Rücklagenzuführung in den Nebenkosten?

Nach der Prüfung unserer Nebenkosten bin ich auf einige Posten gestoßen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob dieses so korrekt vom Vermieter ist…

  1. Kontoführung geteilt durch 5 Parteien des Hauses
  2. Rücklagenzuführung geteilt durch 5 Parteien
  3. die Hausreinigung kostet dieses Jahr auf einmal 240 Euro mehr als im Vorjahr
    ( über eine Erhöhung wurde niemand informiert)
  4. Allgemeinstrom wird nur durch 4 Parteien geteilt.

Das Haus besteht aus gesamt 5 Parteien, eine Partei hat eine ETW mit separaten Eingang, läuft aber auch über die Hzg im „Haupthaus“ mit.
Eine weitere Whg. ist eine Eigentumswohnung. Der Rest sind Mietparteien.

Welche dieser Posten sind so ok? Ich weiß nicht wie ich nun mit der Nachzahlung verfahren soll?!

Hallo Reloaded,

Sowohl Kontoführung als auch Rücklagenzuführung ist nicht AUF MIETER umlegbar.
Insofern muss ohnehin (schriftlich) Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung erhoben werden, wenn Du Mieter bist. Sinnvoll ist es in diesem Falle den Vermieter vorher freundlich persönlich (Telefon/persönlich) auf diese Positionen anzusprechen und ihn zu bitten eine neue Abrechnung zu senden. In dem Zuge würde ich ebenso die erhöhte Hausreinigungskosten ansprechen und um Einsicht in die Belege bitten. Muss er gewähren! Der Hausstrom muss durch alle Parteien (5?) geteilt werden.
Anders verhält es sich bei den Eigentumswohnungen, die von den Eigentümern selbst bewohnt sind. Hier legt i.d.R. die Eigentümergemeinschaft gemeinsam mit der Hausverwaltung die Abrechnungsposten des „Hausgeldes“ fest. Kontoführung, Rücklagenzuführung etc. gehört dann auch dazu.
Siehe: http://www.fibucom.com/hausgeldabrechnung/1027-das-h…

Die Aufteilung der Wohnungen im Haus ist mir nicht ganz klar. Ist es so?

  1. Eigentumswohnung mit mit separatem Eingang (ist eigentlich unerheblich)
  2. Eigentumswohnung
  3. Mietwohnung
  4. Mietwohnung
  5. Mietwohnung

Gruß

Mary