Rücklastschriftgebühr höher als Kaufbetrag!

Hi Olaf,

lies Dir doch das Urteil einmal durch und lies Dir dann das Posting durch.

Nicht die Bank hat den Poster belastet, sondern der Einziehende hat seine Gebühren an den Kunden weitergegeben.

Ja, es gibt das Urteil des BGH Az XI ZR 154/04, aus dem hervorgeht, dass die Bank den Kontoinhaber nicht belasten darf, da die Bank sich aber irgendwo die nicht unerheblichen Kosten wiederholen muss, holt sie sich halt vom Einreicher, ob der das in seine Preise einkalkuliert oder an den Kunden weitergibt, bleibt ihm überlassen.

Ich warte ja nur darauf, dass irgendeiner auch dagegen klagt. Ich gehe zwar nicht davon aus, dass er da Recht bekäme, schliesslich handelt es sich bei den betroffenen Parteien ja auf beiden Seiten (Bank und Geschäft) i.d.R. um Kaufleute und nicht Verbraucher (Endkunde), aber was wäre, wenn?

Jeder ordentliche Kunde würde für die Deppen mitbezahlen müssen, die nicht in der Lage sind, auch nur 8 € Deckung auf dem Konto zu lassen, um Ihre Lastschriften abbuchen lassen zu können, also darf die Allgemeinheit mal wieder für die Hirnlosigkeiten einiger Weniger mitbezahlen. Die sparen sich dann die paar Euro Gebühren für Rücklastschriften, und dafür zahlen alle mehr Kontoentgelte, adé gebührenfreies Konto-entgültig.

Die Banken haben aber hier schon reagiert (nicht nur aus diesem Grunde, sonder auch aufgrund der Bertugshäufigkeit), das Lastschriftverfahren mit Unterschrift (POZ) läuft kurzfristig aus, früher oder später kann nur mit PIN und Karte (POS) bezahlt werden, da dieses Verfahren eine Kontostandsüberprüfung beinhaltet, die allerdings Geld kostet, auch das dürfen die anständigen Kunden wieder über erhöhte Preise mitbezahlen - danke an die oben als Deppen bezeichneten Mitmenschen.

Das löst natürlich nicht das Problem mit Lastschriften durch Versandhäuser u.ä., also Lastschriften, die nciht kartenbasiert sind.
Würden die Banken hier Ihre Kosten für Rücklastschriften nicht wieder reinholen dürfen, wäre die geschäftspolitische Folge: Einstellung des Verfahrens und zukünftig wieder Überweisung statt Lastschrift, oder nur noch Kreditkarte, statt Lastschrift.

Ich fände es schade, wenn ein für die meisten Kunden angenehmes und problemfreies Verfahren, wegen einiger weniger Menschen, die es nicht schaffen ihr Konto ordentlich zu führen, ausgehebelt weren würde.

Grüße

Uwe

Sorry, Roland, DU hast leider keine Ahnung
Hi Roland,

ich weiss nicht wie ein (lt. VIKA) Computerexperte meint, mehr Ahnung von diesem Thema zu haben als ein Bankbetriebswirt, aber noch einmal: Deine Aussage ist Blödsinn, selbstverständlich berechnet die Bank auch dem Finanzamt RLS-Gebühren, ich mache das oft genug. Ob die FIKA die an den Steuerzahler weitergibt oder abschreibt, bleibt der Behörde überlassen.

Ich habe hier weder von Ivo noch von Exc hier jemals fachlich Falsches gelesen, aber von Dir bisher viel Blödsinn.

Sorry, ich erzähl Dir hier nichts von PCs, aber versuch nicht, einem Banker was von Zahlungsverkehr zu erzählen.

Wenn Du also eine Behauptung aufstellst, dann belege sie bitte mit Beweisen, und spar Dir die Verschwörungstheorien.

Hi Roland,

abtippen kannst Du, aber lesen anscheinend nicht.

Die Schlüsselworte heissen ZAHLSTELLE und KUNDEN.

Ist der Kunde von seiner Bank belastet worden?

NEIN, Nein, und nein (such Dir die passende Schreibweise aus)

Wer hat also den armen Kerl, der sein Konto nicht im Griff hat belastet?

Der Laden, in dem er eingekauft hat.

Das betrifft nicht das Vertragsverhältnis Bank-Kunden.

Frage: arbeitest Du umsonst?
Nur mal so am Rande, ich verschwende morgens bis zu eine Stunde meiner Arbeitszeit für die manuelle Disposition von Lastschriften.
Unverschämterweise arbeite ich nur gegen Geld und jetzt kommt das schlimmste - um diese Kontrolle durchführen zu können brauche ich Hardware, ein Online-System und Software - die muss permanent laufen, den aktuellen Standards entsprechen und ich brauche eine Standleitung zum Rechenzentrum und dort Speicherkapazitäten.

Jetzt stell Dir mal vor, wie unverschämt diese EDV-Menschen sind: die wollen Geld dafür.
Das ist doch der Hammer, die Leitungen liegen doch im Boden und die PCs stehen auch rum.

Komisch oder?

Grüße

Uwe

Hi Roland,

ich weiss nicht wie ein (lt. VIKA) Computerexperte meint, mehr
Ahnung von diesem Thema zu haben als ein Bankbetriebswirt,
aber noch einmal: Deine Aussage ist Blödsinn,
selbstverständlich berechnet die Bank auch dem Finanzamt
RLS-Gebühren, ich mache das oft genug. Ob die FIKA die an den
Steuerzahler weitergibt oder abschreibt, bleibt der Behörde
überlassen.

Ich habe hier weder von Ivo noch von Exc hier jemals fachlich
Falsches gelesen, aber von Dir bisher viel Blödsinn.

Sorry, ich erzähl Dir hier nichts von PCs, aber versuch nicht,
einem Banker was von Zarhlungsverkehr zu erzählen.

Wenn Du also eine Behauptung aufstellst, dann belege sie bitte
mit Beweisen, und spar Dir die Verschwörungstheoien.

Hallo Uwe,

ich werde mir die Beweise besorgen.

Noch etwas: Es handelt sich um Gebühren die gar nicht entstehen dürften oder?? Ist es nicht eine juristische Spitzfindigkeit die Gebühren über die Drittbank den jeweiligen Schuldner doch wieder anzurechnen?? Was für ein Phyrussieg vor dem Bundesgerichtshof.

Viele Grüße sendet,

Roland Sirtl

Hi Roland,

abtippen kannst Du, aber lesen anscheinend nicht.

Die Schlüsselworte heissen ZAHLSTELLE und KUNDEN.

Das ist mir sehr wohl bekannt. Ich stelle einfach aber nur fest, dass dieses nur ein juristische Spitzfindigkeit ist.

Ist der Kunde von seiner Bank belastet worden?

NEIN, Nein, und nein (such Dir die passende Schreibweise aus)

Ja, ja, ja über den Umweg der Bank des Lastschriftaufgebers. Ich kann doch wohl noch denken, ihr nicht mehr??

Wer hat also den armen Kerl, der sein Konto nicht im Griff hat
belastet?

Der Typ mit den 8 Euro tut mir nicht leid. Eine Lastschrift ist innerhalb von einen Tag von meinem Konto weg, wenn ich mit mangelnder Deckung einfaufen gehen dann muss ich auch mit den Konsequenzen leben können.

Der Laden, in dem er eingekauft hat.

Korrekt, siehe auch Schreibe von mir oben.

Das betrifft nicht das Vertragsverhältnis Bank-Kunden.

Richtig. Absolut richtig.

Frage: arbeitest Du umsonst?

Nein, ich arbeite nicht umsonst. Aber ich habe auch nicht die Macht, dass ein Kunde einen 100 fachen Stundensatz bezahlt, ohne dass er dagegen was machen kann.

Nur mal so am Rande, ich verschwende morgens bis zu eine
Stunde meiner Arbeitszeit für die manuelle Disposition von
Lastschriften.

Sorry Uwe, ruf doch einfach bei der Postbank, Sparkasse usw. an. Die erzählen dir, dass alles automatisch passieren würde. Deinen Job gibt es also gar nicht :o).

Natürlich weiss ich dass das Käse ist.
Genauso Käse ist es aber auch Rücklastschriften wegen einer Überziehung von 0,97 cent durchzuführen oder???

Unverschämterweise arbeite ich nur gegen Geld und jetzt kommt
das schlimmste - um diese Kontrolle durchführen zu können
brauche ich Hardware, ein Online-System und Software - die
muss permanent laufen, den aktuellen Standards entsprechen und
ich brauche eine Standleitung zum Rechenzentrum und dort
Speicherkapazitäten.

Ist doch ok. Aber es liegt doch im Interesse der Banken die Rücklastschrift durchzuführen (das hat das Gericht festgestellt und deswegen festgelegt, dass deswegen keine Gebühren erhoben werden dürfen. Was daraus juristisch gemacht wurde das kennen wir ja).

Und wenn ja, also wenn eine Entscheidung wie von der Hotline der Banken beschrieben durchgeführt wird: dann kann dieses auch ein Computer mit o.g. Konflikten. Das ist eine eifache Rechnung:

if Kontostand

ich werde mir die Beweise besorgen.

Ich freue mich schon drauf.

Noch etwas: Es handelt sich um Gebühren die gar nicht
entstehen dürften oder?? Ist es nicht eine juristische
Spitzfindigkeit die Gebühren über die Drittbank den jeweiligen
Schuldner doch wieder anzurechnen?? Was für ein Phyrussieg vor
dem Bundesgerichtshof.

Die Gebühren die du meinst, dürfen durchaus entstehen. Denn es sind Gebühren die die Bank nicht von Ihrem Kunden verlangt sondern zumeist sogar von einem „Nicht-Kunden“ für eine etstandene Arbeit.

Diese sind - im Gegensatz zu den Kosten die auf der Kundenseite entstehen - nicht durch den Girokontovertrag abgedeckt.

Der BGH sieht dies eben genau so. Das ist also keine juristische Spitzfindigkeit, sondern genau die Rechtslage.
Dass sich diese nicht mit deinem persönlichen Rechtsempfinden - dass swohl auf mangelnde bankablauftechnische und v.a. auf mangelnden juristischen Kenntnissen beruht - deckt ist hierfür völlig unerheblich.

Gruss Ivo

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Nur mal so am Rande, ich verschwende morgens bis zu eine
Stunde meiner Arbeitszeit für die manuelle Disposition von
Lastschriften.

Sorry Uwe, ruf doch einfach bei der Postbank, Sparkasse usw.
an. Die erzählen dir, dass alles automatisch passieren würde.
Deinen Job gibt es also gar nicht :o).

Mir ist bisher nur eine Variante begegnet und das ist der Weg über die automatisch erstellte Überziehungsliste und die Genehmigung oder Abweisung durch einen Kompetenzträger, der ich witzigerweise seit ungefähr sechs Jahren bei inzwischen zwei Kreditinstituten bin. Es mag Institute geben, die automatisch zurückbuchen, aber ich kenne keine, mal abgesehen davon, daß dann natürlich das Gejammer über die Rückgabe bei Cent-Beträgen losgeht.

Wie auch schon an anderer Stelle erwähnt wurde, wird bei den Aktivitäten der Mitarbeiter nicht nur der reine Stundensatz berechnet, sondern auch der ganze Summs, der für dessen Aktivitäten benötigt wird, also Hütte, Strom, EDV usw.

Es gibt sogenannte Kundenkalkulationen, in denen den ertragsveranwortlichen Stellen sog. Standardkosten in Rechnung gestellt werden. So kostete eine elektronische Überweisung des Kunden den zuständigen Kundenbetreuer ca. einen Euro, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Nun kann der Kundenbetreuer selbst entscheiden, ob er diesem Kunden eine kostendeckende Gebühr in Rechnung stellen läßt oder einen geringeren Betrag festlegt, weil er mit dem Kunden anderweitig gute Geschäfte macht.

Der interne Gebührensatz für eine Rücklastschrift lag seinerzeit übrigens deutlich über zehn Euro.

Natürlich weiss ich dass das Käse ist.
Genauso Käse ist es aber auch Rücklastschriften wegen einer
Überziehung von 0,97 cent durchzuführen oder???

Und wenn ja, also wenn eine Entscheidung wie von der Hotline
der Banken beschrieben durchgeführt wird: dann kann dieses
auch ein Computer mit o.g. Konflikten. Das ist eine eifache
Rechnung:

if Kontostand