Rücknahme bei Privatkauf - was tun?

Hallo erst mal,

nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:
Person A verkauft als Privatperson bei Ebay ein Netbook, das Gerät ist ein gutes halbes Jahr alt und funktioniert problemlos.
In der Auktion vermerkt Person A, dass es sich um einen Privatkauf handelt und schließt zudem via Ebay-Verkaufsformular eine Rücknahme aus.

Das Netbook wird von Käufer B erworben, bezahlt, alles geht seinen Gang.

Vor dem (versicherten) Versand entfernt Person A alle persönlichen Daten vom Netbook, entfernt zusätzliche installierte Software und verpackt das Netbook ordnungsgemäß und sicher.

Nachdem Käufer B das Netbook erhalten hat, meldet er sich, dass etwas am Gerät nicht funktioniert … z.B. die integrierte Webcam.

Person A verweist auf die Garantie, die gegenüber dem Händler besteht und bittet Käufer B darum, bei der entsprechenden Hotline nachzufragen und um Hilfe zu bitten.
Käufer B tut dies, ihm kann dort jedoch nicht weitergeholfen werden. Ihm wird gesagt, das Netbook muss zur Prüfung und Reparatur eingeschickt werden.

Jetzt möchte Käufer B den Kauf komplett rückabwickeln, sein Geld wieder haben, der Versand soll zu Lasten von Person A gehen und dieser soll sich mit dem Reparaturservice rumschlagen.

Wie vorgehen?
Wer wäre im Recht?

Wie gesagt:
Es ist davon auszugehen, dass das Gerät vor dem Versand überprüft wurde und bei letztmaliger Nutzung der Webcam diese funktioniert hat.
Zudem hat Person A eine Rücknahme explizit ausgeschlossen.

MfG

  • Mooja

Hallo,

Es ist davon auszugehen, dass das Gerät vor dem Versand
überprüft wurde und bei letztmaliger Nutzung der Webcam diese
funktioniert hat.

dass der Mangel bei Gefahrübergang schon vorhanden war, muss grundsätzlich der Käufer beweisen.

Zudem hat Person A eine Rücknahme explizit ausgeschlossen.

Eine Rücknahme braucht nicht ausgeschlossen zu werden, da in der Regel überhaupt keine Verpflichtung dazu besteht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Gewährleistung/Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde oder ob der Käufer so naiv war einfach eine der vielen phantasievollen Schwachsinnsformulierungen (Nach neuestem EU-Recht bin ich verpflichtet etc…), die unter so vielen Auktionen stehen, damit aber nicht an Wirksamkeit gewinnen, zu übernehmen.

Gruß

S.J.