Rücknahme bei Amazon als Privatverkäufer

Folgendes mögliches Problem: Privater Verkäufer bietet bei Amazon ein Gerät z.B. Handy im von Amazon vorgegebenen Verkaufstext mit allen dort zugesicherten Eigenschaften an. Der Käufer läßt sich das Gerät liefern und schickt es nach kurzer Zeit zurück mit dem Hinweis, ihm gefalle das Gerät nicht, er wünsche den vollständigen Kaufpreis zurück.
Verkäufer merkt an das er Privatverkäufer sei und nichts mit dem Unternehmen Amazon das die Rücknahme bei Nichtgefallen gewährleiste zu tun habe, was sich ua. auch durch die erhebliche Preisdifferenz zw. dem Amazon Verkaufspreis und dem Verkäuferpreis zeigt. Käufer bleibt beharrlich und weigert sich etwas anderes als eine kostenfreie Rückgabe zu akzeptieren. Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer gegenüber Amazon und gegenüber dem Käufer? Kann er z.B. die Artikelrücknahme nur unter Berechnung des Aufwands der hierfür entsteht durchführen und kann er sich diesen Aufwand wie bei Händlern üblich auch pauschal vergüten lassen?

Amazon selber stiehlt sich aus der Verantwortung verweist auf seine komplizierten Handelsbedingungen die für Laien völlig unübersichtlich sind aber gleichzeitig den Eindruck erwecken sollen, JEDER könne bei Amazon erworbene Artikel sofort wieder problemlos weiterverkaufen, diese Option wird bei jedem Amazonkauf explizit angeboten.

Wäre es möglich die irreführende Verkaufsoption abmahnen zu lassen?

Danke
DJ

Hi,

Amazon selber stiehlt sich aus der Verantwortung verweist auf
seine komplizierten Handelsbedingungen die für Laien völlig
unübersichtlich sind aber gleichzeitig den Eindruck erwecken
sollen, JEDER könne bei Amazon erworbene Artikel sofort wieder
problemlos weiterverkaufen, diese Option wird bei jedem
Amazonkauf explizit angeboten.

wer die Bedingungen nicht liest und/oder versteht, sollte den Marketplace eben nicht nutzen.

lg
ventrue

Hallo,

Folgendes mögliches Problem: Privater Verkäufer bietet bei
Amazon ein Gerät z.B. Handy im von Amazon vorgegebenen
Verkaufstext mit allen dort zugesicherten Eigenschaften an.
Der Käufer läßt sich das Gerät liefern und schickt es nach
kurzer Zeit zurück mit dem Hinweis, ihm gefalle das Gerät
nicht, er wünsche den vollständigen Kaufpreis zurück.

Privatverkäufer muss normalerweise kein Widerrufsrecht anbieten…

Verkäufer merkt an das er Privatverkäufer sei und nichts mit
dem Unternehmen Amazon das die Rücknahme bei Nichtgefallen
gewährleiste zu tun habe,

Und soweit ich sehe, verpflichtet auch amazon Privatverkäufer nicht zu einem allgemeinen Widerrufsrecht. Sondern nur „Rücksendungen für in einer wesentlichen Eigenschaft abweichende, defekte oder beschädigte Artikel“
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?i…
A-bis-z-Garantie und Rückbuchungen

Frag doch noch mal bei amazon an, ob der Käufer ein Rückgaberecht für Artikel in einwandfreiem Zustand hat. Falls du bei E-Mails nur Textbaustein-Antworten bekommst, versuch es doch telefonisch.

Falls der Käufer nun plötzlich versucht Nichtgefallen in Defekt umzuwandeln, frag noch mal bei amazon, im amazon Forum oder einen amazon Experten welche Nachweispflichten der Käufer hat, wenn K und VK über das Vorhandenseins eines Defekts streiten.

Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer gegenüber
Amazon

Der VK hat freiwillig den Verkaufsbedingungen von amazon zugestimmt. Es gilt jetzt nur herauszufinden, was für Verkaufsbedingungungen dass nun genau sind.

und gegenüber dem Käufer?

Wenn, wie ich vermute, der Käufer für den einwandfreien Artikel kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht hat, weißt man den Käufer noch einmal auf diese Tatsache hin. Schickt der Käufer trotzdem den Artikel zurück verweigert Käufer gegenüber dem Versandunternehmer die Annahme. Hat der Verkäufer die Sendung bereits unvorsichtigerweise angenommen, befindet sich das Eigentum des Käufers nun beim Verkäufer. VK kann K anbieten die Sendung gegen Erstattung der Versandkosten an K zurückzuschicken. Lehnt der K das ab, muss VK das K Eigentum eine ganze Weile aufbewahren - zum Glück nimmt es ja nicht viel Platz ein.

Hat nicht VK sondern ein Dritter (Nachbar, Mitbewohner, etc.) die Sendung angenommen, kann VK auch nachträglich noch die Annahme verweigern, vorausgesetzt es ist nur wenig Zeit verstrichen.

Wäre es möglich die irreführende Verkaufsoption abmahnen zu
lassen?

Das ist A eine rechtliche Frage -> Rechtsbrett - und B, abmahnberechtigt sind normalerweise nur Mitbewerber (Unternehmen) und Verbraucherschutzverbände.

Stephanie

Hallo Stephanie

Danke für deine Antworten.

Der Käufer hat mögl. wie folgt geantwortet:„zwar wies das Gerät keinerlei technische Defekt auf, entsprach jedoch leider nicht unseren Vorstellungen“.

Damit müßte der Privatverkäufer „aus dem Schneider sein“, nicht jedoch für Amazon die weiterhin auf Rücknahmepflicht bestehen. Der Käufer hat zudem evtl. noch diese Erwartungshaltung: „falls Sie Rücknahmen grundsätzlich ausschliessen hätten Sie dies unter entsprechender Überschrift in Ihrem Profil vermerken müssen.
Wie Sie sicher schon bemerkt haben, bin ich mit der von Ihnen angebotenen Lösung nicht einverstanden und bitte Sie nochmals mir den an Sie gezahlten Betrag baldmöglichst gutzuschreiben um beiden Seiten weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, v.a. da Ihnen letztlich keinerlei Schaden entstanden ist.“

Der Schaden ist sogar ganz erheblich, denn der Käufer hat die Ware zusätzlich noch an die falsche Empfängeradresse „zurückgeschickt“, von der ich sie dann kostenpflichtig abholen mußte. So habe ich 2fache Versandkosten gehabt zudem noch Rennereien wg. der Paketannahme und diverse Mailings , die ich nicht auf mir sitzen lassen will, Amazon ist aber in Deckung gegangen und drangsaliert mich mit vollautomatischen Textbausteinen die dann nicht richtig funktionieren: "vielen Dank für Ihr Schreiben an den Amazon.de Verkäuferservice.

Leider war der von Ihnen mitgeschickte Dateianhang für uns nicht zu öffnen. Ich entnehme jedoch Ihrer Korrespondenz mit dem Käufer der Bestellung xxxxxx, dass dessen Rücksendung mittlerweile bei Ihnen eingetroffen ist. Sie sind daher verpflichtet, nun die Rückerstattung des Kaufpreises vorzunehmen. Im Gegenzug werden Ihnen - anteilig zur Höhe der Gutschrift - die Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben".

Meines Erachtens müssen die Verkaufsfunktionen auch reibungslos funktionieren und bei Bedarf manuell nachkorrigiert werden, hierbei hat Amazon aber immer wieder seine offensichtliche Schwäche gezeigt und Mahnverfahren in Gang gesetzt bei denen Vorgänge längst abgeschlossen waren.

Zu einem anderen Einwand: Amazon macht jedem den Wiederverkauf so einfach, das der Eindruck entsteht, juristisch mache es keinen Unterschied ob jemand gewerblich oder privat verkauft und Verkäufer seien einfach nur eine andere Vertriebsquelle des Hauses Amazon.

Das Hauptaugenmerk wird zudem auf die Bestellungsabwicklung gelegt während das Verkäuferkonto nur rudimentäre individuelle Eingaben ermöglicht.

Bye
DJ

P.S. Ich kann mir nicht vorstellen das das so funktionieren kann: „Verluste bleiben beim Kunden, Gewinne werden aufgeteilt-einem vermeintl. Irrglauben der eCommercejüngerschaft“

Hallo,

Der Käufer hat mögl. wie folgt geantwortet:„zwar wies das
Gerät keinerlei technische Defekt auf, entsprach jedoch leider
nicht unseren Vorstellungen“.

D. h. Nichtgefallen, d. h. hier greift keine Sachmängelhaftung oder amazon A-Z Garantie.

Damit müßte der Privatverkäufer „aus dem Schneider sein“,

Ja - eigentlich?
? Liegt da vielleicht ein Mißverständnis vor?
Auch hier
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?n…
Rückgaben und Rückerstattungen bei Amazon.de Marketplace
sehe ich für Privatverkäufer nur Sachmängelhaftung, ein Widerrufs-/Rückgaberecht dagegen nur bei gewerblichem Verkauf.

Wenn die E-Mails nicht klappen würde ich an dieser Stelle definitiv Telefonkontakt mit amazon vorschlagen!
https://sellercentral.amazon.de/gp/contact-us/contac…

nicht jedoch für Amazon

die weiterhin auf Rücknahmepflicht

bestehen.

Hat der Käufer nun doch fälschlicherweise behauptet der Artikel sei defekt und damit Rückgaberechte in Anspruch genommen, die ihm nicht zustehen?

Der Käufer hat zudem evtl. noch diese
Erwartungshaltung: "falls Sie Rücknahmen grundsätzlich
ausschliessen hätten Sie dies unter entsprechender Überschrift
in Ihrem Profil vermerken müssen.

Was der Privatverkäufer durch solchen Vermerk auf anderen Plattformen ausschließen kann - nicht jedoch bei amazon - ist die Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Das ist für diesen Fall aber nicht relevant, da es keinen Defekt oder Mangel gibt. Soweit ich sehe, besteht für den Privatverkäufer immer noch NIRGENDWO eine Verpflichtung ein Widerrufsrecht bei Nichtgefallen einzuräumen.

Der Schaden ist sogar ganz erheblich, denn der Käufer hat die
Ware zusätzlich noch an die falsche Empfängeradresse
„zurückgeschickt“, von der ich sie dann kostenpflichtig
abholen mußte.

Ja, wieso mußtest du denn? Ich hätte VORHER ganz genau rausgefunden, welche Verpflichtungen bestehen - und wenn ich keine Verpflichtungen hätte schlicht die Annahme verweigert, dann hätte von vornherein nur der Käufer die sämtlichen Versandkosten.

Amazon ist aber in
Deckung gegangen und drangsaliert mich mit vollautomatischen
Textbausteinen die dann nicht richtig funktionieren: "vielen
Dank für Ihr Schreiben an den Amazon.de Verkäuferservice.

Leider war der von Ihnen mitgeschickte Dateianhang für uns
nicht zu öffnen. Ich entnehme jedoch Ihrer Korrespondenz mit
dem Käufer der Bestellung xxxxxx, dass dessen Rücksendung
mittlerweile bei Ihnen eingetroffen ist.

Wichtig wäre an diesem Punkt ob der Verkäufer der Rücksendung zugestimmt hat oder ob der Käufer einfach ungebeten die Sendung geschickt hat.

Falls der Verkäufer der Rücksendung und Erstattung zugestimmt hätte, könnte er es sich nachträglich schlecht anders überlegen, selbst wenn er sonst eigentlich zu keiner Rücknahme verpflichtet wäre.

Sie sind daher
verpflichtet, nun die Rückerstattung des Kaufpreises
vorzunehmen. Im Gegenzug werden Ihnen - anteilig zur Höhe der
Gutschrift - die Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben".

Wie gesagt, zur eindeutigen Klärung greif zum Telefon und ruf amazon an!

Mir scheint, hier hätten eine Menge Probleme vermieden werden können, wenn du beim ersten Anzeichen einese Problems dich genau und sicher über die amazon Verkaufsbedingungen informiert hättest.

Dann hätte es zum Rückversand entweder ein klares Ja oder ein klares Nein geben können statt ich weiß nicht, vielleicht jein.

Stephanie

Ich begrüße Sie!

… wenn man sich auf den AMAZON „Marketplace“ bewegt, sollte man sich vorher genau informieren - das ist kein EBAY-Sandkasten für Kleinkinder!!!

Zum Informieren gehört das Lesen der Bedingungen und der AGB. Da steht alles drin. Gefällt vielen nicht und da gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Akzeptieren oder abmelden!

Gruß
sterkrader-jung

Genau dieser Sandkasten für Kleinkinder scheint Amazon eben doch zu sein oder zu werden, sonst kann man wohl kaum so unverfroren sein zu glauben, man läßt sich mal eben aus Daffke was zuschicken und gibt das dann ohne Angabe von plausiblen Gründen zurück und fordert dann noch seine komplette Kohle zurück. Dieses Verzeihung „Käufergesocks“ hat Ebay schon mit kaputt gemacht und Amazon verweist explizit darauf das es solche Kunden kaum bei Amazon gäbe und alles immer schön reibungslos liefe, tut es nicht, der Reklamtionsvorgang ist außerordentlich kompliziert und seitens Amazon fehlerbehaftet wie das Diktat eines Analphabeten.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, bereits das Zitat „entsprach jedoch leider nicht unseren Vorstellungen“ läßt mich vermuten das der „Käufer“ genau weiß was er tut, das sieht nach jemandem aus der entweder gar kein Privatkäufer ist, oder wenn doch so naiv und dreist das er meint Verkäufer hätten keine Rechte, zur Not wird mit Bewertung gedroht.

Es mag zwar sein das er mit seiner Schnodderigkeit bei Amazon Eindruck schindet, von mir gibt es das Geld jedenfalls erst dann zurück wenn ich das Gerät zum selben Preis bei Amazon weiterverkauft habe, die Zeit bis dahin ist mir ziemlich egal.

Wenn er will soll er klagen, das Handy liegt abholbereit bei mir.

Ich wollte eigentlich eher wissen wer als Privatverkäufer bereits Erfahrungen bei Amazon gesammelt hat, als mir hier ihre Besserwissereien anzuhören, oder sind Sie Jurist?

Bye
DJ

Ich begrüße Sie!

Ich wollte eigentlich eher wissen wer als Privatverkäufer
bereits Erfahrungen bei Amazon gesammelt hat, als mir hier
ihre Besserwissereien anzuhören, oder sind Sie Jurist?

Das ist keine Besserwisserei: ich verkaufe dort seit Jahren Artikel, nicht nur Bücher aber in der Masse. Ich habe bisher nur zwei negative Erfahrungen gemacht. Das ist erheblich weniger als bei Ebay.

Ich nehme die Artikel einfach zurück. Meine Preisgestaltung ist darauf bereits ausgerichtet. Bisher hat nur ein Mal ein solcher Vorgang stattgefunden. Und der war ähnlich gestrickt; der Käufer hatte sich unter dem Buch, ein Therapie-Standardwerk, etwas anderes vorgestellt. What shall’s …

Gruß
sterkrader-jung

Hallo,

Es mag zwar sein das er mit seiner Schnodderigkeit bei Amazon
Eindruck schindet, von mir gibt es das Geld jedenfalls erst
dann zurück wenn ich das Gerät zum selben Preis bei Amazon
weiterverkauft habe, die Zeit bis dahin ist mir ziemlich egal.

  1. Hast du denn jetzt mal bei amazon angerufen?
  2. Hast oder hast du nicht gesagt, der Käufer darf das Teil zurückschicken?
    Falls du ja gesagt hast, kannst du hinterher nicht deine Meinung ändern.

Wenn amazon dem Käufer zustimmt, wird das Geld AUCH OHNE DEIN ZUTUN von amazon von deinem Konto abgebucht und dem Käufer übergeben (siehe amazon A-Z Garantie). Es ist deshalb entscheidend, die Ansprüche des Käufers bei amazon zu entkräftigen.

Wenn du dem Käufer ohne deine Erlaubnis das Teil zurückgeschickt hat, dann überzeuge amazon davon, dass der Käufer gemäß der amazon A-Z Garantie KEINEN Erstattungsanspruch hat. Das Gerät darfst du aber nicht einfach so anderweitig verkaufen, DENN ES IST EIGENTUM DES KÄUFERS - bis der Fall geklärt ist.

Stephanie

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Hallo,

Das ist keine Besserwisserei: ich verkaufe dort seit Jahren
Artikel, nicht nur Bücher aber in der Masse. Ich habe bisher
nur zwei negative Erfahrungen gemacht. Das ist erheblich
weniger als bei Ebay.

Seit Jahren? In der Masse? Das hört sich für mich nicht wirklich nach privat Verkauf an, sondern nach gewerblichem Handel. Bei ebay gibt es Gerichtsurteile, die bereits ab 40 verkauften / angebotenen Artikeln den gewerblichen Status verordnen.

Falls man nur als "Schein"Privatverkäufer agiert, tut man gut daran, ein freiwilliges Widerrufsrecht einzuräumen, bevor jemand mal den angeblichen Privat Status genau unter die Lupe nimmt.

Stephanie

Seit Jahren? In der Masse? Das hört sich für mich nicht
wirklich nach privat Verkauf an, sondern nach gewerblichem
Handel. Bei ebay gibt es Gerichtsurteile, die bereits ab 40
verkauften / angebotenen Artikeln den gewerblichen Status
verordnen.

Falls man nur als "Schein"Privatverkäufer agiert, tut man gut
daran, ein freiwilliges Widerrufsrecht einzuräumen, bevor
jemand mal den angeblichen Privat Status genau unter die Lupe
nimmt.

… das ist jetzt ein ausgezeichnetes Beispiel für Kaffeesatzleserei: in der Masse wären auch 9 von zehn, oder? Und wieviel ich lese und ggf. verkaufe oder auch auf Tauschticket.de anbiete sollte dich nur peripher interessieren.

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Hallo,

Es mag zwar sein das er mit seiner Schnodderigkeit bei Amazon
Eindruck schindet, von mir gibt es das Geld jedenfalls erst
dann zurück wenn ich das Gerät zum selben Preis bei Amazon
weiterverkauft habe, die Zeit bis dahin ist mir ziemlich egal.

  1. Hast du denn jetzt mal bei amazon angerufen?
  2. Hast oder hast du nicht gesagt, der Käufer darf das Teil
    zurückschicken?

Ich habe nichts dergleichen geschrieben, sondern ihm angeboten das er für den Fall das er das Gerät nicht innerhalb des durch Amazon vorgegeben Versandzeitpunkts (das wären bis zu 30 Tage) erhalten würde, vom Verkauf zurück treten könne. Das ist jedoch definitiv nicht zum Tragen gekommen, der Sendungseingang wurde mir bestätigt.

Wenn amazon dem Käufer zustimmt, wird das Geld AUCH OHNE DEIN
ZUTUN von amazon von deinem Konto abgebucht und dem Käufer
übergeben (siehe amazon A-Z Garantie). Es ist deshalb
entscheidend, die Ansprüche des Käufers bei amazon zu
entkräftigen.

Das Geld ist bereits auf meinem Konto und von diesem habe ich bis zur Klärung des Sachverhalts meine Abbuchungsvollmacht widerrufen. Wenn Amazon Verkaufsgelder nicht sofort freigeben würde, würde deren Marketplace schlagartig zusammenbrechen, weil sich der „mal angucken wie´s genau funktioniert und dann wegen Nichtgefallens-Tourismus“ rasant entwickeln würde.

(„So´n Handy teste ich ausgiebig auf alle Funktionen und nur wenn ich´s beim Händler vor Ort nicht billiger bekomme, kaufe ich´s über Amazon“.)

Wenn du dem Käufer ohne deine Erlaubnis das Teil
zurückgeschickt hat, dann überzeuge amazon davon, dass der
Käufer gemäß der amazon A-Z Garantie KEINEN
Erstattungsanspruch hat. Das Gerät darfst du aber nicht
einfach so anderweitig verkaufen, DENN ES IST EIGENTUM DES
KÄUFERS - bis der Fall geklärt ist.

Stephanie

Amazon verweist darauf das ALLE Käufer von ihren Kaufabsichten ohne Angabe von Gründen zurück treten könnten, zumindest wird mir das bisher so dargestellt, deren AGB´s sagen jedoch wieder anderes. Wenn der Verkauf juristisch möglicherweise nicht zulässig andererseits für den „Ex-Käufer“ zum Ziel seiner Ansprüche führt können keine Komplikationen entstehen, er kann ein Gerät ja nicht besitzen (wollen) und andererseits seinen Kaufpreis zurück fordern, das wäre ein „typisches juristisches Perpetuum Mobile“, da entscheide ich nach gesundem Menschenverstand.

Allerdings scheint ein Telefonat sinnvoller zu sein als weitere Mails die dann entweder wieder unvollständig oder gar nicht ankommen oder warum auch sonst es bisher zu keiner Einigung kommt, wobei ich dem „Käufer“ inzw. die Rücknahme unter Erstattung meiner Kosten ca. 15 Euro angeboten habe, der versucht aber zu zocken und meldet sich einfach nicht, das Gerät ist jedenfalls noch besser als in der Beschreibung versprochen (keine Benutzungsspuren am Display entgegen meiner Behauptung leichter Spuren).

Nein, nein der „Käufer“ ist „ein krummer Hund“.

Bye
DJ

Hallo,

  1. Hast oder hast du nicht gesagt, der Käufer darf das Teil
    zurückschicken?

Ich habe nichts dergleichen geschrieben, sondern ihm angeboten
das er für den Fall das er das Gerät nicht innerhalb des durch
Amazon vorgegeben Versandzeitpunkts (das wären bis zu 30 Tage)
erhalten würde, vom Verkauf zurück treten könne. Das ist
jedoch definitiv nicht zum Tragen gekommen, der
Sendungseingang wurde mir bestätigt.

Soweit ich sehe, hat der Käufer dann KEINEN Rückgabeanspruch, soweit ich aus den amazon AGB ersehen konnte. Falls es einer der Experten, die hier alle das Nachlesen empfahlen, besser weiß, möge er doch mal bitte die Passage von amazon posten.

Wenn amazon dem Käufer zustimmt, wird das Geld AUCH OHNE DEIN
ZUTUN von amazon von deinem Konto abgebucht und dem Käufer
übergeben (siehe amazon A-Z Garantie). Es ist deshalb
entscheidend, die Ansprüche des Käufers bei amazon zu
entkräftigen.

Das Geld ist bereits auf meinem Konto und von diesem habe ich
bis zur Klärung des Sachverhalts meine Abbuchungsvollmacht
widerrufen. Wenn Amazon Verkaufsgelder nicht sofort freigeben
würde, würde deren Marketplace schlagartig zusammenbrechen,
weil sich der „mal angucken wie´s genau funktioniert und dann
wegen Nichtgefallens-Tourismus“ rasant entwickeln würde.

Ob das auch erfolgreich sein wird, weiß ich nicht. Sollte amazon einen A-Z Garantieantrag zugunsten des Käufers entscheiden, wärst du wohl vertraglich verplichtet die Rückzahlung zu leisten. Wenn amazon nicht über Bankeinzug an das Geld käme, würden die vermutlich statt dessen ein Mahnverfahren anstrengen.

Es kommt eben darauf an, den Garantieantrag zu entkräftigen, da soweit ich sehe, kein Anspruch besteht.

Amazon verweist darauf das ALLE Käufer von ihren Kaufabsichten
ohne Angabe von Gründen zurück treten könnten,

? Die Passage habe ich noch nicht in den AGB gefunden. Da ich allerdings seit längerem gewerblich mit Widerrufsrecht anbiete, bin ich dafür auch kein Experte.

zumindest wird
mir das bisher so dargestellt, deren AGB´s sagen jedoch wieder
anderes. Wenn der Verkauf juristisch möglicherweise nicht
zulässig andererseits für den „Ex-Käufer“ zum Ziel seiner
Ansprüche führt können keine Komplikationen entstehen, er kann
ein Gerät ja nicht besitzen (wollen) und andererseits seinen
Kaufpreis zurück fordern, das wäre ein „typisches juristisches
Perpetuum Mobile“, da entscheide ich nach gesundem
Menschenverstand.

Ich würde mich da nach dem Prinzip verhalten besser Vorsicht als Nachsicht. Rein gesetzlich gesehen besteht der Kaufvertrag, solange du dem Käufer keine Rückzahlung geleistet hast. Der Käufer hat nicht unbedingt Anspruch auf Rückzahlung, wohl aber auf seinen Artikel.

Allerdings scheint ein Telefonat sinnvoller zu sein als
weitere Mails

Ja! Würde mich dann mal interessieren zu hören was dabei rauskommt.

Stephanie

Seit Jahren? In der Masse? Das hört sich für mich nicht
wirklich nach privat Verkauf an, sondern nach gewerblichem
Handel. Bei ebay gibt es Gerichtsurteile, die bereits ab 40
verkauften / angebotenen Artikeln den gewerblichen Status
verordnen.

Ich werd jetzt einfach mal ein bißchen grober bei diesem Geschwafel. Was sich für dich wie anhört ist relativ egal . Mir ist ohnehin klar das sich in den Foren viele besserwisserische Wichtigtuer rumtreiben.

Das es Gerichtsurteile gibt die Händlerstatus bei 40 Verkäufen vermuten, zeigt nicht das das stimmen muß, sondern das Gerichtsurteile „erster Instanz“ meist nicht viel Wert sind,so ählich sagt´s auch Ebay-Experte Axel Gronen der Gutachter in dem wichtigen Fall war, ob Ebay eine marktbeherrschende Stellung habe. Die Frau des Richters hat hinter den Kulissen entschieden das dies nicht so sei, sie kaufe auch bei Amazon ein. Das war der Deutschlandstart für Ebay´s Gelddruckmaschine.

Wer Rechtschutz hat geht also gegen´s Ersturteil in Berufung, wer nicht verkauft besser auf dem Flohmarkt, da sind meist auch wesentlich sympatischere Menschen anzutreffen als im Internet.

Bye
DJ

Seit Jahren? In der Masse? Das hört sich für mich nicht
wirklich nach privat Verkauf an, sondern nach gewerblichem
Handel. Bei ebay gibt es Gerichtsurteile, die bereits ab 40
verkauften / angebotenen Artikeln den gewerblichen Status
verordnen.

Ich werd jetzt einfach mal ein bißchen grober bei diesem
Geschwafel. Was sich für dich wie anhört ist relativ egal .
Mir ist ohnehin klar das sich in den Foren viele
besserwisserische Wichtigtuer rumtreiben.

warum schreibst Du MIR das? Lern doch erst Mal das richtige Quoten!

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Hallo,

… das ist jetzt ein ausgezeichnetes Beispiel für
Kaffeesatzleserei: in der Masse wären auch 9 von zehn, oder?
Und wieviel ich lese und ggf. verkaufe oder auch auf
Tauschticket.de anbiete sollte dich nur peripher
interessieren.

Wenn die „Masse“ für dich 10 Artikel im Jahr sind, bist du wohl in der Tat unbestreitbar Privatverkäufer.

Privat oder Gewerblich habe ich hier angesprochen, da es ja neben der Frage von Recht und Unrecht auch um die Frage von Fair oder Unfair ging. Und ein unbestreitbar Privatverkäufer Status ist für mich ein Gesichtspunkt, ob ich in einer Diskussion für die Seite des Verkäufers oder des Käufers argumentiere.

Stephanie

Da bin ich vorhin beim Posten wohl etwas durcheinander gekommen, die Sache mit dem Konzerttickets, naja wie auch immer.

Sie sind dem Vernehmen nach also Profihändler bei Amazon?

Bei Büchern mag sich das Ganze noch einigermaßen im Rahmen halten, Amazon versucht aber Ebay den Rang abzulaufen und das mit ihren unzureichenden AGB´s. Ich habe als Käufer auch schon einmal einen Artikel bestellt und dann umgehend storniert. Dabei habe ich aber sofort den Händler angeschrieben, das der Verkaufsvorgang gestoppt werden soll und habe daraufhin niemals Ware erhalten.

Amazon´s Rekla.Abt. wollte das irgendwie nicht kapieren und mich bis zum Mahnbescheiderlaß zwingen die gelieferte Ware endlich zu bezahlen. Es kann sogar sein, das irgendeine Inkassobude sich immer noch mit der Sache rumschlägt. Es ist jedoch nie zum Prozess gekommen- Amazon weiss wohl warum.

Ich kann bei meinen bescheidenen Einkünften als Frührentner keine Ware zurück nehmen schon gar nicht kostenfrei und im Voraus, deren Rücknahme ich durch nichts verschuldet habe,zumal mir dafür bereits 15 Euro Zusatzkosten entstanden sind.

Bye
DJ

P.S. Sorry nochmals für den etwas rauen Ton von mir, der ist ja in den meisten Internetforen inzw. eher Usus als Ausnahme, selbst bei SpON. :wink:

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Ich begrüße Sie!

das Thema ist für mich nun durch, das die Masse der Poster hier nicht in der Lage ist, einen Text intellektuell zu verarbeiten, sorry, dass ich dies so krass sagen muss.

Sie sind dem Vernehmen nach also Profihändler bei Amazon?

… wessen Vernehmen nach? Und die Antwort lautet: NEIN!

Gruß
sterkrader-jung