Hallo Jens,
ich kanns allmählich nicht mehr sehen, diese Frage kommt irgendwie alle fünf Minuten vor; und immer beschwert sich der arme Verbraucher, dass er nicht in der Lage ist, auf seinem Konto bei der Abbuchung für Deckung zu sorgen.
Natürlich ist die Bank an allem schuld, und die Arbeit, die man seinem Kreditistitut macht, soll natürlich nicht bezahlt werden.
Nimms bitte nicht persönlich, aber ich frage mich ernsthaft, warum einige Leute nicht in der Lage sind, einzusehen, dass Arbeitszeit Geld kostet.
Ich habe heute 2 Stunden meiner Arbeitszeit damit verbracht, 60 A3 Seiten durchzusehen, die voll waren mit Kunden, deren Konto zum 1.3. keine Deckung für Abbuchungen aufweisen konnten.
Ich will für die Zeit Geld haben, das mir mein Arbeitgeber zu zahlen hat, ich koste in der Zeit aber auch Miete, Strom, Heizung, Abschreibungen auf so ziemlich alles, was sich um mich herum befindet.
Wer soll das nun bezahlen, wenn nicht der Verursacher, also der, der seiner vertraglichen Pflicht, nämlich für ausreichend Deckung bei Abbuchungen zu sorgen, nicht nachgekommen ist?
So, nachdem ich erstmal meine Schimpfkannonade losgeworden bin aber zu Deiner eigentlichen Frage.
Natürlich kann es „versehentlich“ zu Rückbuchungen kommen, nämlich dann, wenn mündlich beispielsweise etwas anderes vereinbart wurde, al das, was dann tatsächlich passiert ist.
Das Kreditistitut wird dann natürlich aus Kulanz den Schadenersatz stornieren.
Generell kann ich Dir nur empfehlen, Dir das Urteil (eigentlich die Urteile)mal genauer anzusehen. Du hast nämlich insofern Recht, dass Gebühren und Benachrichtigungsentgelte nicht verlangt werden dürfen.
Der entstandene Schaden (z.B. meine Arbeitszeit u.ä.) ist jedoch in dem angesprochenen Urteil nicht erwähnt und daher auch nicht ungesetzlich.
Viele berufen sich ja auf das OLG Bamberg, Urteil vom 27.9.2000, 3 U 11/00.
Das hat pauschale Gebühren zwar abgekanzelt, grundsätzlich aber nachweisbare Kosten als anrechenbar gewertet.
Wenn Du Dir BGH, Urteil v. 21.10.1997 - XI ZR 5/97; NJW 1998, 309 anguckst, wirst Du eine ähnliche Begründung finden, jedoch sollte aber die Entscheidung nicht dahingehend mißverstanden werden, daß die Bank auch in den Fällen in denen der Kunde die mangelnde Kontodeckung selbst zu verantworten hat, keinerlei Entgelt für eine Rückbuchung verlangen kann. In diesen Fällen verstößt der Kunde nämlich gegen seine vertraglichen Pflichten, weshalb grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch der Bank aus positiver Vertragsverletzung gegeben ist. Außserdem kommt in solchen Fällen auch ein Aufwendungsersatzanspruch der Bank aus § 670 BGB in Betracht.
Die beanstandeten Klauseln sind vom BGH vor allem deshalb als unwirksam angesehen worden, weil die Bank - nach der Fassung der Klauseln - auch dann ein Entgelt verlangen kann, wenn der Grund für die Nichtausführung oder Rückgabe nicht dem Verantwortungsbereich des Kunden entstammt. Wenn also beispielsweise ein Scheck zurückgeht, weil das Konto des Ausstellers über das eingeräumte Kreditlimit hinaus überzogen ist, wird die Bank auch in Zukunft für die Scheckrückgabe Geld verlangen (dürfen). [Zitat http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile3.htm]
Du hast also das Recht teilweise auf Deiner Seite, wenngleich die Sache nicht so eindeutig ist, wie Sie von WISO, PANORAMA, der Bäckerblume oder sonstigen Fachmedien immer dargestellt wird.
Rein betriebswirtschaftlich sind die Urteile eigentlich ein Witz, denn wenn man wirklich die Koste für Benachrichtigungen u.ä. im pauschalen Konteführungsentgelt unterbringen würde, wären die Kontopreise um ein vielfaches höher, und diejenigen, die ihre Konten sauber führen, würden für die Schlamper mitbezahlen, das fände ich wesentlich ungerechter, als das Verursacherprinzip.
Offensichtlich sehen das ja die Gerichte auch so und lassen deshalb reell nachweisbare Kosten (s. obiges OLG Urteil) zu, bzw. anerkennen den Schadensersatzanspruch bei Verschulden des Kunden (s. obiges BGH-Urteil).
Um hier eine abschließende Beurteilung Deines Falles zu gewinnen, kannst Du Dich auch an die Schiedsstelle (findest Du in den FAQ) wenden, die quasi als außergerichtliche Instanz den Fall beurteilen können und Deine BAnk zur Rückzahlng bewegen können, wenn sie denn wirklich im Unrecht wäre.
Nimm mir die Pöbelei vom Anfang bitte nicht übel, aber solche Fälle würden wir uns sparen können, wenn jeder n bisschen mehr auf seine Kontoführung achten könnte. In den seltensten Fällen liegt es an der Bank, enn Du kein Geld auf dem Konto hast.
Viel Glück.
Uwe
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