Rücklastschriftgebühr höher als Kaufbetrag!

Hallo,

der Kaufbetrag eines Artikels in einem Baustoffhandel betrug 8,00 Euro! Mangels Kontodeckung wurde vom Bauhaus eine Rücklastschriftgebühr von 13,00 erhoben!

Ist das zulässig?

Gruß
hero

Hallo,

der Kaufbetrag eines Artikels in einem Baustoffhandel betrug
8,00 Euro! Mangels Kontodeckung wurde vom Bauhaus eine
Rücklastschriftgebühr von 13,00 erhoben!

Ist das zulässig?

Gegenfrage: Meinst Du, daß der Bearbeitungsaufwand vom Betrag der Lastschrift abhängig ist?

Gruß,
Christian

Rücklastschriftgebühr doch nicht mehr erlaubt…?!
Hallo hero,

Auch wenn Christian mich steinigt…

Die Rücklastschriftgebühr (oder wie auch immer die Bank sie nennt) hat doch irgendein Gericht verboten.
Ich habe zwar ein Gerichtsurteil, aber nach diesem ist noch ein klareres gefallen.

der Kaufbetrag eines Artikels in einem Baustoffhandel betrug
8,00 Euro! Mangels Kontodeckung wurde vom Bauhaus eine
Rücklastschriftgebühr von 13,00 erhoben!

Ist das zulässig?

IMHO nicht mehr!

Olaf

Ich werf mal den ersten Stein!

Meine Fresse! Es wurde vom BGH lediglich untersagt dem eigenen Kunden RSL-Gebühren abzunötigen! Dem Einziehenden wird durchaus was belastet. Sowohl von der Bank des Kontoinhabers als auch von seiner Haubank! Und das ist legal! Ist doch zwischenzeitlich so oft durchgekaut worden, dass es der letzte verstanden haben müsste *g*!

Und dass sich das der Einziehende vom Kontoinhaber wieder holt - und das darf er auch - ist doch völlig selbstverständlich.

Gruss Ivo

Hallo Christian,

Gegenfrage: welcher erhöhte Aufwand tritt ein, dass es erfordert dass das kreditführende Institut (das verstehe ich ja noch, wobei mir glaubhaft versichert wurde dass diese ein Computer macht) und das Institut welches die Lastschrift erhält Gebühren erheben, die jenseits von gut und böse sind?

Das BGB hat diese Gebühren untersagt, trotzdem werden diese Gebühren den Lastschrifteinzieher in Rechnung gestellt. Sehr kreative Rechtsauffassung.

Aber Christian ich weiß: Banke sind toll und vor alle Dinge ganz, ganz lieb.

Grüße sendet,

Roland Sirtl

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,

noch etwas: wenn die Lastschrift des Finanzamt zurückgeht, dann werden diese Gebühren nicht erhoben. Seltsam, seltsam.

Grüße sendet,

Roland Sirtl

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roland

Gegenfrage: welcher erhöhte Aufwand tritt ein, dass es
erfordert dass das kreditführende Institut (das verstehe ich
ja noch, wobei mir glaubhaft versichert wurde dass diese ein
Computer macht) und das Institut welches die Lastschrift
erhält Gebühren erheben, die jenseits von gut und böse sind?

Unkenntnis des Prozesses ist keine gute Quelle.
Je nach Verfahren tauht der Kunde auf einer Überziehungsliste auf, oder auf einer Liste der noch nicht verbuchten Aufträge.
Es obliegt jeweils einem Kundenberater oder einem Sachbearbeiter, den Vorgan zu prüfen und die Lastschrift - per Computer - zurückzugeben.

Das BGB hat diese Gebühren untersagt, trotzdem werden diese
Gebühren den Lastschrifteinzieher in Rechnung gestellt. Sehr
kreative Rechtsauffassung.

Das BGB untersagt gar nichts und wenn doch so zeig mir in welchem §.

Aber Christian ich weiß: Banke sind toll und vor alle Dinge
ganz, ganz lieb.

Sagt nicht mal Christian.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…

Gruss Ivo

noch etwas: wenn die Lastschrift des Finanzamt zurückgeht,
dann werden diese Gebühren nicht erhoben. Seltsam, seltsam.

Auch das ist falsch.
Ob der Einziehende die Kosten weitergibt ist die Frage. Ich habe es auch schon oft bei Behörden erlebt, dass diese die Kosten einfach abschreiben.

Gruss Ivo

Gegenfrage:

Wo wir gerade bei Gegenfragen sind: Glaubst Du, ich würde mich in EDV-Diskussionen einmischen, mich als Branchenkenner aufspielen, Dich als blöd und parteiisch darstellen und anschließend völligen Müll verbreiten?

Im übrigen hat Ivo alles gesagt, was man inhaltlich dazu sagen mußte.

Sauer,

Christian

Hallo Christian,

es geht um geltendes Recht um ein erkämpftes Urteil welches von allen Banken mit Füßen getretten wird. Ich habe nicht erwartet dass Du Rechtsanwalt bist, ich habe mir nur überlegt, ob es den gesunden Menschenverstand noch gibt.
Ach ja, stimmt den gibt es. Weil wegen so kleiner Summen wird es ja sehr lange dauern bis es ein neues Urteil gibt, bis dahin wird kräftig bei denen kassiert die es wirklich nicht haben. Ist ja auch vollkommen ok.

Grüße sendet,

Roland Sirtl

P.S.: Vielleicht sollten sich Banken einfach mal die „Goldene Regel“ reinziehen, siehe u.a. Wickipedia.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Roland

Gegenfrage: welcher erhöhte Aufwand tritt ein, dass es
erfordert dass das kreditführende Institut (das verstehe ich
ja noch, wobei mir glaubhaft versichert wurde dass diese ein
Computer macht) und das Institut welches die Lastschrift
erhält Gebühren erheben, die jenseits von gut und böse sind?

Unkenntnis des Prozesses ist keine gute Quelle.
Je nach Verfahren tauht der Kunde auf einer Überziehungsliste
auf, oder auf einer Liste der noch nicht verbuchten Aufträge.
Es obliegt jeweils einem Kundenberater oder einem
Sachbearbeiter, den Vorgan zu prüfen und die Lastschrift - per
Computer - zurückzugeben.

Genau so ist es. Nur wenn man nachfrägt, warum wegen einer Überziehung bei einen Freund von 0,97 cent!!! eine Lastschriftrückgabe eingereicht wird, dann wird man darauf hingewiesen es wäre ein automatisierter Prozess.

Und: Im Urteil des Bundesgerichtshofes steht dass es im Interesse des rückgebenden Institutes ist diese Lastschrift zu retournieren und dass dieses somit gebührenfrei zu erfolgen ist. Trotzdem wird weiter mit einer anderen Strategie abkassiert, genau bei denen die sich (noch) nicht wehren können.
Einfach mal nachlesen und dann denken.

Das BGB hat diese Gebühren untersagt, trotzdem werden diese
Gebühren den Lastschrifteinzieher in Rechnung gestellt. Sehr
kreative Rechtsauffassung.

Das BGB untersagt gar nichts und wenn doch so zeig mir in
welchem §.

Sorry, ich meinte Bundesgerichtshof.

Aber Christian ich weiß: Banke sind toll und vor alle Dinge
ganz, ganz lieb.

Sagt nicht mal Christian.

Richtig. Wesen Brot ich ess dessen Lied ich sing.
Banken sind ja so etwas von fair, denen kann man doch immer blind vertrauen.
Wenn die Banken überlegen, welche Stellung sie verloren haben die diese mal inne hatten, nur durch kurzfristiges Profitstreben.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…

Gruss Ivo

Ich darf dafür eine Meinung haben.

Grüße sendet,

Roland Sirtl

Hallo Ivo,

die Banken sind doch nicht blöd. Es gibt eine ganz klare Rechtslage die sich der Staat nicht gefallen lässt. Du wirst doch nicht glauben dass das Finanzamt uns einen cent schenkt.

Du träumst.

Grüße sendet,

Roland Sirtl

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es geht um geltendes Recht um ein erkämpftes Urteil welches
von allen Banken mit Füßen getretten wird.

Du hast es immer noch nicht verstanden, oder? Die Gebühren würden von einem Baustoffhandel in Rechnung gestellt, nicht von einem Kreditinstitut.

Die Melodramtik und das Rumgezetere kannst Du Dir also sparen.

Gruß,
Christian

Du träumst.

Und du textest Unfug.

Gruss Ivo

Und: Im Urteil des Bundesgerichtshofes steht dass es im
Interesse des rückgebenden Institutes ist diese Lastschrift zu
retournieren und dass dieses somit gebührenfrei zu erfolgen
ist. Trotzdem wird weiter mit einer anderen Strategie
abkassiert, genau bei denen die sich (noch) nicht wehren
können.
Einfach mal nachlesen und dann denken.

Selbiges könnte ich zu dir sagen. Hast du dir das Urteil jemals durchgelesen? Bitte hols nach:

http://lexetius.com/2005,593

Gruss ivo

c) Der Zahlstelle (Schuldnerbank) steht bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Deckung im Einzugsermächtigungsverfahren gegen ihren Kunden auf vertraglicher Grundlage keine als (Teil-) Schadensersatz deklarierte Gebühr zu.

Wie eindeutig muss die Sache noch formuliert werden???

Grüße sendet,

Roland Sirtl

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Du träumst.

Und du textest Unfug.

Gruss Ivo

Hallo Ivo,

ich werde mich der Sache annehmen und Fakten schaffen. Werde mir die letzten Beweise besorgen.

Danke nochmals für das Urteil. Wie klar muss man eine Sache noch formulieren und wieviele Beweise brauchst Du, damit Du mir glaubst dass genau diese bis heute noch durchgeführt wird? Die Gebühren werden halt einfach dem Unternehmen aufgebürdet welches die Lastschrift durchgeführt hat. Ein schlauer Schachzug, ein Protest dagegen ist aussichtslos.

Grüße sendet

Roland Sirtl

Hallo Olaf,

so vereinfacht kannst Du dass nicht stehen lassen.

Der Käufer ist mit dem Baustoffhandel einen Vertrag eingegangen. Es gelten also erst einmal die AGB des Baustoffhandels.
Wenn eine Lastschrift aus Gründen die der Verkäufer nicht zu verantworten hat nicht eingelöst wird, dann steht der Kunde in Verzug. Ein Vertragstrafe ist in diesem Umfeld eigentlich nicht unüblich, sie Telekommunikationsbranche, wobei die zur Zeit übertreiben.

Was nicht erlaubt ist, und trotzdem weiter durchgeführt wird ist, dass die belastete Bank eine erhöhte Bearbeitungsgebühr verlangt.
Ob die Bank, die die Lastschrift nicht durchführen kann ebenfalls Gebühren in einer Höhe von ca. 3 - 7 Euro erheben kann ist noch nicht entschieden worden. Für mich besteht kein Grund dafür, aber dazu kenne ich die Bankeninternen Abläufe zu wenig.

Das hat aber mit o.g. Fall erst einmal nichts zu tun.
Der Baustoffhändler hat einen erhöhten Bearbeitungsaufwand und stellt diesen in Rechnung, vollkommen korrekt.

Grüße sendet,

Roland Sirtl

P.S.: Vielleicht einfach Beträge [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

c) Der Zahlstelle (Schuldnerbank) steht bei Rückgabe einer
Lastschrift mangels Deckung im Einzugsermächtigungsverfahren
gegen ihren Kunden auf vertraglicher Grundlage keine als
(Teil-) Schadensersatz deklarierte Gebühr zu.

Wie eindeutig muss die Sache noch formuliert werden???

Das frage ich mich allerdings auch.
Ich hab die entscheidenden Stellen mal markiert.

Zahlstelle = Bank desjenigen von dem eingezogen wird. NICH: Bank des einziehenden.

gegen ihren Kunden = Kunde des KI wo derjenige sitzt von dem eingezogen werden soll. NICHT: Kunde des Instituts der Einzieht.

Ists nun klar?

Gruss ivo

Die Gebühren werden halt einfach dem Unternehmen aufgebürdet
welches die Lastschrift durchgeführt hat. Ein schlauer
Schachzug, ein Protest dagegen ist aussichtslos.

Das war auch schon früher so. Nur wurde damals beim fremden und beim eigenen Kunden kassiert.

Gruss Ivo