Hallo,
meinem WG-Mitbewohner wurde von einem Mobilfunkunternehmen eine „Rücklastschriftgebühr“ in Höhe von 7,49 Euro berechnet. Mangels Deckung wurde der Rechnungsbetrag von der Bank zurück gebucht! Den fälligen Rechnungsbetrag musste er einige Tage später selbst überweisen.
Ist in diesem Fall eine Rücklastschrift in dieser Höhe zulässig?
Gruß
hero
Hallo hero,
die Gebuehr ist vollkommen legitim. Die Bank berechnet alleine schon 3,00 Euro gegenueber dem Mobilfunkunternehmen ab. Die restlichen 4,49 Euro fallen an zusaetzlichen Kosten auf jeden Fall an. Viele Unternehmen berechnen sogar noch mehr. Also naechstes Mal soll Dein Mitbewohner ein bisschen mehr Geld auf dem Konto stehen lassen…
Gruss,
Alfred
Da die Rückbuchung selbst verschuldet ist, ist auch die Gebühr zulässig. Genau genommen hat dein Mitbewohner nämlich einen Vertragsbruch begangen: Er ist nur zu Verfügungen über sein Konto berechtigt, die innerhalb des Guthabens (+ eines evtl. Dispos) liegen. Verstößt er dagegen und entstehen dem Institut deswegen Kosten, muss er die natürlich tragen.
Ich versteh die Frage nicht - oder was??
So kommt mir deine Antwort vor.
Sie ist weder thematisch noch inhaltlich richtig.
Denn dem eigenen Kunden stellt die Bank nichts mehr in Rechnung, weil sie das gar nicht darf.
Dem Abbucher schon - und der darfs auch zurückfordern.
Gruss Ivo