Rücklastschrift

Hallo,

bei einer Internetbestellung wird durch einen (versehentlichen, daher unbemerkten und später für den Käufer nicht einsehbaren) Zahlendreher eine falsche Kontonummer angegeben. Daraufhin erfolgt eine Rücklastschrift der Kaufsumme von diesem falschen Konto, wovon der Käufer aber erst durch die Mahnung der Kaufsumme plus Rücklastschriftgebühr von 8,11€ erfährt. Kontaktierung des Verkäufers mit Hinweis auf die Vermutung dieses Versehens erbringt nichts bzw. Verweigerung der Korrespondenz und Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro (Ergebnis: 53,36€). Die ursprünglichen Kosten der Bestellung wurden im übrigen sofort nach der ersten Mahnung vom Käufer überwiesen.

Ist die Forderung der Rücklastschrift (und somit auch die des Inkassobüros) in diesem Fall rechtens und muss vom Käufer bezahlt werden?

Hallo,

bei einer Internetbestellung wird durch einen
(versehentlichen, daher unbemerkten und später für den Käufer
nicht einsehbaren) Zahlendreher eine falsche Kontonummer
angegeben.

Falls der Zahlendreher vom Käufer zu verantworten ist, hat er auch für die Folgekosten gradezustehen. Wer sonst?
Gruß
loderunner (ianal)

Falls der Zahlendreher vom Käufer zu verantworten ist, hat er
auch für die Folgekosten gradezustehen. Wer sonst?
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für deine schnelle Antwort.
Der Zahlendreher war für den Käufer erst nach Weitergabe der Unterlagen an das Inkassobüro bzw. nach Anfrage beim Inkassobüro erkenntlich, da der Verkäufer sich auf Nachfragen weigerte, Auskunft zu geben bzw. das vermutete Versehen zu überprüfen (Daten waren ja für den Käufer nicht mehr einsehbar).

Der Zahlendreher war für den Käufer erst nach Weitergabe der
Unterlagen an das Inkassobüro bzw. nach Anfrage beim
Inkassobüro erkenntlich, da der Verkäufer sich auf Nachfragen
weigerte, Auskunft zu geben bzw. das vermutete Versehen zu
überprüfen (Daten waren ja für den Käufer nicht mehr
einsehbar).

Die Frage ist, wer ursprünglich die falsche Zahl angegeben hat.
Hat der Kunde alles richtig gemacht, und der Verkäufer bei der Abbuchung die Zahlen vertauscht, geht es auf die Kappe des Verkäufers. Hat der Kunde die Kontonummer falsch angegeben, zahlt er.

Sollte der Kunde den Fehler sofort (d.h. vor dem Abbuchungsversuch der Verkäufers) bemerkt und um Korrektur (bzw. Einsicht) gebeten haben, wird es schwieriger - allerdings warum sollte der Verkäufer wider besseres Wissen von einem falschen Konto abbuchen wollen?

LG
Stuffi