Weil ich noch an einer Universität eingeschrieben bin, aber das Studium nicht weiterführen will, habe ich die Rückmeldung wissentlich versäumt. Ist das ausreichend? Was wäre, falls ich irgendwann einmal eine Exmatrikulationsbescheinigung brauchen sollte?
Offziell die Exmatrikulation beantragen wollte ich nur, wenn es unvermeidbar ist, weil es sonst auch wieder unnötig Porto kostet.
bis vor Kurzem wurden Studienzeiten bis zu drei Jahren auf die spätere Rente angerechnet, was später rund 60 Euro mehr Rente im Monat einbrachte. Die Bundesregierung hat diese Studienzeiten nun aus der Rentenberechnung herausgenommen (so weit ich weiß, zählen sie ab 2009 gar nicht mehr). Trotzdem bekommt man bei der Exmatrikulation eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Rentenversicherungsträgern. Ob das nur noch wertloses Papier ist, weiß ich leider nicht so genau, die Dame im Studiensekretariat sagte mir allerdings bei meiner Exmatrikulation (im letzten Sommersemester), ich solle den Wisch gut aufheben. Vielleicht weiß hier jemand mehr.
Also um von Amts wegen exmatrikuliert zu werden ist das Vorgehen absolut ausreichend. Das hat allerdings zur Folge, dass man dann auch kein Studium selben Namens oder einer ähnlichen Richtung innerhalb der BRD mehr aufnehmen kann. Zumindest bei uns (FHD - FB MN)
Ich hatte es genauso vor. Hab dann aber vorsichtshalber angerufen (Studi-Sekretariat). Habe dann ein pdf-Formular im Netz ausgefüllt und an die Uni geschickt. Jetzt bin ich exmatrikuliert und habe auch eine entsprechende Bescheinigung. Aber nichts tun funktioniert eigentlich auch.
CU André
Schon einmal danke für eure Hilfe. Jetzt noch die 2, Frage etwas präziser: Innerhalb welcher Zeitspanne kann man, hat man sich einfach nur nicht zurückgemeldet, bei Bedarf noch eine offizielle Exmatrikulation beantragen mit Bescheinigung?