hallo,
ich habe gehört, das man sich die angefallenen rücklastschriften
bei der bank zurückholen kann.
weil diese wohl nicht in rechnung gestellt werden dürfen.
gibt es dort irgendwelche vordrucke, die man benutzen kann,
um sich dies zurückzuholen?
kann man sich diese kosten überhaupt zurückholen?
wäre cool, wenn jemand rat weiss.
mfg
thorsten
hallo thorsten,
es kommt immer drauf an, auf welcher seite du stehst.
wurde dir zu unrecht ein betrag vom konto eingezogen, dann darf dir die bank „keine“ gebühr in rechnung stellen.
aber im gegenzug hast du eine lastschrift eingezogen und die lastschrift ist wieder zurückgekommen. dann wird dir die bank mit sicherheit eine gebühr in rechnung stellen. gegen die kannst du meines wissen nichts machen.
für den ersten fall, weise doch deine bank nochmals darauf hin, dass sie dir zu unrecht gebühren belastet hat.
am besten schriftlich…
gruss
markus
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Hi!
Rücklastschriftgebühren dürfen nicht berechnet werden. Jedoch das Entgelt für Papier/Porto etc. schon. Das muss aber dann im aktuellen Aushang der jeweiligen Bank vermerkt sein. Bei mir wurden auch mal 3,80 abgeknöpft und da dies als RÜLA-Gebühr deklariert wurde, musste die Bank das zurückzahlen. Musst irgendein paar Paragraphen aus dem Überweisungsgesetz nehmen bzw. auch Urteil und denen um die Ohren hauen. Nur alleine zu sagen, ich will das Geld zurück, wird wohl nicht fruchten.
Hi,
Rücklastschriftgebühren dürfen nicht berechnet werden.
stimmt leider so auch nicht. Mehr hier: FAQ:1372
Gruß,
Christian