Rücknahme bei Falschlieferung obwohl gebraucht?

Hallo zusammen,

es geht um folgendes.
Herr A hatte im Internet felgen bestellt. Die Felgen wurden auch ordnungsgemäß geliefert. Da die Felgen keine Beschädigung aufgewiesen haben hatte Herr A die Felgen zu seinem Reifenhändler gebracht und dieser hatte dort nun neue Reifen aufgezogen.
Als Herr A die Felgen nun auf seinen PKW montieren wollte, stelle er fest, dass 2 Felgen nicht auf das Fahrzeug passen, da diese vom Lochkreis falsch geliefert wurden und so nicht verbaut werden können.

Nach Rücksprache mit dem Verkäufer würde dieser die Felgen auch wieder zurück nehmen, jedoch würde er Herrn A nicht die Kosten erstatten, welche er hatte um die Reifen von der Felge abmontieren zu lassen und auf neue Felgen aufziehen zu lassen.
Der Verkäufer agumentiert damit, dass er die Felgen nicht mehr nehmen müsste, da sie jetzt gebraucht sind und man dies hätte prüfen müssen bei der Lieferung.

Was kann Herr A nun machen, da es sich ja um eine Falschlieferung handelt. Muss der Verkäufer auch die Kosten für das Umziehen der Reifen von den Felgen bezahlen oder tatsächlich nicht?

Die Felgen wurden übrigends am 11.10.2011 gekauft, falls dies relevant ist.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

Hallo,

eine Falschlieferung ist ein Sachmangel und hierzu steht in §439 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html):

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Allerdings ist die Frage ob der Käufer den Fehler vorher hätte bemerken müssen, da er augenscheinlich ist, und somit die Kosten vermeidbar waren. Sehe ich aber aus der Schilderung nicht, da es der Reifenmonteur offensichtlich auch nicht bemerkt hat.

Grüße
Lumpi

vielen Dank für die Antwort.

Also der Mangel war erst erkennbar, als man die Felgen auf das Auto aufziehen wollte. Hätte man sich jede Felge einzeln angeschaut bei der Lieferung und die genauen Typenbezeichnungen und Großenstempelungen verglichen hätte man auch vorher schon gesehen das 2 Felgen nicht passen aber davon ist Herr A nicht ausgegangen. Dieser hatte die Felgen nur auf Transportschäden untersucht.

Um zu sehen das die Felgen nicht passen musste man sie rumdrehen un im Inneren der Felge die kleingedruckten, eingravierten Merkmale lesen.

Der Verkäufer will dem Käufer nun nur den Kaufpreis und die Transportkosten erstatten aber nicht die Monatekosten der Reifen.

Er begründete seine Aussage auch als Kulanz, da er die Felgen nicht mehr nehmen müsste da sie ja „gebraucht“ sind, weil schon Reifen aufgezogen wurden.

Wie kann der Käufer nun beim Verkäufer agumentieren das er auch die Montagekosten erstattet haben möchte?

Gruß

Hallo,

Wie kann der Käufer nun beim Verkäufer agumentieren das er auch die Montagekosten erstattet haben möchte?

In diesem Fall würde ich dazu tendieren diese Argumentation einem Anwalt zu überlassen.

Viele Grüße

Lumpi

naja, die Kosten für die Ummontage belaufen sich auf ca. 50 Euro. Dafür einen Anwalt einzuschalten kostet mehr nerven und ggf. noch das Geld des Käufers.

Dachte es gibt irgendwo einen § der das ganze regelt oder worauf sich der Käufer beziehen kann.

Aber danke schön.

Hallo,
den §280 BGB gibt es schon.
IANAL, aber ich meine bei einem Sachmangel ist es nicht erlaubt ein Nutzungsentgelt für die Sache zu verlangen, google liefert http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?.. da müßte man mal durchsehen, ob was passendes dabei ist.
Wenn weder der Mitarbeiter im Versand noch der Reifenmonteur das erkannt haben, war es wohl nicht offensichtlich.
Deshalb der Rat zu einem Anwalt - die finden passende Urteile eher.

Cu Rene

Hallo zusammen,

es geht um folgendes.
Herr A hatte im Internet felgen bestellt. Die Felgen wurden
auch ordnungsgemäß geliefert. Da die Felgen keine Beschädigung
aufgewiesen haben hatte Herr A die Felgen zu seinem
Reifenhändler gebracht und dieser hatte dort nun neue Reifen
aufgezogen.
Als Herr A die Felgen nun auf seinen PKW montieren wollte,
stelle er fest, dass 2 Felgen nicht auf das Fahrzeug passen,
da diese vom Lochkreis falsch geliefert wurden und so nicht
verbaut werden können.

Nach Rücksprache mit dem Verkäufer würde dieser die Felgen
auch wieder zurück nehmen, jedoch würde er Herrn A nicht die
Kosten erstatten, welche er hatte um die Reifen von der Felge
abmontieren zu lassen und auf neue Felgen aufziehen zu lassen.
Der Verkäufer agumentiert damit, dass er die Felgen nicht mehr
nehmen müsste, da sie jetzt gebraucht sind und man dies hätte
prüfen müssen bei der Lieferung.

Was kann Herr A nun machen, da es sich ja um eine
Falschlieferung handelt. Muss der Verkäufer auch die Kosten
für das Umziehen der Reifen von den Felgen bezahlen oder
tatsächlich nicht?

Die Felgen wurden übrigends am 11.10.2011 gekauft, falls dies
relevant ist.

zurücknahme der nunmehr gebrauchten felgen:

  • man kann bereits darüber streiten, ob es sich um eine falsch- oder eine schlechtlieferung handelt; da die rechtsfolgen aber dieselben sind, kommt es auf die differenzierung nicht an

  • vom kaufvertrag zurücktreten unter erfolglosem ablauf der frist zur nacherfüllung, §§ 323, 437 bgb

  • nach wirksamen rücktritt können die felgen zurückgegeben werden; ein wertersatz für die ingebrauchnahme der felgen würde ich nach § 346 III nr.3 bgb verneinen -> austausch der leistungen ohne wertersatzpflicht des käufers, § 346 I, II bgb

ein-/ausbaukosten kommen unter schadensersatzgesichtspunkten in betracht, § 281 bgb:
hier kann ich nur auf die (dogmatisch nicht begründbare) rechtsprechung des eugh verweisen. ich glaube kaum, dass man diese rspr einem vernünftigen nicht-juristen erklären kann:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

wenn du meine ehrlich meinung hören willst: wegen 50€ würde ich die sache auf sich beruhen lassen.

Danke für die Antwort.
Nach Rücksprache mit dem Verkäufer übernimmt er wie im Vorfeld schon gesagt die Transportkosten und erstattet den Kaufpreis zurück.

Die Montagekosten übernimmt er nicht, da er damit Agumentiert, dass dies durch eine korrekte Sichtprüfung hätte verhindert werden können.

Aber danke für die Hilfe.