ich habe einen Vertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter, zahle dafür 9,34 Euro im Monat. Leider kam es aus verschiedenen Grünen Anfang Oktober zu einer Rücklastschrift. Nun kam heute die Mahnung:
9,34 Euro Rechnungsbetrag
10,00 Euro Rücklastschriftgebühr
5,00 Euro Mahngebühr
Von anderen Unternehmen (es ist mir schon zwei, drei mal passiert) kenne ich es so, das meist zwischen 3 und 5 Euro Rücklastschriftgebühr erhoben werden und der Betrag zum nächsten Fälligkeitstermin mit abgebucht wird. 15 Euro Aufschlag auf einen Rechnungsbetrag von 9,34 Euro finde ich doch ein wenig dreist. Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja, wie?
Hinweis: Bitte keine Antworten á la „vorher Kleingedrucktes lesen“ oder „Anbieter wechseln“. Dieser Kabel-TV-Anbieter ist hier bei mir (Sachsen-Anhalt, tiefste Provinz, Plattenbausiedlung) der Einzige. Also entweder der, oder kein Fernsehen. Man ist ihm quasi alternativlos ausgeliefert. Das zeigte sich in der Vergangenheit auch anhand der Preisgestaltung… aber das würde zu weit führen
jede Bank verlangt Gebühren wegen Rücklastschriften. Wie hoch diese sind liegt im Ermessen der Bank. Wenn es also diesmal 10 Euro sind, Pech gehabt.
Und diese Gebühren werden deinem Kabelanbieter belastet.
Nun stell dir vor, Rechnung 9 Euro, dafür zu bezahlende Gebühr 10 Euro, macht einen Verdienst von Minus 1 Euro.
Würdest du doch auch auf den Kunden als Verursacher abwälzen.
Derartige Kosten kann man ganz einfach vermeiden, indem für ausreichende Kontendeckung sorgt. Schließlich kommen diese Ausgaben ja nicht aus heiterem Himmel, sondern man weiß ja, daß sie abgebucht werden und meist sogar den Termin zu dem sie gebucht werden.
Aus der pauschalen Ansage „sorg doch für ausreichende Kontodeckung“ spricht die blanke Arroganz. Wer möchte kann mir gerne etwas überweisen. Aber es gibt eben auch im heutigen Deutaschland genug Leute, die es sich leisten können, hier und da mal nicht so genau auf den Euro zu schauen und auf andere mit einem Grinsen herab blicken.
Noch einmal: Dass eine Bank 10 Euro für eine Rücklastschrift verlangt, wäre mir neu. Das ist kein „Pech“. In der Regel legen die Gebühren bei 3 bis 5 Euro, ich habe mich kundig gemacht. Zumal der Anbieter ja zusätlich noch 5 Euro Mahngebühr berechnet (Wozu?? Einen Brief zu verschicken, kostet 55 Cent plus Papier plus Druck). Nach meiner persönlichen Meinung ist das eindeutig Wucher. Also nochmal meine ernsthafte Frage (und diesmal bitte ich um ernsthafte Antworten): Ist das angemessen? Kann ich mich wehren?
auf 1 geh ich nicht ein, da das jedem mal passieren kann, er sich dann aber auch nicht über die Folgen wundern muss…
zu 2:
Kein Gericht in Deutschland wird das als Wucher ansehen.
Denn die Person die in der Buchhaltung damit Arbeit hat vom Feststellen der Lastschriftrückgabe über das Schreiben eines Mahnschreibens, etc. arbeitet auch nicht umsonst und das wird dir hier eben in Rechnung gestellt, egal ob die Lastschrift über 10 Euro oder über 10000 Euro lautet.
Aus der pauschalen Ansage „sorg doch für ausreichende
Kontodeckung“ spricht die blanke Arroganz. Wer möchte kann mir
gerne etwas überweisen. Aber es gibt eben auch im heutigen
Deutaschland genug Leute, die es sich leisten können, hier und
da mal nicht so genau auf den Euro zu schauen und auf andere
mit einem Grinsen herab blicken.
von einem Grinsen war nie die Rede und neben „nein, dagegen läßt sich nichts unternehmen, was Erfolg verspricht“ ist die „sorge für ausreichende Deckung“ die einzig richtige und vernünftige Antwort. Wenn Du Dir die 9,34 nicht in jedem Monat leisten kannst, dann darfst Du sie Dir nicht als monatliche Verpflichtung ans Bein binden.
Und: ja, so einfach ist das.
Noch einmal: Dass eine Bank 10 Euro für eine
Rücklastschrift verlangt, wäre mir neu. Das ist kein „Pech“.
In der Regel legen die Gebühren bei 3 bis 5 Euro, ich habe
mich kundig gemacht.
Tja, offensichtlich nicht kundig genug. Und selbst wenn das Kreditinstitut nur 7,50 berechnet hat: sofern die AGB des Anbieters nichts anderes festlegen, muß sich der Anbieter nicht zwangsläufig ausschließlich an dem orientieren, was das KI ihm berechnet hat, sondern kann den Betrag festlegen, den er für richtig hält. Der Vorgang der Rücklastschrift ist ja unabhängig von dem der Mahnung.
Euro Mahngebühr berechnet (Wozu?? Einen Brief zu verschicken,
kostet 55 Cent plus Papier plus Druck). Nach meiner
persönlichen Meinung ist das eindeutig Wucher. Also nochmal
meine ernsthafte Frage (und diesmal bitte ich um ernsthafte
Antworten): Ist das angemessen? Kann ich mich wehren?
Es ist gut möglich, daß die Bank des Anbieters diese Gebühren verlangt. Der Anbieter reicht diese Kosten nur weiter.
5,00 Euro Mahngebühr
Scheinbar ist geltende Rechtssprechnung, daß Mahngebühren nicht höher sein dürfen, als wenn ein Anwalt mit Kosten laut Gebührenordnung gemahnt hätte. Bei Deiner Mahnung wären die anwaltlichen Mahngebühren mit Sicherheit höher.
15 Euro Aufschlag auf einen Rechnungsbetrag von 9,34 Euro finde ich
doch ein wenig dreist.
Bei Kleinstbeträgen sind leider Mahnkosten im Vergleich dazu sehr hoch.
Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja, wie?
Gehe einfach zur Verbraucherzentrale, und lasse Dich dort beraten.
Vergesse bitte nicht: Der Kabelanbieter kann sich auch gegen Dich „wehren“, und den Vertrag mit Dir fristgemäß kündigen, und alle offenen Forderungen per Anwalt und Gericht eintreiben.
Aus der pauschalen Ansage „sorg doch für ausreichende
Kontodeckung“ spricht die blanke Arroganz. Wer möchte kann mir
gerne etwas überweisen. Aber es gibt eben auch im heutigen
Deutaschland genug Leute, die es sich leisten können, hier und
da mal nicht so genau auf den Euro zu schauen und auf andere
mit einem Grinsen herab blicken.:
wo bitte habe ich denn so was geschrieben???
Ich habe lediglich ausgeführt, dass wenn dieser Bank (nicht DIR!) 10 Euro an Gebühren belastet werden, wofür die Bank NICHTS kann, ist es doch selbstverständlich wenn diese diesen Betrag dem Verursacher weiterbelastet.
Nochmal, was machst du, wenn du 10 Euro Gebühren bezahlen musst, um 9 Euro zu erhalten?
Schreibst du dann eine Rechnung über 9 Euro oder über 19 Euro?
Noch einmal: Dass eine Bank 10 Euro für eine
Rücklastschrift verlangt, wäre mir neu. Das ist kein „Pech“.
In der Regel legen die Gebühren bei 3 bis 5 Euro, ich habe
mich kundig gemacht.:
und mir ist es eben nicht neu. Mir sind durchaus genug Banken bekannt, die exakt solche Gebühren verlangen.
Mit welchem Argument willst du nun dagegen vorgehen?
hatte so etwas auch schon 18,00 € Rückbuchungsgebühr und der Witz es waren 9,20. Ich habe mich dagegen gewehrt. Dann haben die mir den Handy-Vrtrag gekündigt. Dann bekam ich total verworrene Rechnungen obwohl ich die Flate - Rate immer pünktlich überwiesen hatte, Ich machte das dann per Überweisung, dass mir das nicht wieder passiert.
Dann wurden zwei verschiedene Anwälte eingeschaltet, Ich rief dort an und erklärte, dass ich alles bezahlt hatte nur di Rückgebühr.
Dann bekam ich von beiden in gewissem Abstand einen Mahnbescheid, ich habe daraufhin Einspruch erhoben, das war im Juni. Bis jetzt habe ich nichts mehr gehört.
Vielleicht sollte man mal den Verbraucherschutz informieren.