Hallo,
ich hatte Ende Mai eine Frage hier eingestellt, ob bei einer selbständigen Tätigkeit die Inanspruchnahme der sog. Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt oder sonstwo angemeldet werden muss. Ich bin wegen eines Urlaubs damals nicht mehr dazu gekommen, die Beiträge zeitnah zu beantworten, möchte dies aber nachholen. Das gilt auch für diejenigen, die wegen Verletzung der Forumsregeln gleich wieder entfernt wurden.
Da dies hier keine persönliche Beratung ist, kann ich nur allgemein antworten:
-Man muß sich als Freiberufler nicht, wie behauptet, anmelden. Man legt einfach los. Natürlich kann man sich vorher beim Finanzamt melden. (Wir reden hier immer noch von einem nebenberuflichen Kleinunternehmer!)
-Die freiberuflichen Tätigkeiten sind mitnichten abschließend definiert. Es gibt Beispiele, aber es gibt auch eine Grauzone der Interpretation. Ob es klug ist, das im voraus in der Höhle des Löwen abzuklären oder einfach mal zu beginnen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
-Auch die Kleinunternehmerregelung muss nicht vorher angemeldet werden, wenn man SICHER unter der Freigrenze bleibt. Das weiss ich inzwischen aus berufener Hand. Als normaler Gewerbetreibender muss man tatsächlich den Fragebogen für Gewerbetreibende vomn FA ausfüllen.
Die Antwort von Fingersmith fand ich im Nachhinein am wertvollsten, danke!
Viele Grüße
Winter