Hallo zusammen,
eine Frage, die wohl mehr die Hausverwalter hier betrifft:
Wie sieht das aus mit dem Rücklagenkonto?
Folgende Situation hat sich hier ergeben: ich bin Hausverwalter einer 5-Parteien Eigentümergemeinschaft. Das Rücklagenkonto ist ein Girokonto, welches auf meinen Namen lautet. Dazu gibt es ein Tagesgeldkonto bei derselben Bank unter derselben Nummer. Auch hier bin ich als alleiniger Kontoeigentümer eingetragen.
Bisher hat mir das nichts ausgemacht, da sich auf dem Konto keine allzu hohen Beträge befinden.
Jetzt soll für eine geplante Renovierungsmaßnahme ein größerer Geldbetrag angespart werden. Es wird daher erwogen ein weiteres Tagesgeld- oder sonstiges Anlagekonto zu eröffnen, um einen höheren Zinssatz zu erhalten.
Das Problem dabei ist das Folgende: ich habe noch einige Schulden beim Bundesverwaltungsamt (Bafög-Darlehen), bin aber finanziell nicht in der Lage, diese zurückzuzahlen. In früheren Zeiten ging das alles ohne Aufwand: ein Zettel mit der Angabe „nicht erwerbstätig“ genügte. Mittlerweile gibt es dahingehend größere Schwierigkeiten. Das heißt, ich muß mein Vermögen (unerheblich) und mein Einkommen (noch unerheblicher) detailliert darlegen. Mit dem Fall des Bankgeheimnises würde aber das neu anzulegende Konto beim Finanz- und ich denke auch beim Bundesverwaltungsamt auftauchen.
Wie wird das nun in der Regel gemacht (es sollte ja noch einige Hausverwalter hier geben, die etwas höhere Guthaben managen)?
Wird ein Konto auf die Hausgemeinschaft angelegt?
Funktioniert das überhaupt?
Oder wird in der Steuererklärung da ein Zusatz angegeben „Geld ist nicht meins.“
Bei der Diba darf ich auch ein Konto nur auf netürliche Personen (oder zählt eine Hausgemeinschaft als solche?) eröffen.
Dort darf ich z.B. auch kein Konto „auf fremde Rechnung“ eröffnen, was in diesem Fall wohl gegeben wäre. Oder bin ich da sehr unwissend?
In Hoffnung auf Hilfe
Hausb
Hallo und guten Abend,
du hast ein Problem!!! ein großes! ernstes!
Die Wohngeldkonten dürfen nicht auf deinen Namen laufen! dies könnte! man als Untreue auslegen - macht aber idR keiner.
Eröffne bei einer Geschäfts!!bank ein offenes Treuhandkonto, geh nicht zu den billigen Privatbanken - schon gar nicht zu den Internetbanken…die können wollen und im Fall der DiBa (bin ich privat selbst) dürfen keine Fremdgeldkonten eröffnen.
bei diesem offenen Treuhandkonto ist die WEG der Kontoinhaber - du als der Verwalter bist nur der Kontoverfügungsberechtigte.
wenn du zur Bank gehst, nimm folgende Unterlagen mit
Eigentümerliste der WEG-Mitglieder
Protokoll der ETV mit deiner Bestellung (am besten mit! der not. Beglaubigung und der Einreichnung zum GBA)
Verwaltervollmacht
Verwaltervertrag
bedenke: diese Konten sind idR sehr teuer! es handelt sich dabei um Geschäftskonten, diese dürfen idR nicht überzogen werden, haben wenig Spielraum
für die Inst-Rücklage solltest du bei der gleichen Bank ein Tagesgeld, für die langfristige Anlage ein Festgeldkonto (max 30 Tage) eröffnen, das offenen Treuhandkonto sollte das Referanzkonto sein…
wenn der Schalter-Banker nicht wissen wovon du redest - das! wird passieren (glaub mir…) - lass dich nicht beirren und frag weiter, notfalls wechsel die Bank, aber auf jeden Fall die Filiale…
und wenn alles nicht hilft, gib die Konten der WEG wenigstens so bei der Kontoeröffnung an, dass du „nicht in eigenem Namen“ handelst, sondern für die WEG, notfalls muss die WEG dann eben als Kontozusatz oder als Kontobezeichnung herhalten…aber in deiner Situation (wegen der Gläubioger in deinem Rücken) empfehle ich dir dringend!! das offene Treuhandkonto, damit ist einfürallemal und für Jeden sofort ersichtlich, dass nicht! du sondern Dritte die Inhaber der Guthaben sind.
es grüßt aus Berlin
Ralf
Hallo,
auch aus steuerlichen Gründen muss das Geld der WEG getrennt angelegt werden.
Es ist auf keinen Fall zulässig, mittels eigenem Freistellungsauftrag die Zinsen bei der Bank steuerfrei zu stellen. Die ZAST muss von der Bank einbehalten und von der Hausverwaltung den Miteigentümern gesondert bestätigt werden.