Meine Frage ist: Dürfen Rücklagen unterjährig, speziell am Anfang eines Wirtschaftsjahres, wenn die WEG-Kasse eigentlich leer, für laufende Zahlungen verwendet werden? Gemeint sind Zahlungen, wie z.B. Ölrechnung, Rechnungen für laufende Instandhaltungen etc., alles was eigentlich aus dem Budget des laufenden Wirtschaftsjahres zu zahlen ist.
Ja dürfen sie. Steht im Finanzgesetz
Steht im Finanzgesetz
Was ist das ?