Hallo,
muss man Rücklastschriftkosten (z.B. durch GEZ) tragen, auch wenn man
- belegen kann, dass das Konto ausreichend gedeckt war und 2. in diesem Zeitraum andere Lastschriftverfahren auch ohne Komplikationen funktioniert haben?
Es liegt doch keine Eigenverschuldung vor, oder?
Mit freundlichen Grüßen