Hallo zusammen,
es geht um folgendes.
Herr A hatte im Internet felgen bestellt. Die Felgen wurden auch ordnungsgemäß geliefert. Da die Felgen keine Beschädigung aufgewiesen haben hatte Herr A die Felgen zu seinem Reifenhändler gebracht und dieser hatte dort nun neue Reifen aufgezogen.
Als Herr A die Felgen nun auf seinen PKW montieren wollte, stelle er fest, dass 2 Felgen nicht auf das Fahrzeug passen, da diese vom Lochkreis falsch geliefert wurden und so nicht verbaut werden können.
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer würde dieser die Felgen auch wieder zurück nehmen, jedoch würde er Herrn A nicht die Kosten erstatten, welche er hatte um die Reifen von der Felge abmontieren zu lassen und auf neue Felgen aufziehen zu lassen.
Der Verkäufer agumentiert damit, dass er die Felgen nicht mehr nehmen müsste, da sie jetzt gebraucht sind und man dies hätte prüfen müssen bei der Lieferung.
Was kann Herr A nun machen, da es sich ja um eine Falschlieferung handelt. Muss der Verkäufer auch die Kosten für das Umziehen der Reifen von den Felgen bezahlen oder tatsächlich nicht?
Die Felgen wurden übrigends am 11.10.2011 gekauft, falls dies relevant ist.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß