In unserer WEG gibt es wohl angesparte Rücklagen
und zusätzlich ein gesondertes Hausgeldkonto.
Ist der Hausverwalter in der von ihm erstellten
Jahresrechnung verpflichtet die exakten
Kontostände zum Jahresrechnungstag anzugeben,
und zwar gesondert für Rücklagenkonto bzw.
Hausgeldkonto.
Danke für eine klärende Antwort. Ottohermann
Hallo,
Ist der Hausverwalter in der von ihm erstellten
Jahresrechnung verpflichtet die exakten
Kontostände zum Jahresrechnungstag anzugeben,
und zwar gesondert für Rücklagenkonto bzw.
Hausgeldkonto.
Man sollte auf vollständiger Rechenschaft für beide Konten bestehen.
Wie will man sonst prüfen, ob evtl. Geld „abgezweigt“ wurde?
Gruß.
Manni
Hallo,
Ist der Hausverwalter in der von ihm erstellten
Jahresrechnung verpflichtet die exakten
Kontostände zum Jahresrechnungstag anzugeben,
und zwar gesondert für Rücklagenkonto bzw.
Hausgeldkonto.
Nein.
Man sollte auf vollständiger Rechenschaft für beide Konten
bestehen.
Wie will man sonst prüfen, ob evtl. Geld „abgezweigt“ wurde?
Damit kannst du doch nicht nachprüfen, ob Geld abgezweigt wurde!
Die einzige Möglichkeit dies zu prüfen ist das Prüfen der komplette Buchhaltung und die Kontrolle der Originalbelege.
Die Kontostände des HG-Kontos und des Rücklagekontos sind nichtssagend. Du erkennst bsplweise nicht, ob bereits Wohngelder drauf sind, die am 31.12. noch gar nicht fällig waren. Üblicherweise überweisen viele Eigentümer ihr Geld so zeitig, dass es bereits Ende des Monats für den Folgemonat eintrifft. Genauso siehst du den Kontoständen nicht an, ob es noch Wohngeldforderungen an Eigentümer gibt, ob offene Rechnungen noch zu bezahlen sind, ob das Heizöl bereits im Dezember (dann liegen große Summen im Keller) oder erst im Januar gekauft wird usw.
Üblicherweise wird für größere Bauausführungen für eine gewisse Zeit Geld für evtl. Garantieleistungen v.d. Eigentümergemeinschaft zurückgehalten. Dieses Geld gehört mitnichten den Eigentümern - taucht aber trotzdem auf dem Rücklagekonto auf.
Gruß n.
Hallo,
Nein.
Man sollte auf vollständiger Rechenschaft für beide Konten
bestehen.
Wie will man sonst prüfen, ob evtl. Geld „abgezweigt“ wurde?
Damit kannst du doch nicht nachprüfen, ob Geld abgezweigt
wurde!
Die einzige Möglichkeit dies zu prüfen ist das Prüfen der
komplette Buchhaltung und die Kontrolle der Originalbelege.
Viel Lärm um Nichts:
Wenn man sagt „vollständig“ ist damit jedwede Unterlage gemeint.
Auch Kontoauszüge etc.
Ansonsten ist es nicht vollständig.
Gruß:
Manni