Ich habe bei technikdirekt.de einen MD-Player(Aiwa AM-F75) gekauft.
Bei ihm schließt der Verschlußdeckel nicht mehr richtig.
Nun will ich ihn an technikdirekt.de zurückschicken.
In ihren AGB’s steht, dass wenn sich für sie ergibt, dass der Schaden durch mich entstanden ist, sie mir eine Anfrage stellen, ob sie den Schaden beheben sollen.
Auf eine Anfrage von mir schreiben sie mir ich soll das Gerät zurückschicken und den weiteren Verfahrenswunsch mitteilen.
Also, wenn ich ihnen schreibe sie sollen den Defekt beheben und technikdirekt.de käme zu dem Schluß, dass der Defekt von mir verursacht wurde. Kommt mein Verfahrenswunsch einer für mich kostenpflichtigen Reperatur gleich, oder zählt der Verfahrenswunsch nicht?
Ich frage, weil ich den Fehler nicht verursacht habe und keine Reperatur zahlen will. Irgendeinen Verfahrenswunsch muss ich ja angeben.
VIELEN DANK
Mario
