Rücklastschrift ... was tun?

Hallo an alle Wissenden!

Folgende Situation:

In einem Laden kann der Kunde mit EC-Karte bezahlen. Da es sich zumeist um kleinere Beträge um die 20 Euro handelt, hat der Inhaber beschlossen, erst ab einem Betrag von 50 Euro die PIN zu verlangen, ansonsten mit Unterschrift.

Nun kam zum ersten Mal (seit 1 Jahr) eine Rücklastschrift. Der Inhaber erkannte die BLZ und ging mit dem Kassenschnitt zu der Bank des Kunden und hoffte auf die Herausgabe der Adresse des Kunden, um diesem eine Mahnung zu schicken.

Bank stellt sich aber quer wegen Bankgeheimnis, was der Unternehmer auch gut verstehen kann. Der Kunde hat jedoch mit seiner Unterschrift eingewilligt (steht auch kleingeschrieben auf der Rückseite des EC-Schnitts), dass er hiermit die Bank dazu ermächtigt, seine Daten an das Unternehmen herauszugeben.

Die Bank hat sich jetzt alles kopiert und leitet dies an die Hauptstelle, der Unternehmer bekommt schriftlich Bescheid.

Welche Möglichkeiten, außer direkt alles nur noch mit PIN zu machen hat der Unternehmer, falls wieder eine Rücklastschrift kommt? Wie handhabt denn Ihr Geschäftsleute das?

Viele Grüße
Herzblume!

Welche Möglichkeiten, außer direkt alles nur noch mit PIN zu
machen hat der Unternehmer, falls wieder eine Rücklastschrift
kommt? Wie handhabt denn Ihr Geschäftsleute das?

In einigen Läden muss man auf dem Ec-Beleg seine Adresse angeben und sich ausweisen, damit man im Falle der R-Lastschrift eine Rechnung stellen kann. Ist mir bei KAufhof mal passiert.

Gruß
Nick