Liebe/-r Experte/-in,
folgendes problem: für rücklastschrift berechnet spk wmk 10€ dazu kommen ja noch die gebühren des einreichers , das ist doch eigentlich wucher ? Oder? Gibt es da eine gestzliche regelung. Vielen Dank Philli0027
Liebe/-r Experte/-in,
folgendes problem: für rücklastschrift berechnet spk wmk 10€
dazu kommen ja noch die gebühren des einreichers , das ist
doch eigentlich wucher ? Oder? Gibt es da eine gestzliche
regelung. Vielen Dank Philli0027
… Kein Wucher alles legal - Preis ist am Aufwand ausgerichtet
Liebe/-r Experte/-in,
folgendes problem: für rücklastschrift berechnet spk wmk 10€
dazu kommen ja noch die gebühren des einreichers , das ist
doch eigentlich wucher ? Oder? Gibt es da eine gestzliche
regelung. Vielen Dank Philli0027
Hallo!
Zunächst wäre die Frage zu klären, wer wem welchen Gebühr in Rechnung gestellt hat. Sind Sie Zahlungspflichtiger oder Gläubiger der Lastschrifteinreichung? Über welchen Weg wurde die Gebühr eingezogen?
Gruß
Thomas Ullrich
Liebe/-r Experte/-in,
folgendes problem: für rücklastschrift berechnet spk wmk 10€ dazu kommen ja noch die gebühren des einreichers , das ist doch eigentlich wucher ? Oder? Gibt es da eine gestzliche regelung. Vielen Dank Philli0027
ich kenne nur 3 eur gebühr für rücklastschriften bei sparkassen; schau am besten mal in den aushängen in der filiale nach dem dort genannten preis.
gruß, darli