Hy,
sofern diese Frage schon 100x aufgetaucht ist, bitte ich dennoch um Nachsicht.
Es lässt mich grad einfach nicht los und ich finde keine passende Antwort.
Also die ganz simple Frage ist:
Welche ist die korrekte Anspruchsgrundlage bei der Geltendmachung der Rücklastschriftgebühren.
es geht dabei nicht um pauschalierte Bearbeitungskosten etc (BGH Entscheidung bzgl Flugreisegesellschaft ist mir bekannt), sondern um die schlichte Weiterreichung der von der Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren an den einen Dritten.
Beispiel:
Firma X Kunde Y
Firma X ----erteilt Lastschriftauftrag an Bank Z
Kunde Y = Konto nicht gedeckt
Bank Z -------Erhebung RLS Gebühren iHv 5,56 EUR—> Firma X
Wenn Firma X diese nun (enstprechende AGb sind vorhanden) gegen Kunde Y geltend macht, ist das ja vermutlich der vertragliche Schadensersatz aus §280 I.
Ist das dann der blanke §§280 I, 241 II
oder eher nen §§280 I, 284
mein gedankliches Problem ist, dass eine Aufwendung ja ein freiwilliges Vermögensopfer ist und eine RLS Gebühr kaum freiwillig ist.
Ich entschuldige mich vorab für die Banalität der Frage, aber bitte löst den gordischen Knoten in meinem Kopf 