Rücklastschriftgebühr unzulässig ?

hallo,
ich habe gehört, daß es ein gültiges urteil darüber gibt, daß die 15 dm belastung für eine rücklastschrift von der bank nicht rechtsgültig ist und man die belastungen früherer jahre
( verjährungsfrist 30 jahre ) zurückfordern kann. wo und wie kann ich dieses urteil einsehen. wer kennt sich damit aus ???
danke im voraus
gruß
oli

Rücklastschriftgebühr: lt. BGH unzulässig!
Hi Oli,

die Bank darf Dir für nicht ausgeführte Aufträge keinen Cent berechnen. Dasselbe gilt auch für Pfändungen in Dein Konto. Die Urteile sind übrigens auch schon ein paar Tage alt. In Kurzform nachzulesen unter

http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rl00500.htm
bzw.
http://www.verbraucherzentrale.de/geld/banken.html#i… (dort gibt noch noch einige interessante Urteile dazu)

So long

Tessa

HI,

ein solches Urteil gibt es (s. das Posting von TessaVance) ABER
Du wirst da trotzdem schlechte Karten haben, da es dort sehr grosse Interpretationsmöglichkeiten gibt. Schon allein die Verwendung der Begriffe Gebühr / Entgelt/ Aufwandsentschädigung lässt einiges an Interpretationsspielraum.

Die Rückgabe von Schecks / Laststschriften ist nunmal mit Kosten verbunden, die das Kreditinstitut an den Kunden weitergibt, das ist mehr als normal, wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du ja die Bank wechseln, das steht Dir frei, Du wirst jedoch keine Bank finden, die Rücklastschriften kostenfrei abwickelt, denn es entstehen durch Überwachung und Buchung eindeutig Kosten (allein in einer kleineren Sparkasse hängen allein im Bereich Kontoüberwachung -von Kontoführung ganz zu schweigen- schätzungsweise ein halbes Dutzend Arbeitsplätze).

Wer also Kosten verursacht, muss zahlen, das wird der BGH nicht wegdiskutieren können, und wenn man das Urteil liest, hat er das auch nicht ausdrücklich (wie gesagt man hat da immernoch Interpretationsspielraum)

Grüsse

Uwe

hallo uwe,
erstmal danke für deine antwort.
ich habe von diesen urteilen gehört und würde meiner ( nur eine von beiden ) bank halt gerne mal einen ´reindrücken. hintergrund: vor 2,5 jahren habe ich mich nach 15 jahren branchenkenntnis endlich als versicherungsmakler selbständig gemacht. der entschluß kam dennoch plötzlich, da ich nach über 10 jahren dvag über einige sachen geärgert habe.
die ersten 6 monate kamen verständlicherweise nur sehr spärliche provisionszahlungen. nach 2 monaten inkl. erhöhten marketingkosten war mein finanzieller spielraum erschöpt.
jetzt die banken: die sparkasse rief mich jedesmal an, wenn eine lastschrift kam und mein konto nicht gedeckt war. ich sagte dann, wann die nächsten einkünfte anstanden und sie führten den auftrag aus. das ist für mich kundenservice, den ich dankbar entgegennehme. die bfg lies jede lastschrift, auch wenn sie nur 30 dm für die zeitung war, oder 150 dm handygebühr, 200 dm telefon, usw. - ich könnte dir hier noch unzählige beispiele nennen- zurückgehen. dabei wurde ( obwohl natürlich mein konto nicht gedeckt war ) mir diese rücklastschriften jedesmal mit dm 15 belastet. das taten sie z.b. auch, wenn die lastschrift am 30. des monates erfolgte, aber jeden monat zum 1. geld auf dem konto einging. ist das kundenservice ???
kannst du mein bestreben- auch wenn es sich nur um ein paarhundert mark handelt- verstehen, das geld evtl. zurückzubekommen ???
man hat sich mit meiner damaligen, kurzfristigen notlage bereichert, ohne irgendwelche beratungsleistungen erbracht zu haben. desweiteren habe ich durch einen fehler der bfg beim verkauf meines aktiendepots weit über 1000 dm verloren. man hatte sie einfach vergessen zu verkaufen, obwohl man mir am telefon gesagt hatte, daß die abwicklung auch telefonisch geht. die sachbearbeiterin konnte sich komicscherweise 3 wochen später nicht mehr an das telefonat erinnern.
ich hoffe, du hast ein wenig verständnis.
gruß
oli

Diese Erfahrung teilst du wahrscheinlich mit vielen anderen und ist ein teil der erklärung dafür warum fast jede firma neben den Großbanken auch noch eine regionale Kontoverbindung unterhält.

Die sind hier einfach flexibler.

gruß ivo

hallo uwe,
erstmal danke für deine antwort.
kannst du mein bestreben- auch wenn es sich nur um ein
paarhundert mark handelt- verstehen, das geld evtl.
zurückzubekommen ???

kann ich schon, Du fühlst Dich da sicher ungerecht behandelt, natürlich ist das schade, dass Deine Bank Dich nicht für einen Tag kreditwürdig hält, aber wenn das so ist, musst Du halt für Deckung sorgen wenn abgebucht wird, bzw. die Bank wechseln, wenn die Dir nicht das zutrauen, was Du Dir finanziell zutraust.

man hat sich mit meiner damaligen, kurzfristigen notlage
bereichert, ohne irgendwelche beratungsleistungen erbracht zu
haben.

Beratung wohl nicht, aber Arbeitsaufwand.

desweiteren habe ich durch einen fehler der bfg beim

verkauf meines aktiendepots weit über 1000 dm verloren. man
hatte sie einfach vergessen zu verkaufen, obwohl man mir am
telefon gesagt hatte, daß die abwicklung auch telefonisch
geht.

das sollte nicht passieren. (Anm. In Callcentern werden GEspräche i.d.R: aufgezeichnet…)

die sachbearbeiterin konnte sich komicscherweise 3

wochen später nicht mehr an das telefonat erinnern.

Kein Wunder, wenn Du 50 Kunden (und wenns nur 10 sind) am Tag hast, könntest DU das auch nicht. AUsserdem ist eine Reklamationszeit von 3 Wochen von Dir auch nicht gerade als nicht schuldhafte Verzögerung zu bezeichnen.

ich hoffe, du hast ein wenig verständnis.

Habe ich, das ist sicher nicht gerade toll gelaufen, aner ich versuche halt beide Sichtweisen zu beleuchten.

gruß
oli

Grüsse

Uwe

Hi,

erst heute hat der BGH entschieden daß auch eine „Benachrichtigungsgebühr“ unzulässig ist. Such die Belege zusammen und hol dir das Geld wieder. Die Bank handelt bei nicht ausgeführte Lastschriften ausschließlich im Eigeninteresse.

Max

P.S. ich bin wegen derselben Geschichte von der Sparkasse zur BfG-Bank gewechselt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

erst heute hat der BGH entschieden daß auch eine
„Benachrichtigungsgebühr“ unzulässig ist. Such die Belege
zusammen und hol dir das Geld wieder.

Trotzdem können die tatsächlich anfallenden Kosten (sofern sie die Bank nachweisen kann) in Rechnung gestellt werden.

Die Bank handelt bei
nicht ausgeführte Lastschriften ausschließlich im
Eigeninteresse.

Tut sie nicht, sie verhindert eine Überziehung des Kunden, weil damit für ihn Kosten verbunden sind (Überziehungszinsen, Mahngebühren, usw.).

Sie holt sich lediglich eigene Kosten zurück. An den 7,50 DM verdient man wirklich nichts.
Die Alternative der Bank wäre, Dein Konto gegen alle Lastschriften zu sperren, dann kommt es auch nicht mehr zu Gebührenbelastungen, weil Lastschriften schon systemseitig zurückgegeben werden. Du kannst ja schliesslich auch überweisen. Dass dann ec-Karte (wg. ec-cash) weg sind, ist dann natürlich klar.

Max

P.S. ich bin wegen derselben Geschichte von der Sparkasse zur
BfG-Bank gewechselt.

Noch´n PS: Das ging denen sicher nicht wirklich nahe, denn in der Regel sind die Kunden, die bei Zahlungen nicht für Deckug sorgen können, nicht die, an denen wesentlich verdient wird :smile:

Nichts für ungut

Uwe

Eben!

Tut sie nicht, sie verhindert eine Überziehung des Kunden,
weil damit für ihn Kosten verbunden sind (Überziehungszinsen,
Mahngebühren, usw.).

Hi Uwe,

gabs da nicht auch einen Passus im entsprechenden Gesetz, daß die Bank Überziehungen außerhalb des Kreditrahmens ohnehin max. 3 Monate zulassen darf? Ich erinnere mich finster daran, daß wir einem Kunden vor Jahren quartalsweise die Kreditlinie erhöhen mußten, weil er sonst aufgrund der aufgelaufenen Zinsen über die Linie gekommen wäre.

Ist seit der Ausbildung nicht mehr ganz mein Gebiet, daher die Frage.

Gruß
Christian

Hi Uwe,

gabs da nicht auch einen Passus im entsprechenden Gesetz, daß
die Bank Überziehungen außerhalb des Kreditrahmens ohnehin
max. 3 Monate zulassen darf? Ich erinnere mich finster daran,
daß wir einem Kunden vor Jahren quartalsweise die Kreditlinie
erhöhen mußten, weil er sonst aufgrund der aufgelaufenen
Zinsen über die Linie gekommen wäre.

Ist seit der Ausbildung nicht mehr ganz mein Gebiet, daher die
Frage.

Mein täglich Brot ist es auch nicht unbedingt, aber ich meine mich ebenso dunkel daran zu erinnern *altwerd*

Grüsse Uwe

Gruß
Christian

Hi

erst heute hat der BGH entschieden daß auch eine
„Benachrichtigungsgebühr“ unzulässig ist. Such die Belege
zusammen und hol dir das Geld wieder.

Trotzdem können die tatsächlich anfallenden Kosten (sofern sie
die Bank nachweisen kann) in Rechnung gestellt werden.

Wäre neu. Daß die Kosten anfallen bestreitet ja keiner.

Die Bank handelt bei
nicht ausgeführte Lastschriften ausschließlich im
Eigeninteresse.

Tut sie nicht, sie verhindert eine Überziehung des Kunden,
weil damit für ihn Kosten verbunden sind (Überziehungszinsen,
Mahngebühren, usw.).

tut sie Doch, denn ihr einziges Interesse besteht darin den Kredit nicht mehr zurückzubekommen. Dies ist jedenfalls eine der Begründungen für die ergangenen Urteile.

Sie holt sich lediglich eigene Kosten zurück. An den 7,50 DM
verdient man wirklich nichts.

Bei der Sparkasse waren es 25 DM. Sie sind es nicht mehr weil das Vorgehen eben unzulässig ist.

Die Alternative der Bank wäre, Dein Konto gegen alle
Lastschriften zu sperren, dann kommt es auch nicht mehr zu
Gebührenbelastungen, weil Lastschriften schon systemseitig
zurückgegeben werden. Du kannst ja schliesslich auch
überweisen. Dass dann ec-Karte (wg. ec-cash) weg sind, ist
dann natürlich klar.

Lastschriften sind auch für Banken preiswert. Den Banken entstehen erheblich höhere Kosten wenn anstatt Lastschriften wieder mit Überweisungsträgern auf Papier mit doppeltem Durchschlag gearbeitet wird.

Max

P.S. ich bin wegen derselben Geschichte von der Sparkasse zur
BfG-Bank gewechselt.

Noch´n PS: Das ging denen sicher nicht wirklich nahe, denn in
der Regel sind die Kunden, die bei Zahlungen nicht für Deckug
sorgen können, nicht die, an denen wesentlich verdient wird

-)

Nun Ja, dadurch ist denen ein Kunde flöten gegangen, der mittlerweile sechsstellige Umsätze auf dem Konto hat.

Max

Falsch…

Trotzdem können die tatsächlich anfallenden Kosten (sofern sie
die Bank nachweisen kann) in Rechnung gestellt werden.

Wäre neu. Daß die Kosten anfallen bestreitet ja keiner.

Interessant wird das Urteil erst in der ausführlichen Begründung, dann wirst du sehen ob es wirklich was für den (schlechten) Kunden bringt.

Die Bank handelt bei
nicht ausgeführte Lastschriften ausschließlich im
Eigeninteresse.

Tut sie nicht, sie verhindert eine Überziehung des Kunden,
weil damit für ihn Kosten verbunden sind (Überziehungszinsen,
Mahngebühren, usw.).

tut sie Doch, denn ihr einziges Interesse besteht darin den
Kredit nicht mehr zurückzubekommen. Dies ist jedenfalls eine
der Begründungen für die ergangenen Urteile.

In der Urteilsbegründung heißt es lediglich,
daß diese Kosten bereits im Girovertrag enthalten sind und daher keine extra Kosten gem. irgendwelcher AGB anfallen dürfen und eine solche Klausel daher unzulässig ist.

Sie holt sich lediglich eigene Kosten zurück. An den 7,50 DM
verdient man wirklich nichts.

Bei der Sparkasse waren es 25 DM. Sie sind es nicht mehr weil
das Vorgehen eben unzulässig ist.

Die Alternative der Bank wäre, Dein Konto gegen alle
Lastschriften zu sperren, dann kommt es auch nicht mehr zu
Gebührenbelastungen, weil Lastschriften schon systemseitig
zurückgegeben werden. Du kannst ja schliesslich auch
überweisen. Dass dann ec-Karte (wg. ec-cash) weg sind, ist
dann natürlich klar.

Mal ehrlich, die Kunden bei denen Lastschriften zurückgehen, bei denen ist doch meistens schon die Karte gesperrt.

Lastschriften sind auch für Banken preiswert. Den Banken
entstehen erheblich höhere Kosten wenn anstatt Lastschriften
wieder mit Überweisungsträgern auf Papier mit doppeltem
Durchschlag gearbeitet wird.

Einen Kommentar hierzu erspare ich mir… nur soviel, bei einer Überweisung kann die Bank vorher entscheiden ob eine Kontodeckung da ist. Wenn nicht wird nichts gebucht - bei einer Lastschrift ist bereits gebucht, die Rückbuchung kostet nochmal.
Glaubst du wirklich, daß die Papierersparnis diese ganzen Kosten aufwiegt???

Max

P.S. ich bin wegen derselben Geschichte von der Sparkasse zur
BfG-Bank gewechselt.

Noch´n PS: Das ging denen sicher nicht wirklich nahe, denn in
der Regel sind die Kunden, die bei Zahlungen nicht für Deckug
sorgen können, nicht die, an denen wesentlich verdient wird

-)

Nun Ja, dadurch ist denen ein Kunde flöten gegangen, der
mittlerweile sechsstellige Umsätze auf dem Konto hat.

Max

Das haben meine Kunden auch… nur ob die deshalb gute Kunden sind?? Was sag der Umsatz schon aus :wink:

Will dich aber nicht als schlechten Kunden darstellem , da ich dich ja nicht kenne.

Ivo

Hi,

Bei der Sparkasse waren es 25 DM. Sie sind es nicht mehr weil
das Vorgehen eben unzulässig ist.

Die Kostenkalkulation des Sparkassen- und Giroverbandes geht von Kosten von bis zu 28,00 DM für das Kreditinstitut aus.

Die Alternative der Bank wäre, Dein Konto gegen alle
Lastschriften zu sperren, dann kommt es auch nicht mehr zu
Gebührenbelastungen, weil Lastschriften schon systemseitig
zurückgegeben werden. Du kannst ja schliesslich auch
überweisen. Dass dann ec-Karte (wg. ec-cash) weg sind, ist
dann natürlich klar.

Lastschriften sind auch für Banken preiswert. Den Banken
entstehen erheblich höhere Kosten wenn anstatt Lastschriften
wieder mit Überweisungsträgern auf Papier mit doppeltem
Durchschlag gearbeitet wird.

Aber es spricht nichts dagegen, Kosten für beleghafte Überweisungen an den Kunden weiterzugeben. Ich kenne Kreditinstitute, die bis zu 3,00 DM pro Belegüberweisung verlangen. Ausserdem überweist man heute per Net oder Terminal genauso billig wie man per Lastschrift bezahlt.

Zu dem P.S.: Umsatz hat mit Qualität noch nichts zu tun - meine ich nicht persönlich :smile:

Grüsse

Uwe

Hi,

Bei der Sparkasse waren es 25 DM. Sie sind es nicht mehr weil
das Vorgehen eben unzulässig ist.

Die Kostenkalkulation des Sparkassen- und Giroverbandes geht
von Kosten von bis zu 28,00 DM für das Kreditinstitut aus.

Ist ja auch schon ein paar Jahre her. Ich hatte mit dem Filialleiter eine kurzfristige Überziehung ausgehandelt, anscheinend hatte aber in seinem Urlaub irgendein Sachbearbeiter das nicht gewusst und eine Lastschrift von 35 DM zurückgehen lassen. Gebühr 25 DM. Gleichzeitig hatte ich in der Filiale ein Wertpapierdepot in mehrfacher Höhe des Dispos. Zurückgeben wollte man die Gebühren nicht. Da habe ich eben die Bank gewechselt.

Die Alternative der Bank wäre, Dein Konto gegen alle
Lastschriften zu sperren, dann kommt es auch nicht mehr zu
Gebührenbelastungen, weil Lastschriften schon systemseitig
zurückgegeben werden. Du kannst ja schliesslich auch
überweisen. Dass dann ec-Karte (wg. ec-cash) weg sind, ist
dann natürlich klar.

Lastschriften sind auch für Banken preiswert. Den Banken
entstehen erheblich höhere Kosten wenn anstatt Lastschriften
wieder mit Überweisungsträgern auf Papier mit doppeltem
Durchschlag gearbeitet wird.

Aber es spricht nichts dagegen, Kosten für beleghafte
Überweisungen an den Kunden weiterzugeben. Ich kenne
Kreditinstitute, die bis zu 3,00 DM pro Belegüberweisung
verlangen. Ausserdem überweist man heute per Net oder Terminal
genauso billig wie man per Lastschrift bezahlt.

Natürlich spricht nichts dagegen Geld für Überweisungen zu verlangen. Wenn man schon die Analogie ziehen will, dann würden die Banken aber Geld für zurückgewiesene Überweisungen verlangen. Also jemand geht zur Bank, gibt dort sein Überweisungszettelchen ab, der Sachbearbeiter sieht sich das Konto an und verweigert die Überweisung. Natürlich hat dieser Vorgang Arbeitszeit und damit Geld gekostet. Aber dafür Geld zu verlangen?

Zu dem P.S.: Umsatz hat mit Qualität noch nichts zu tun -
meine ich nicht persönlich :smile:

Ich habe mein Beispiel angeführt weil es die selben Banken wie die des Fragestellers betraf, nur in vertauschten Rollen. Ich hätte wissen sollen dass ich jetzt meine Kreditwürdigkeit rechtfertigen muss. Sagen wir mal ich bin mir sicher daß mich nur wenige Privatbanken nicht gerne als Kunde hätten.

Letztlich ist das ja auch alles nicht wichtig. Entscheidend ist doch daß die Banken seit Jahren diese Kosten in verschiedener Weise vom Kunden einforden und sich regelmäßig vor den Gerichten eine blutige Nase holen weil all diese Versuch eeben rechtswidrig sind.

Max

Hi,

Natürlich spricht nichts dagegen Geld für Überweisungen zu
verlangen. Wenn man schon die Analogie ziehen will, dann
würden die Banken aber Geld für zurückgewiesene Überweisungen
verlangen. Also jemand geht zur Bank, gibt dort sein
Überweisungszettelchen ab, der Sachbearbeiter sieht sich das
Konto an und verweigert die Überweisung. Natürlich hat dieser
Vorgang Arbeitszeit und damit Geld gekostet. Aber dafür Geld
zu verlangen?

Da würde ich nicht von Analogie reden, denn bei der Rücklastschrift wird zuerst gebucht und dann durch das KReditinstitut zurückgebucht, bei der nichterfolgten Überweisung wird auch nichts gebucht.

. Ich

hätte wissen sollen dass ich jetzt meine Kreditwürdigkeit
rechtfertigen muss. Sagen wir mal ich bin mir sicher daß mich
nur wenige Privatbanken nicht gerne als Kunde hätten.

Quatsch, rechtfertigen musst Du Dich hier nicht.

Letztlich ist das ja auch alles nicht wichtig. Entscheidend
ist doch daß die Banken seit Jahren diese Kosten in
verschiedener Weise vom Kunden einforden und sich regelmäßig
vor den Gerichten eine blutige Nase holen weil all diese
Versuch eeben rechtswidrig sind.

Ich persönlich spreche da der Justiz ein wenig an Objektivität ab, da drückt dr Vrbraucherschutz vielleicht ein wenig mehr als notwendig (ist aber meine rein persönliche Meinung)

Grüsse

Uwe

Hi,

Natürlich spricht nichts dagegen Geld für Überweisungen zu
verlangen. Wenn man schon die Analogie ziehen will, dann
würden die Banken aber Geld für zurückgewiesene Überweisungen
verlangen. Also jemand geht zur Bank, gibt dort sein
Überweisungszettelchen ab, der Sachbearbeiter sieht sich das
Konto an und verweigert die Überweisung. Natürlich hat dieser
Vorgang Arbeitszeit und damit Geld gekostet. Aber dafür Geld
zu verlangen?

Da würde ich nicht von Analogie reden, denn bei der
Rücklastschrift wird zuerst gebucht und dann durch das
KReditinstitut zurückgebucht, bei der nichterfolgten
Überweisung wird auch nichts gebucht.

das ist doch nur ein interner Unterschied. Für den Kunden sieht es doch gleich aus. Ein Auftrag wurde nicht ausgeführt.

Letztlich ist das ja auch alles nicht wichtig. Entscheidend
ist doch daß die Banken seit Jahren diese Kosten in
verschiedener Weise vom Kunden einforden und sich regelmäßig
vor den Gerichten eine blutige Nase holen weil all diese
Versuch eeben rechtswidrig sind.

Ich persönlich spreche da der Justiz ein wenig an Objektivität
ab, da drückt dr Vrbraucherschutz vielleicht ein wenig mehr
als notwendig (ist aber meine rein persönliche Meinung)

Da bleibt mir jetzt aber doch die Spucke weg. Der Fragesteller hat gefragt ob er was machen kann. Du erzählst das sei alles nicht klar und den Banken entstünden ja auch Kosten und da sei es nur ihr gutes Recht sich diese wiederzuholen. Nun gibst Du zu daß die Rechtslage klar ist und Du dich eher als Anwalt der Banken verstehst. Halte dich doch in Zukunft bitte zurück wenn du Fragesteiller keine Hilfe geben willst sondernen denen, mit denen er Ärger hat.

Max

Hi,

Da würde ich nicht von Analogie reden, denn bei der
Rücklastschrift wird zuerst gebucht und dann durch das
KReditinstitut zurückgebucht, bei der nichterfolgten
Überweisung wird auch nichts gebucht.

das ist doch nur ein interner Unterschied. Für den Kunden
sieht es doch gleich aus. Ein Auftrag wurde nicht ausgeführt.

Das ist kein interner Unterschied, sondern der wesentliche Unterschied.

Da bleibt mir jetzt aber doch die Spucke weg. Der Fragesteller
hat gefragt ob er was machen kann. Du erzählst das sei alles
nicht klar und den Banken entstünden ja auch Kosten und da sei
es nur ihr gutes Recht sich diese wiederzuholen.

Stimmt (s. obige Postings)

Nun gibst Du
zu daß die Rechtslage klar ist und Du dich eher als Anwalt der
Banken verstehst.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :smile:, die Rechtslage ist eben nicht klar, wie ich bereits schrieb.
(Aber das wird sich auch bald ändern, und wie es aussieht eher zu Gunsten des Verbrauchers, unabhängig von der Tatsache, ob ich das betriebswirtschaftlich gut finde oder nicht, unsere Judikative ist ja gottlob unabhängig)
Lediglich die Rechtssprechung geht in EINZELURTEILEN momantan tendenziell gegen Kreditinstitute, obwohl diese lediglich fremdverursachte Kosten an die Verursacher zurückgeben.
Es gibt also nicht in irgendeinem Gesetzestext den Passuns „Kreditinstitute dürfen in keinem Falle Kosten, die Ihnen durch Dritte entstanden sind, an diese weiterleiten“

Anwalt der Banken bin ich nicht, ich sehe die Sache sehr objektiv, denn der Verbrauche hat in viele Dinge, die hier relevant sein mögen, wenig Einblick.

Halte dich doch in Zukunft bitte zurück wenn
du Fragesteiller keine Hilfe geben willst sondernen denen, mit
denen er Ärger hat.

Ich denke, dass meine Postings durchaus als Hilfestellung zu verstehen sind, Kreditinstitute bedienen sich meiner Meinung und Erfahrung sicher nicht als Entscheidungsgrundlage für ihre Preispolitik.

Reine Links von Verbraucherorganisationen, die Erfolg auf Rückerstattung versprechen (die jedoch in den seltensten Fällen erfolgt, oder kennst Du viele Menschen, die für Rücklastschriften nix zahlen?) sind auch nicht alleine sachdienlich. Hoffnung machen und dann enttäuschen kann ja hier nicht unser Ziel sein (Davon abgesehen neigen solche Organisationen auch zu weniger fundierten und stimmungmachenden Ansichten, wie man sieht - und das ist wieder meine persönliche Meinung)

Ich werde mich sicher nicht zurück halten, wenn es darum geht ein Problem von mehr als einer Seite zu beleuchten, da zur Problemlösung ein möglichst vielschichtiger Einblick in die Sachlage unter Bezug auf verschiedene Sichtweisen unabdingbar ist.

Sinn eines solchen Forums ist es nicht dem Fragesteller und selbsternannten „Hüter der Moral“ nach dem Munde zu reden, das ertickt die Chancen auf eine positiv zu bewertende Diskussion schon im Keime (deswegen freut mich ja dein Posting so).

Desweiteren ist die Äusserung meiner persönlichen Meinung Bestandteil meiner Postings, ich denke Du kannst den Usern hier zutrauen, dass sie bei Formulierungen wie „Nach meiner Meinung“, „Ich denke“ und ähnlichen Äusserungen durchaus in der Lage sind, eine persönliche Meinung von reinen Fakten zu unterscheiden.
Im Namen derjenigen, die dies nicht erkennen, danke ich Dir natürlich um so mehr für Deinen Einsatz *augenzwinker*

Alle Missverständnisse ausgeräumt?

Wenn nicht, frag ruhig weiter

Viele Grüsse

Uwe