Hi,
klar, wenn man selbst zu dämlich ist, sein konto anständig zu führen muss natürlich die bank die kosten dafür tragen.
warum sollte man auch auf seinem konto für deckung sorgen, wenn der nette onkel von der bank sich am nächsten morgen den umsatz nochmal anschaut und dann entscheidet, ob dieser auszuführen ist, oder nicht?
das verursacht ja keine kosten, denn der mann arbeitet umsonst, auch pc, räume, software und datenleitungen kosten zum glück nichts.
und die mädels vom zahlungsverkehr arbeiten sowieso nur dort, weil es ihnen zu hause langweilig ist, deswegen bringen sie sogar noch geld mit, damit die unwahrscheinlich böse kapitalistische bank sich noch einen neuen marmorboden leisten kann, weil der alte ja schon 2 wochen alt ist (nebenbei, die putzfrau arbeitet auch für umme).
deswegen, liebe leser, immer schön fehler machen und die kosten auf andere abwälzen.
das ist immer besser, als für eigene dummheit einzustehen.
nee im ernst:
rücklastschriften sind mangels deckung immer zulässig, die „gebühren“ dafür (und ich denke, die meinst du) natürlich auch, schliesslich verursacht eine lastschrift, wie die rücklastschrift genügend arbeit.
ich habe früher täglich 2 stunden meiner arbeitszeit daran verplempert, bei meinen 3000 girokonten solche umsätze zu überprüfen und abzulehnen oder zu genehmigen.
umsonst ist das für meinen arbeitgeber nicht, zumal ich in dieser zeit etwas produktives hätte machen können.
schau dir das urteil noch einmal genau an, und lies nicht nur die interpretationen, ich wette, dir geht n riesen licht auf.
viele grüße
uwe