Hallo,
Der Käufer hat mögl. wie folgt geantwortet:„zwar wies das
Gerät keinerlei technische Defekt auf, entsprach jedoch leider
nicht unseren Vorstellungen“.
D. h. Nichtgefallen, d. h. hier greift keine Sachmängelhaftung oder amazon A-Z Garantie.
Damit müßte der Privatverkäufer „aus dem Schneider sein“,
Ja - eigentlich?
? Liegt da vielleicht ein Mißverständnis vor?
Auch hier
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?n…
Rückgaben und Rückerstattungen bei Amazon.de Marketplace
sehe ich für Privatverkäufer nur Sachmängelhaftung, ein Widerrufs-/Rückgaberecht dagegen nur bei gewerblichem Verkauf.
Wenn die E-Mails nicht klappen würde ich an dieser Stelle definitiv Telefonkontakt mit amazon vorschlagen!
https://sellercentral.amazon.de/gp/contact-us/contac…
nicht jedoch für Amazon
die weiterhin auf Rücknahmepflicht
bestehen.
Hat der Käufer nun doch fälschlicherweise behauptet der Artikel sei defekt und damit Rückgaberechte in Anspruch genommen, die ihm nicht zustehen?
Der Käufer hat zudem evtl. noch diese
Erwartungshaltung: "falls Sie Rücknahmen grundsätzlich
ausschliessen hätten Sie dies unter entsprechender Überschrift
in Ihrem Profil vermerken müssen.
Was der Privatverkäufer durch solchen Vermerk auf anderen Plattformen ausschließen kann - nicht jedoch bei amazon - ist die Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Das ist für diesen Fall aber nicht relevant, da es keinen Defekt oder Mangel gibt. Soweit ich sehe, besteht für den Privatverkäufer immer noch NIRGENDWO eine Verpflichtung ein Widerrufsrecht bei Nichtgefallen einzuräumen.
Der Schaden ist sogar ganz erheblich, denn der Käufer hat die
Ware zusätzlich noch an die falsche Empfängeradresse
„zurückgeschickt“, von der ich sie dann kostenpflichtig
abholen mußte.
Ja, wieso mußtest du denn? Ich hätte VORHER ganz genau rausgefunden, welche Verpflichtungen bestehen - und wenn ich keine Verpflichtungen hätte schlicht die Annahme verweigert, dann hätte von vornherein nur der Käufer die sämtlichen Versandkosten.
Amazon ist aber in
Deckung gegangen und drangsaliert mich mit vollautomatischen
Textbausteinen die dann nicht richtig funktionieren: "vielen
Dank für Ihr Schreiben an den Amazon.de Verkäuferservice.
Leider war der von Ihnen mitgeschickte Dateianhang für uns
nicht zu öffnen. Ich entnehme jedoch Ihrer Korrespondenz mit
dem Käufer der Bestellung xxxxxx, dass dessen Rücksendung
mittlerweile bei Ihnen eingetroffen ist.
Wichtig wäre an diesem Punkt ob der Verkäufer der Rücksendung zugestimmt hat oder ob der Käufer einfach ungebeten die Sendung geschickt hat.
Falls der Verkäufer der Rücksendung und Erstattung zugestimmt hätte, könnte er es sich nachträglich schlecht anders überlegen, selbst wenn er sonst eigentlich zu keiner Rücknahme verpflichtet wäre.
Sie sind daher
verpflichtet, nun die Rückerstattung des Kaufpreises
vorzunehmen. Im Gegenzug werden Ihnen - anteilig zur Höhe der
Gutschrift - die Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben".
Wie gesagt, zur eindeutigen Klärung greif zum Telefon und ruf amazon an!
Mir scheint, hier hätten eine Menge Probleme vermieden werden können, wenn du beim ersten Anzeichen einese Problems dich genau und sicher über die amazon Verkaufsbedingungen informiert hättest.
Dann hätte es zum Rückversand entweder ein klares Ja oder ein klares Nein geben können statt ich weiß nicht, vielleicht jein.
Stephanie