Rücklastschriften unzulässig lt.Urteil BGH

Hi an alle Interessierten…

wollte nur mal kurz darauf hinweisen, das Rücklastschriften von Banken zu Unrecht erhoben werden. Gibt diverse Artikl im Internet .Verbraucher-Zentrale stellt ein Formular zur Verfügung mit dem sich zu Unrecht belastete Gebühren zurückfordern lassen.
Auf Anfrage geb ich Euch auch gern den Link dahin.Man/Frau sollte die Banken nicht noch reicher machen, als sie es eh schon sind. Also auf in den Kampf. Gebühren lassen sich übrigens auch ohne entsprechende Kontoauszüge bis 1977 zurückfordern, welches auch noch der jeweiligen Bank Arbeitsplätze sichert:wink:)))))))
Lieben Gruss
Gabriela

Gebühren für Rücklastschriften
Hallo,

die Frage ist, wer mit welchen Gebühren belastet wird. Weist das Konto des Zahlungspflichtigen keine ausreichende Deckung aus, hat der Kontoinhaber seine Pflicht verletzt, für ausreichende Deckung zu sorgen. Aus diesem Grunde ist er schadenersatzpflichtig, d.h. er muß die Auslagen seines Institutes bezahlen. Nur wenn es sich um eine unberechtigte Lastschrift handelt, dürfen dem Kontoinhaber keine Kosten für die Rückbuchung in Rechnung gestellt werden.
Andere Ansichten beruhen auf einer fehlerhaften Interpretation des einschlägigen BGH-Urteils.

wollte nur mal kurz darauf hinweisen, das Rücklastschriften
von Banken zu Unrecht erhoben werden.

Du meinst wohl die Gebühren und nicht die Rücklastschriften als solche. Letztere sind im Zweifel immer gerechtfertigt.

Gibt diverse Artikl im
Internet .

Ja, diese Artikel machen Freude.

Auf Anfrage geb ich Euch auch gern den Link dahin.Man/Frau
sollte die Banken nicht noch reicher machen, als sie es eh
schon sind. Also auf in den Kampf. Gebühren lassen sich
übrigens auch ohne entsprechende Kontoauszüge bis 1977
zurückfordern, welches auch noch der jeweiligen Bank
Arbeitsplätze sichert:wink:)))))))

Genau, immer druff auf die Banken. Die sind immer die bösen.

Genauer: Sie sind es tatsächlich oft, aber durch inhaltlich falsche Artikel wie diese, wird den Banken eher in die Hände gespielt, weil sie schlichtweg unzutreffend sind.

Es grüßt freundlich
Christian

P.S.
Kredit schreibt man mit „t“

hallo zusammen,

ich muss meinem vorredner zustimmen: es dürfen gebühren verlangt werden.

es kommt immer drauf an, wer der verursacher dieser unberechtigten lastschrift war. ist das konto nicht gedeckt oder ist der lastschrift durch dem kunden widersprochen worden.

denke auch hierzu findest du genügend urteile und artikel dazu.
also einfach nochmal weitergoogeln…dann hast du die ganze wahrheit…

gruss
markus

p.s.: wieso hackt man eigentlich immer auf den banken wegen den gebührn rum? der kunde sollte sein konto besser im griff haben und seine ausgaben besser kontrollieren…

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Hi,

klar, wenn man selbst zu dämlich ist, sein konto anständig zu führen muss natürlich die bank die kosten dafür tragen.

warum sollte man auch auf seinem konto für deckung sorgen, wenn der nette onkel von der bank sich am nächsten morgen den umsatz nochmal anschaut und dann entscheidet, ob dieser auszuführen ist, oder nicht?
das verursacht ja keine kosten, denn der mann arbeitet umsonst, auch pc, räume, software und datenleitungen kosten zum glück nichts.
und die mädels vom zahlungsverkehr arbeiten sowieso nur dort, weil es ihnen zu hause langweilig ist, deswegen bringen sie sogar noch geld mit, damit die unwahrscheinlich böse kapitalistische bank sich noch einen neuen marmorboden leisten kann, weil der alte ja schon 2 wochen alt ist (nebenbei, die putzfrau arbeitet auch für umme).

deswegen, liebe leser, immer schön fehler machen und die kosten auf andere abwälzen.
das ist immer besser, als für eigene dummheit einzustehen.

nee im ernst:

rücklastschriften sind mangels deckung immer zulässig, die „gebühren“ dafür (und ich denke, die meinst du) natürlich auch, schliesslich verursacht eine lastschrift, wie die rücklastschrift genügend arbeit.

ich habe früher täglich 2 stunden meiner arbeitszeit daran verplempert, bei meinen 3000 girokonten solche umsätze zu überprüfen und abzulehnen oder zu genehmigen.

umsonst ist das für meinen arbeitgeber nicht, zumal ich in dieser zeit etwas produktives hätte machen können.

schau dir das urteil noch einmal genau an, und lies nicht nur die interpretationen, ich wette, dir geht n riesen licht auf.:smile:

viele grüße

uwe

Okey Punkt 1 - * grins ich weiß das man Kredit mit t scheibt…war wohl im Eifer des Gefechtes.
Nächster Punkt. Es gibt sicher Banken, die Ihre AGB’s entsprechend geändet habe so z.B. Haspa. Allerdings steht in dem Urteil das ich gelesen habe -in dem übrigens die Dresdner Bank verloren hat immerhin folgendes drin :
Es ist nicht rechtens erst den fälligen Lastschriftsbetrag vom Konto zu buchen dann die Lastschrift mangels Deckung zurückzugeben und auch noch anschliessend Gebühren w/ der Rückgabe zu verlangen.Das das jew.Konto nicht die nötige Deckung aufweist, sieht der Sachbearbeiter nämlich schon bei der Eingabe * leuchtet mir jedenfalls ein.
Übrigens - wenn eine Bank ohne Wissen des Kunden den Dispo reduziert, hat dies nicht unbedingt etwas mit - Konto im Griff haben zu tun:wink:
Ich finde die Formulare der Verbraucherzentrale übrigens nicht schlecht und bin sicher,da läßt sich für manche schon einiges zurückfordern. Bei dieser Gelegenheit sei noch erwähnt, das es wohl eine bodenlose Frechheit ist für eine Rücklastschrift von € 30,00
€ 6,-- Gebühren zu verlangen. Leichter und weniger teurer mal vom Aufwand abgesehen wäre ein Anruf m.E.

Gruss G.

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Hi Uwe…
na na so böse war das von mir nun aber nicht unbedingt gemeint.
Lese mir den Artikel gern nochmal in Ruhe durch, bin aber trotzdem
sicher, das es einen Haufen Leute gibt die sich damit genauer befassen sollten - * grins und sei es auch nur damit der nette Onkel was um die Ohren hat, der PC sinnvoll genutzt wird und und und :wink:
Sich allem ohne "wenn u. aber " zu fügen ohne zu hinterfragen ist m.E. nicht immer der richtige Weg. Lass mich in Punkto nachlesen aber gern belehren.

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Nächster Punkt. Es gibt sicher Banken, die Ihre AGB’s
entsprechend geändet habe so z.B. Haspa.

Alle Banken ändern ihre AGB idR gleichzeitig. Die AGB werden nämlich vom jeweiligen Dachverband entwickelt, was die osten reduziert und die Rechtssicherheit erhöht.

zurückzugeben und auch noch anschliessend Gebühren w/ der
Rückgabe zu verlangen.Das das jew.Konto nicht die nötige
Deckung aufweist, sieht der Sachbearbeiter nämlich schon bei
der Eingabe * leuchtet mir jedenfalls ein.

Mir nicht, denn die Verbuchung erfolgt vollkommen automatisch. Bevor das Konto nicht in der Überziehungsliste auftaucht (also nach der Buchung), bekommt niemand mit, daß da eine Lastschrift gebucht wurde.

Übrigens - wenn eine Bank ohne Wissen des Kunden den Dispo
reduziert, hat dies nicht unbedingt etwas mit - Konto im Griff
haben zu tun:wink:

Finde ich schon.

Ich finde die Formulare der Verbraucherzentrale übrigens nicht
schlecht und bin sicher,da läßt sich für manche schon einiges
zurückfordern. Bei dieser Gelegenheit sei noch erwähnt, das es
wohl eine bodenlose Frechheit ist für eine Rücklastschrift von
€ 30,00
€ 6,-- Gebühren zu verlangen.

Der Arbeitsaufwand hat mit der Höhe des LS-Betrages nichts zu tun und wenn die Lastschrift über 10 Cent lautet.

Leichter und weniger teurer mal
vom Aufwand abgesehen wäre ein Anruf m.E.

Ja, genau, jeder Mitarbeiter rufen jeden Tag 10-100 Menschen an, natürlich nicht ohne vorher herauszubekommen, ob er denn gerade unter der Privat- oder Büronummer zu erreichen ist, in Urlaub, in der Badewanne oder im Bett. Riesenidee.

Gruß,
Christian