Rücklastschriften

Wie oft muss eine Rücklastschrift wegen Nicht-Deckung eines Kontos eines Mieters laufen, damit ich sagen kann es lohnt nicht mehr den Betrag monatlich einzuziehen. (Heikle Sache: Nich dass ich als Vermieter eine fristlose Kündigung versende und später wird gesagt „Sie hatten doch eine Lastschrifteinzugsermächtigung“.) Andererseits bin ich ja auch verpflichtet als Hausverwalter die Interessen des Eigentümers zu wahren und wenn es nur Rücklastschriften gibt mit den dazugehörigen Gebühren, auf denen der Eigentümer dann sitzen bleibt, dann wahre ich nicht die Interessen des Eigentümers. Wer sagt mir etwas dazu?

wie oft denn noch?
Wo hast Du denn die Frage noch überall gestellt?