Meine Ehefrau war für 3 Tage Arbeitsunfähig geschrieben.
Jetzt verlangt die unmittelbare Vorgesetzte das SIE die Krankschreibung zurücknimmt, und hierfür Überstunden nimmt.
Sie droht mit einem Gespräch bei der Geschäftsleitung.
Ist das überhaupt möglich ?
Gibt es für die Aufforderung eine (Arbeits-) rechtliche
Grundlage ?
Eine Kollegin forderte sie auf, von 14 Tagen Krankschreibung hiervon 7 Tage (geplanten) Urlaub zu nehmen.
Ist dies u.U. Nötigung ?
Meine Ehefrau war für 3 Tage Arbeitsunfähig geschrieben.
Jetzt verlangt die unmittelbare Vorgesetzte das SIE die
Krankschreibung zurücknimmt, und hierfür Überstunden nimmt.
Sie droht mit einem Gespräch bei der Geschäftsleitung.
Ist das überhaupt möglich ?
Gibt es für die Aufforderung eine (Arbeits-) rechtliche
Grundlage ?
Eine Kollegin forderte sie auf, von 14 Tagen Krankschreibung
hiervon 7 Tage (geplanten) Urlaub zu nehmen.
Ist dies u.U. Nötigung ?
Weswegen diese Anfrage genau so gelöscht wird, andererseits es der AG nicht verlangen kann, wie es in der Anfrage zumindest inhaltlich dargelegt wurde.
Ist der AN krank, dann ist er krank. Bei vorzeitiger Genesung könnte er aber freiwillig vor Ablauf der AU an die Arbeit zurückkehren.: