Rücklastschriftgebühr von Bank und Empfänger

Hallo,

angenommen man zahlt irgendwo mit ec-Karte und zum Zeitpunkt der Lastschrift ist das Konto nicht ausreichend gedeckt - ist es zulässig, dass

  1. die Bank eine Gebühr dafür erhebt?
  2. der Zahlungsempfänger, der die Lastschrift beantragt, ebenfalls eine Gebühr erhebt?

Und angenommen es ist zulässig, gibt es da Regeln, wie hoch diese Gebühren sein dürfen?
Angenommen es ist nicht zulässig - wie kann man sich dagegen wehren?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

angenommen man zahlt irgendwo mit ec-Karte und zum Zeitpunkt

der Lastschrift ist das Konto nicht ausreichend gedeckt - ist
es zulässig, dass

  1. die Bank eine Gebühr dafür erhebt?

Die Bank des Lastschrifteinziehers? Ja

  1. der Zahlungsempfänger, der die Lastschrift beantragt,
    ebenfalls eine Gebühr erhebt?

Ja… er hat ja auch nen Aufwand wenn er seinem Geld hinterherrennen darf.

Und angenommen es ist zulässig, gibt es da Regeln, wie hoch
diese Gebühren sein dürfen?

Mag bei kleinen Beträgen reichlich viel aussehen… aber selbst gegen 25-30 Euro wird kaum ein Gericht was sagen.

Gruss HighQ