Hi,
ich habe 2 Rechnungen vom letzten Monat mangels Deckung nicht begleichen können. Diese wurden versucht per Lastschrift abzubuchen.
Ich habe gelesen, dass die Mahngebühren, in den Folgerechnungen, mit dem Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe in der USt.Voranmeldung gebucht werden dürfen. Stimmt das?
Wie sieht es mit der Benachrichtigung der nicht ausgeführten Lastschrift aus? Hierfür berechnet mir die Bank 3,-€/Lastschrift. Können diese ebenfalls mit in die USt.Voranmeldung aufgenommen werden? Wenn ja, beinhalten diese 3,-€ 19% MwSt.?
Gruß
Mathias