Guten Tag,
Meine Handy-Rechnung konnte beim erstenmal von meiner Bank nicht eingelöst werden. Dann kam die Mahnung mit 5 Euro Mahngebühr. Habe diese überwiesen und habe jetzt noch eine Rücklastgebühr von 25 Euro zu zahlen. Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens diese Gebühr bei einer Handy-Rechnung von ca. 20 Euro ?
Danke für eure Antworten.
Klar. Steht sicher in den AGBs der Handyfirma - haben Sie ja unterschrieben - dass im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift durch die Bank, die anfallenden Kosten durch sie übernommen werden müssen. Das steht in so ziemlich allen AGBs bei denen es um lastschriften geht. So leid mit das tut, aber der Rechnungssteller geht davon aus, dass das Gegenkonto ausreichend gedeckt ist, wenn er die Einzugsermächtigung bekommen hat.