Rücklastschriftgebühren weiter berechnen?

Hallo zusammen,

habe gerade den Fall das ich „Einkommen“ erhielt und dies aus schickane später überwiesen wurde wodurch ich dem Vermieter freundlicherweise Rücklastschriftgebühren zahlen durfte.

Möchte nun diese Rücklastschriftgebühren dementsprechend weiterberechnen, macht man das auf Rechnung oder wäre ein Anwalt hilfreicher um diese einzutreiben?

Würde mich über Eure Hilfe freuen.

Danke im voraus!

Grüße

faq:1129 (owt)
ein leseproblem hast du offensichtlich auch.

versuchs nochmal:

FAQ:1129