Rücklastschriftkosten der GEZ

Hallo,

muss man Rücklastschriftkosten (z.B. durch GEZ) tragen, auch wenn man

  1. belegen kann, dass das Konto ausreichend gedeckt war und 2. in diesem Zeitraum andere Lastschriftverfahren auch ohne Komplikationen funktioniert haben?
    Es liegt doch keine Eigenverschuldung vor, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Moin,

was wäre denn dann ein Grund für eine Lastschriftrückgabe?

Die Hausbank müsste in diesem ausgedachten Szenario ja einen Grund gehabt haben die Lastschrift zu retournieren.

Konto nicht gedeckt?

Ich glaube die GEZ tätigt ausschließlich Lastschriften und keine Lastschriften im Abbuchungsverfahren. Ansonsten könnte das Fehlen des Abbuchungsauftrages auch ein Grund gewesen sein.

Gruß
Samy

Hallo,

ein Grund wäre für mich, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder wenn das Bankinstitut gewechselt wurde, ohne die GEZ zu informieren.
Beides war nicht der Fall, es gab keine Änderung und auch das Konto war ausreichend gedeckt.

Hi,

man bekommt doch in aller Regel eine Benachrichtigung seiner Hausbank wegen der retour. Was stand denn da?

Ich würde meine Hausbank anrufen und fragen warum die Lastschrift retourniert wurde.

Vorher kann keiner sagen ob man die Rücklastschriftgebühren der GEZ tragen muss.

Gruß
Samy

ps: Wurde bei der Deckung des Kontos und hierfütr evtl. nötigen Zahlungseinganges ein ValutaDatum berücksichtigt? Es kann auch vorkommen, dass die Abbuchung morgens und der Zahlungseingang zu Deckungsherstellung am Nachmittag erfolgt. Manche Banken lassen dann die Lastschrift zurück gehen.

Also von meiner Hausbank kam keine Benachrichtigung, die erhält man ja normalerweise per Kontoauszug. Und die Kontodeckung war auf jeden Fall ausreichend gegeben.

Eine persönliche Erkundigung bei der Bank wird hoffentlich Klarheit bringen, wo der Fehler lag.