PS: Hab mich schon immer gewundert, dass du dich im Ö-Recht so gut auskennst 
Hallo!
Dein Argument stimmt meiner Meinung nach aber deswegen, weil der Versendungskauf den Erfüllungsort nicht ändert. Also die Begründung würde ich etwas anders sehen. Sonst ergäbe die Regelung keinen Sinn, also z.B:
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Bringschuld, Leistungsort ist Sitz des Käufers: wenn jetzt der Verkäufer die Ware an den Käufer sendet, ist das kein Versendungskauf, sondern schlicht und einfach Erfüllung am Erfüllungsort.
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Holschuld, Leistungsort ist Sitz des Verkäufers: wenn jetzt auch noch Versendung vereinbart ist, dann sendet der Verkäufer vom Leistungsort aus die Ware an den Käufer (also an einen Ort, der vom Leistungsort verschieden ist). Das ist nämlich der Witz beim Versendungskauf. Bei der Rückabwicklung muss der Käufer wieder zum Leistungsort und der ist am Sitz des Verkäufers.
Wie gesagt, ganz allgemein zivilrechtlich gedacht, ohne irgendwelche Sondernormen.
Gruß
Tom
Ich bin da sicher nicht auf diese Begriffe eingegangen, aber im Ergebnis meinte ich wohl dasselbe, als ich sagte: der Verkäufer versendet vom Leistungsort aus==nach Rücktritt versendet der Käufer vom Leistungsort aus (zusammengenommen mit der zitierten BGH-Entscheidung, dass Leistungsort der Begelegenheitsort der Sache ist).
Dunkel erinnere ich mich gerade daran, dass der BGH in neuerer Entscheidung wieder betont hat, es komme nach der Parteivereinbarung ganz allgemein auf 269 an und dabei insbesondere auf die Verkehrsanschauung. Beim Kauf vor Ort kann ich deine Argumentation (2)) bestens nachvollziehen: Im Laden wird gekauft und erfüllt, im Laden wird auch rückabgewickelt. Beim Versendungskauf kann ich mir vorstellen, dass der Leistungsort wechselt - der Käufer muss nicht zum Versandhandel hin, sondern schuldet wie vorher der Versender auch schlicht die Übergabe an einen Transporteur?
Mit der Ersatzfähigkeit der Rücksendekosten sollte das alles aber weiterhin nichts zu tun haben, oder (abgesehen natürlich vom SEA)? Gut, bei einer Schickschuld würde feststehen, dass der Schuldner auch die Kosten trägt - aber daraus lässt sich doch nicht automatisch das Gegenteil schließen, nur weil keine Schickschuld vorliegt, oder? Oder liegt vielleicht gar eine vor?
Sry, ich hab vielleicht den Faden verloren.
Schöne Grüße
KK
Hallo!
Also rein von der Rechtslage her kann ich nur sagen, dass ich auch derzeit ein bisserl den Überblick verloren habe. Mit dieser bescheuerten Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte Richtlinie und der noch bescheuerteren Umsetzung ins österreichische Recht, hat man nämlich nebenbei das ganze Thema Versendungskauf und Gefahrtragung und Kostengeschichte auch noch neu geregelt und da bin ich auch etwas durcheinander.
Ich war ja immer sehr für den Verbraucherschutz, aber das was man da jetzt geregelt hat ist so ein Schwachsinn, dass ich wirklich den Eindruck habe, unsere Gesellschaft verblödet vollkommen. Jetzt muss ich jeden Mandanten schriftlich darüber belehren, dass er bei mir eine Rechtsberatung kriegt, weil er es ja sonst nicht wissen könnte. Und wenn ich jetzt jemanden in U-Haft besuche und mir dort die Vollmacht unterschreiben lasse, weil der ja nicht einfach rausspazieren kann, dann muss ich ihn wegen eines Auswärtsgeschäfts mit x-Seiten Formularzeugs über sein Widerrufsrecht belehren (zu seinem Schutz, weil ich ihn ja aufgesucht habe und nicht in die Kanzlei einbestellt…) und dann nochmals extra die Anweisung einholen, dass ich nicht 14 Tage warten muss bis ich mit der Tätigkeit beginne (was besonders schwachsinnig ist, wenn die Beschwerdefrist nur 3 Tage beträgt…). Wenn ich mir jetzt dann auch noch vorstelle, dass man ein Mandat sowieso immer fristlos kündigen kann und der Widerruf ja auch nur ex nunc wirkt, ich aber ohne diesen Belehrungsquatsch den gesamten Honoraranspruch verliere, dann muss ich ehrlich sagen, dass unsere Gesellschaft samt ihrer Politik wirklich vollkommen verblödet…
Gruß
Tom
Danke, das hat Spaß gemacht 
Kann leider noch nicht so mitreden, studiere noch. Ich bin auch aus verschiedenen Gründen für einen besonderen Verbraucherschutz - in Form der Massenverträge zwischen Verbrauchern und Riesenkonzernen entsteht ja bald so etwas wie eine eigene umfassende Rechtsquelle 0o
Aber die dagegen ergriffenen Maßnahmen sind wahrlich nicht ausgereift, doch es ist auch nicht leicht… Soll man gewisse Dinge verbieten? Dann fühlen sich die Menschen bevormundet (ohne überhaupt zu wissen, wovon sie „reden“). Soll man die Leute informieren? Das lesen sie ohnehin nicht. Ich erlebe sehr häufig: Nicht mal nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommt den Leuten der Gedanke, sich die Pflichtinformationen durchzulesen.
Und soeben lese ich das hier: http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=14…
D Ich weiß man auch nicht… Aber ich drück uns die Daumen.
Schöne Grüße
KK