Rücklagenkonto

Hallo Zusammen,

habe eine kurze Frage. Bin nun seit einem Jahr Eigentümer einer Wohnung. Bei der Rechnungsprüfung ist mir aufgefallen dass das Eigentümerkonto auf unseren Hausverwalter läuft. Ist dass denn so richtig? Beispiel … wenn die Hausverwaltung pleite ginge (warum auch immer) was wäre dann mit den Rücklagen? Müsste das Konto nicht auf die Eigentümergemeinschaft laufen?

Besten Dank schonmal für eure Antworten.

Die Konten der Eigentümergemeinschaft sind stets als Treuhänderisches Konto auf dem Namen der Gemeinschaft zu führen.
Sonst droht bei Insolvenz der Verlust der Rücklagen.

Grüße