Rücklastschrift-Gebühr

Hallo,

lt. Urteil des BGH vom 21.10.97 dürfen Banken und Sparkassen bei nicht ausgeführten Überweisungen etc. mangels Deckung keine Gebühr erheben.

Weiss jemand, ob sich an diesem Urteil etwas geändert hat? Habe leider bisher keine Info ergattern könnnen.

Vielen Dank!

Gruss Angela

Da hat sich nichts geändert. Ich habe moch kürzlich Gebühren aus 1996 geltend gemacht und diese anstandlos bekommen.

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