RÜcklastschriftgebühr rückfordern: Strategie?

Hallo Forum!

In den Jahren 1998 bis 2000 sind mir ein paar Lastschriften „geplatzt“. Es handelt sich bei dem kontoführenden Institut um eine Stadtsparkasse in NRW. Insgesamt geht es um etwa 10 zurückgewiesene Lastschriften à 10,00 DM Rücklastschriftgebühr.

Bereits kurz nach dem damaligen BGH-Urteil habe ich die Rücklastschriftgebühren zurückgefordert. Die StSpk antwortete damals, dass zwar die pauschalen Gebühr rechtswidrig seinen, dass die StSpk aber gleichzeitig den durch die betriebswirtschaftliche Abteilung ermittelten Aufwand als Schadenersatz in gleicher Höhe geltend mache und sich somit keine Auszahlungssumme ergebe. Zwischendurch wandelte sich auch mal die Bezeichnung von „pauschaler Rücklastschriftgebühr“ über „Schadenersatz aus Lastschriftrückgabe“ bis zu „pauschaliertem Schadenersatz unberechtigte Lastschriftvorlage“.

Seitdem habe ich das Thema die ganzen Jahre über nicht mehr verfolgt.

Mich interessiert deshalb, ob ich meinen Rückforderungsanspruch jetzt noch durchsetzen kann. Wie sieht derzeit die rechtliche Situation für sowas aus? Wie hat sich das eingependelt?

  • Ist Verjährung eingetreten?
  • Gibt es in jüngster Zeit wieder Urteile dazu?
  • Gibt es Musterbriefe oder Textbausteine dazu?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

ich kanns allmählich nicht mehr sehen, diese Frage kommt irgendwie alle fünf Minuten vor; und immer beschwert sich der arme Verbraucher, dass er nicht in der Lage ist, auf seinem Konto bei der Abbuchung für Deckung zu sorgen.
Natürlich ist die Bank an allem schuld, und die Arbeit, die man seinem Kreditistitut macht, soll natürlich nicht bezahlt werden.

Nimms bitte nicht persönlich, aber ich frage mich ernsthaft, warum einige Leute nicht in der Lage sind, einzusehen, dass Arbeitszeit Geld kostet.
Ich habe heute 2 Stunden meiner Arbeitszeit damit verbracht, 60 A3 Seiten durchzusehen, die voll waren mit Kunden, deren Konto zum 1.3. keine Deckung für Abbuchungen aufweisen konnten.

Ich will für die Zeit Geld haben, das mir mein Arbeitgeber zu zahlen hat, ich koste in der Zeit aber auch Miete, Strom, Heizung, Abschreibungen auf so ziemlich alles, was sich um mich herum befindet.

Wer soll das nun bezahlen, wenn nicht der Verursacher, also der, der seiner vertraglichen Pflicht, nämlich für ausreichend Deckung bei Abbuchungen zu sorgen, nicht nachgekommen ist?

So, nachdem ich erstmal meine Schimpfkannonade losgeworden bin aber zu Deiner eigentlichen Frage.

Natürlich kann es „versehentlich“ zu Rückbuchungen kommen, nämlich dann, wenn mündlich beispielsweise etwas anderes vereinbart wurde, al das, was dann tatsächlich passiert ist.
Das Kreditistitut wird dann natürlich aus Kulanz den Schadenersatz stornieren.

Generell kann ich Dir nur empfehlen, Dir das Urteil (eigentlich die Urteile)mal genauer anzusehen. Du hast nämlich insofern Recht, dass Gebühren und Benachrichtigungsentgelte nicht verlangt werden dürfen.
Der entstandene Schaden (z.B. meine Arbeitszeit u.ä.) ist jedoch in dem angesprochenen Urteil nicht erwähnt und daher auch nicht ungesetzlich.

Viele berufen sich ja auf das OLG Bamberg, Urteil vom 27.9.2000, 3 U 11/00.
Das hat pauschale Gebühren zwar abgekanzelt, grundsätzlich aber nachweisbare Kosten als anrechenbar gewertet.

Wenn Du Dir BGH, Urteil v. 21.10.1997 - XI ZR 5/97; NJW 1998, 309 anguckst, wirst Du eine ähnliche Begründung finden, jedoch sollte aber die Entscheidung nicht dahingehend mißverstanden werden, daß die Bank auch in den Fällen in denen der Kunde die mangelnde Kontodeckung selbst zu verantworten hat, keinerlei Entgelt für eine Rückbuchung verlangen kann. In diesen Fällen verstößt der Kunde nämlich gegen seine vertraglichen Pflichten, weshalb grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch der Bank aus positiver Vertragsverletzung gegeben ist. Außserdem kommt in solchen Fällen auch ein Aufwendungsersatzanspruch der Bank aus § 670 BGB in Betracht.

Die beanstandeten Klauseln sind vom BGH vor allem deshalb als unwirksam angesehen worden, weil die Bank - nach der Fassung der Klauseln - auch dann ein Entgelt verlangen kann, wenn der Grund für die Nichtausführung oder Rückgabe nicht dem Verantwortungsbereich des Kunden entstammt. Wenn also beispielsweise ein Scheck zurückgeht, weil das Konto des Ausstellers über das eingeräumte Kreditlimit hinaus überzogen ist, wird die Bank auch in Zukunft für die Scheckrückgabe Geld verlangen (dürfen). [Zitat http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile3.htm]

Du hast also das Recht teilweise auf Deiner Seite, wenngleich die Sache nicht so eindeutig ist, wie Sie von WISO, PANORAMA, der Bäckerblume oder sonstigen Fachmedien immer dargestellt wird.

Rein betriebswirtschaftlich sind die Urteile eigentlich ein Witz, denn wenn man wirklich die Koste für Benachrichtigungen u.ä. im pauschalen Konteführungsentgelt unterbringen würde, wären die Kontopreise um ein vielfaches höher, und diejenigen, die ihre Konten sauber führen, würden für die Schlamper mitbezahlen, das fände ich wesentlich ungerechter, als das Verursacherprinzip.
Offensichtlich sehen das ja die Gerichte auch so und lassen deshalb reell nachweisbare Kosten (s. obiges OLG Urteil) zu, bzw. anerkennen den Schadensersatzanspruch bei Verschulden des Kunden (s. obiges BGH-Urteil).

Um hier eine abschließende Beurteilung Deines Falles zu gewinnen, kannst Du Dich auch an die Schiedsstelle (findest Du in den FAQ) wenden, die quasi als außergerichtliche Instanz den Fall beurteilen können und Deine BAnk zur Rückzahlng bewegen können, wenn sie denn wirklich im Unrecht wäre.

Nimm mir die Pöbelei vom Anfang bitte nicht übel, aber solche Fälle würden wir uns sparen können, wenn jeder n bisschen mehr auf seine Kontoführung achten könnte. In den seltensten Fällen liegt es an der Bank, enn Du kein Geld auf dem Konto hast.

Viel Glück.

Uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wird bei Gelegenheit verFAQt owT

Hallo Uwe,

Applaus und Sternchen !

Ich bin auch in der Branche und kann das mittlerweile auch nicht mehr hören. Wir zocken ja niemanden ab, aber wer Arbeit macht, sollte auch dafür bezahlen müssen.

Ich hatte heute einen Handwerker hier zuhause, der hat eine Kleinreparatur durchgeführt und 50 Euro kassiert. Ich konnte sehen, was er gemacht hat, und bin zufrieden.
Bei unseren Leistungen (allgemein bei Dienstleistern) ist das leider etwas schwieriger, weil die Leistung für den Kunden nicht so transparent ist.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Uwe,

ich denke, dass dem Verfasser des Artikels kein Vorwurf zu machen ist. Viel mehr liegt es doch an der bruchstückhaften Information, die man aus den Medien, aber auch von den Banken selbst erhält.

Meine Meinung war auch, dass eine Gebühr für eine Rücklastschrift nicht rechtens ist. Nun, jeder weiss, wie schwer solche „Weisheiten“ aus der Welt zu schaffen sind.

Oft ist es wohl auch die Mentalität „die in ihren Glaspalästen verdienen doch schon genug an uns“.

Wobei doch einmal jemand hier schreiben könnte, wie die Citibank es schafft, innerhalb weniger Jahre 3 bis 4 mal die gesamten Geschäftsräume neu zu gestalten. Bin dort so 2 mal im Jahr und wundere mich, wie sich das entwickelt hat. Erst die Billig-Bank in orange-braun, und heute echt top. Wie schreiben die denn die Kosten ab ?

Gruss

Andreas

supi owT
was das Zeit spart zukünftig auf die FAQ zu verweisen… und vielleicht ließt es ja mal einer vor der Frage.

Servus Uwe,

danke für deine Info! Dass du einerseits deinen persönlichen Alltagsfrust rausgelassen hast, ihn andererseits aber sauber getrennt hast von der anschließenden, fachlichen Stellungnahme, hat mich besonders positiv beeindruckt.

Genau so stelle ich mir ein Expertenforum vor!

Wer als Experte auf (immer wieder gestellte) „dämliche“ Fragen in einem Forum wie diesem (mit FAQ & Archiv!) auch bei inneren Augen-gen-Himmel-heb-Gefühlen immer nur höflich & rein fachlich antwortet, handelt zwar „kundenorientiert“ im Sinne seiner „Kunde=König“-Arbeitgebervorgaben, tut aber weder sich noch uns LeserInnen hier letztlich einen Gefallen.

Zugegeben: wenn ich (ggf. „geladen“) mit einer Frage/Reklamation am Schalter oder Telefon ankomme, ist mir ein „rein sachlich“ reagierender, meine Aggressionen ignorierender Mensch letztlich lieber als einer, der auf meine Emotionen ebenfalls emotional reagiert.

Hier im Forum jedoch können wir vom Zeitverzug — und der aktuellen Nicht-Betroffenheit — nur profitieren. Und uns auch mal Persönliches leisten. Ein Blöder, wer daraus nicht lernt.

Meint Anne
(die Uwe für seinen Beitrag ein virtuelles Sternchen gibt; echte darf ich noch nicht)

Hallo Uwe!

Herzlichen Dank für Deine ausführliche Information. Ich sehe die Sache eigentlich ähnlich wie Du und kann Deine Argumente weitestgehend nachvollziehen.

In meinem Fall war es so, dass ich mich zum damaligen Zeitpunkt noch in der Ausbildung befand und die Bank mir bei einem Netto-Azubigehalt von etwa 900,00 DM einen Dispositionsrahmen von DM 4.500,00 eingeräumt hatte. Diesen habe ich im jugendlichen Leichtsinn ausgeschöpft, was den Sachbearbeiter nicht davon abgehalten hat, die weitere Überziehung bis DM 5.500,00 zu dulden, basierend auf einer mündlichen Vereinbarung und angesichts des bevorstehenden Endes der Ausbildung mit Übernahme in ein Anstellungsverhältnis. Heute kann ich darüber nur den Kopf schütteln.

Eine Urlaubsvertretung meines Sachbearbeiters hat jedoch über einen Zeitraum von drei Wochen sämtliche Lastschriften zurückgehen lassen, weil kein Vermerk über die geduldete Überziehung in der Akte zu finden war.

Natürlich ist die Bank an allem schuld, und die Arbeit, die
man seinem Kreditistitut macht, soll natürlich nicht bezahlt
werden.

Ich frage mich in diesem Zusammenhang, warum nicht per EDV einfach jede das Limit übersteigende Lastschrift automatisch zurückgewiesen wird. Damit würde keine „menschliche“ Arbeitszeit anfallen. Deine Schilderung über einen Zeitraum von zwei Stunden, die Du damit verbracht hast, 60 A3 Seiten durchzusehen, die voll waren mit Kunden, deren Konto zum 1.3. keine Deckung für Abbuchungen aufweisen konnten, erstaunt mich. Warum machst Du das? Sind Banken verpflichtet, jede Überziehung einzeln zu sichten?

Wer soll das nun bezahlen, wenn nicht der Verursacher, also
der, der seiner vertraglichen Pflicht, nämlich für ausreichend
Deckung bei Abbuchungen zu sorgen, nicht nachgekommen ist?

Zu diesem Thema hätte ich mal eine interessante Frage, die gleichzeitig die Antwort auf Deine Frage ist, basierend auf meinem persönlichen Fall. Zum damaligen Zeitpunkt 1998 war es z.B. bei dem Mobilfunkanbieter E-Plus so, dass die Rechnungen nicht monatlich abgegrenzt wurden, also nicht wie heute weitgehend üblich den Zeitraum vom Monatsersten bis zum Monatsletzten zu umfassen. Dadurch war eine Prognose der Rechnungshöhe und der Abbuchungszeitpunkte nur schwer möglich, zudem E-Plus damals die schlechte Angewohnheit hatte, die Rechnungen nicht immer am gleichen Monatsdatum zu verschicken und zudem unmittelbar nach Versand der Rechnung den Betrag abzubuchen.

Wer, sowie wie ich damals als Azubi, knapp bei Kasse war, hatte kaum eine Chance, entsprechende Rücklagen aufzubauen und am Tag des Einzugs für ausreichende Deckung zu sorgen.

Dem Verursacher des Lastschriftrückgangs, wie Du es nennst, nämlich E-Plus wurden dafür 15,00 DM berechnet. Zusätzlich wurden mir nochmals DM 10,00 berechnet. Ich würde gerne wissen, warum a) entweder die Entgelte ungleich geteilt wurden oder b) hier doppelt Kosten eingeholt wurden? Kannst Du mir eine Erklärung geben?

Rein betriebswirtschaftlich sind die Urteile eigentlich ein
Witz, denn wenn man wirklich die Koste für Benachrichtigungen
u.ä. im pauschalen Konteführungsentgelt unterbringen würde,
wären die Kontopreise um ein vielfaches höher, und diejenigen,
die ihre Konten sauber führen, würden für die Schlamper
mitbezahlen, das fände ich wesentlich ungerechter, als das
Verursacherprinzip.

Da stimme ich Dir zu, aber hier auch nochmal die Frage, warum Lastschriften ohne Deckung vom Sachbearbeiter gesichtet werden müssen und nicht „einfach“ per EDV zurückgewiesen werden?

Viele Grüße

Jens

Hallöchen,

Dispositionsrahmen von DM 4.500,00 eingeräumt hatte. Diesen
habe ich im jugendlichen Leichtsinn ausgeschöpft, was den
Sachbearbeiter nicht davon abgehalten hat, die weitere
Überziehung bis DM 5.500,00 zu dulden, basierend auf einer
mündlichen Vereinbarung und angesichts des bevorstehenden
Endes der Ausbildung mit Übernahme in ein
Anstellungsverhältnis.

Eine Urlaubsvertretung meines Sachbearbeiters hat jedoch über
einen Zeitraum von drei Wochen sämtliche Lastschriften
zurückgehen lassen, weil kein Vermerk über die geduldete
Überziehung in der Akte zu finden war.

da könnte man schon einmal einhaken. Auch mündliche Vereinbarungen sind einzuhalten und wenn Du Deinen Teil erfüllt hast (d.h. Überziehung nur bis zur vereinbarten Grenze), muß die Bank das auch. Ich würde da mal Deinen Sachbearbeiter mal ansprechen, wenn er aus dem Urlaub zurück ist.

Ich frage mich in diesem Zusammenhang, warum nicht per EDV
einfach jede das Limit übersteigende Lastschrift automatisch
zurückgewiesen wird.

Weil es im Einzelfall geschickter sein kann, Lastschriften trotz Überziehung zuzulassen. Die (automatische) Rückgabe von Lastschriften von Krankenkassen und Finanzämtern würde sich letztlich nicht unbedingt rechnen, weil die recht schnell mit der Beantragung von Insolvenzverfahren sind bzw. sein müssen.

Wer, sowie wie ich damals als Azubi, knapp bei Kasse war,
hatte kaum eine Chance, entsprechende Rücklagen aufzubauen und
am Tag des Einzugs für ausreichende Deckung zu sorgen.

Du hättest einfach nur das Geld auf dem Konto haben müssen, was Du vertelephoniert hast. Wenn es bei Dir so knapp war, daß Dich Telephonrechnungen aus dem Tritt bringen, dann hättest Du eben die Gebührenanzeige von Deinem Telephon nutzen und entsprechende Guthaben vorhalten müssen.

Die Gebührenberechnung bei Dir und E-Minus läßt sich von hier aus nicht klären, weil mir da ein paar Informationen fehlen bzw. mich einiges wundert. Woher weißt Du z.B., was E-Minus berechnet worden ist? Hast Du Einblick in deren Kontoauszüge?

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

da könnte man schon einmal einhaken. Auch mündliche
Vereinbarungen sind einzuhalten und wenn Du Deinen Teil
erfüllt hast (d.h. Überziehung nur bis zur vereinbarten
Grenze), muß die Bank das auch. Ich würde da mal Deinen
Sachbearbeiter mal ansprechen, wenn er aus dem Urlaub zurück
ist.

Ähm, das war 1998 :wink:. Ich habe damals dem quartalsmäßigen Rechnungsabschluß zum einen mit Hinweis auf das BGH-Urteil und zum anderen mit Hinweis auf die bestehende Vereinbarung über die geduldete Überziehung mit dem Sachbearbeiter widersprochen und um Erstattung der Rücklastschriftgebühren gebeten. Die StpSpk hat, wie ich ja bereits geschildert habe, dem in Summe nicht stattgegeben. Der Sachbearbeiter bemerkte dazu später, dass er die Vorkommnisse mit der Urlaubsvertretung bedaure, der Kollege aber durchaus richtig gehandelt habe, weil die geduldete Überziehung in jedem Einzelfall einer Überweisung oder Lastschrift geprüft werden müsse. Da ich bereits von der Revisionsabteilung eine Ablehnung erhalten habe, könne er mir jetzt leider nicht die Rücklastschriftgebühren erstatten.

Der Sachbearbeiter hat übrigens in Folge etwa einen Monat später die zugesagte geduldete Überziehung wieder eingeholt, den Dispositionsrahmen halbiert und um Rückführung gebeten. Ob das in Zusammenhang stand, entzieht sich meiner Kenntnis. Mittlerweile bin sowohl ich seit etlicher Zeit nicht mehr Kunde dieser Bank als auch das Team der Geschäftsstelle nicht mehr vor Ort, so dass eine nachträgliche Beweisführung nach fünf Jahren wohl der Sache nicht angemessen wäre.

Du hättest einfach nur das Geld auf dem Konto haben müssen,
was Du vertelephoniert hast. Wenn es bei Dir so knapp war, daß
Dich Telephonrechnungen aus dem Tritt bringen, dann hättest Du
eben die Gebührenanzeige von Deinem Telephon nutzen und
entsprechende Guthaben vorhalten müssen.

Da hast Du wohl Recht. Nach meiner Sicht der Dinge (nämlich in Hinblick auf die geduldete Überziehung) hatte ich sehr wohl noch Spielraum bis zum Kontolimit. Schade, dass die Urlaubsvertretung das nicht wusste.

Die Gebührenberechnung bei Dir und E-Minus läßt sich von hier
aus nicht klären, weil mir da ein paar Informationen fehlen
bzw. mich einiges wundert. Woher weißt Du z.B., was E-Minus
berechnet worden ist? Hast Du Einblick in deren Kontoauszüge?

Nein, natürlich nicht. Aber E-Plus hat die damals verschickten Mahnungen sehr detailiert gestaltet und die für die Rücklastschrift entstandenen Kosten einzeln aufgeführt. Das sind z.B. „fremde Kosten des Lastschriftrücklaufss“ und auch „eigene Kosten“. Insofern ist das sehr gut nachvollziehbar. Wie gesagt, das war 1998, mittlerweile haben sie meiner Erinnerung nach in den AGBs eine Pauschale für solche Fälle vereinbart.

Jens