als stolzer Besitzer eines PKW für den der Zubehörhandel keine spezifischen Rückleuchten anbietet, bin ich genötigt, mich mit Teilen zu befassen, die keinem bestimmten Fahrzeug zugeordnet sind. In diesem Zusammenhang blieben einige Fragen bisher unbeantwortet:
Kann jedes beliebige Rücklicht, das passt, oder passend gemacht wurde installiert werden?
Was hat die Auszeichnung „ECE-Typgpeprüft“ für eine Relevanz?
Muss ich mit den neuen Rücklichtern zum TÜV - wenn ja, nach welchen Vorbereitungen?
als stolzer Besitzer eines PKW für den der Zubehörhandel keine
spezifischen Rückleuchten anbietet, bin ich genötigt, mich mit
Teilen zu befassen, die keinem bestimmten Fahrzeug zugeordnet
sind.
Du armes Schwein Nur rein interessehalber: Würdest du mir evtl verraten, um was für ein Fahrzeug es sich handelt?
In diesem Zusammenhang blieben einige Fragen bisher
unbeantwortet:
Kann jedes beliebige Rücklicht, das passt, oder passend
gemacht wurde installiert werden?
Klar, warum nicht? Solange es ein geprüftes is u die Schale nich selber gegossen wurde, sollte das kein Problem sein.
Was hat die Auszeichnung „ECE-Typgpeprüft“ für eine Relevanz?
Die is sehr wichtig. Teile, die so geprüft wurden, erfüllen die Vorgaben bzgl Blendwirkung, Splitterfestigkeit, Temperaturbeständigkeit, etc pp. Damit sollte iene Eintragung überflüssig werden.
Muss ich mit den neuen Rücklichtern zum TÜV - wenn ja, nach
welchen Vorbereitungen?
Du solltest zumindest mal mit dem TÜVer deines Vertrauens sprechen. Sofern die Rücklichter geprüft sind, sollte es aber ohne Probleme möglich sein, sie einzubauen u legal damit herumzufahren.
Du kannst eigentlich alles benutzen, was eine E-Prüfnummer hat und über rotes Rücklicht, rotes Bremslicht, roten Reflektor (kann aber auch extra montiert werden) und gelbes Blinklicht verfügt.
Zwei davon sollten es natürlich auch sein, eben eins links und eins recht. Es gibt zudem bestimmte Eibaupositionen zu beachten.
ein klares Jein
Sofern die Rückleuchten geprüft sind musst Du nur noch darauf achten das sie gemäss §§49a, 52a und 53StVZO eingebaut werden.
Nach meiner Erfahrung gibt es die meisten Probleme mit der Neigung.
So können z.B. Leuchten aus einem Fahrzeug mit einem geneigtem Abschlussblech nicht 1:1 in ein Fahrzeug mit geradem Abschlussblech übernommen werden. Im Zweifel vorher mit dem TÜV sprechen.
Früher wurden gern die Rückleuchten eines Opel-GT oder Manta-A in die ersten Gölfe eingebaut. Sauberes Arbeiten vorrausgesetzt ist das auch kein Problem.