Ich habe Parkett gekauft, was am Donnerstag geliefert wurde. Am Abend kamen die Handwerker und wollten mit der Arbeit beginnen. In den ersten drei Paketen hatte ein Holzwurm ganze Arbeit geleistet. Die Handwerker konnten also den Boden nicht verlegen. Habe jetzt Zusatzkosten von Anfahrtspauschale und Arbeitsausfall. Dumm ist nur, dass ich am Dienstag, also heute, ein Umzugsunternehmen bestellt habe und heute also umziehen muss - auf den alten Boden. Jetzt möchte ich wissen, ob die Parkettfirma ihre beschädigte Ware zurücknehmen muss und ich mein Geld erhalte.
Danke im Voraus.
Hallo steffichm,
soweit ich weiß, kann man beschädigte Ware zurückgeben und um Ersatz oder Rückzahlung bitten. Nun kommt es darauf an, ist die Ware extra und maßgenau für euch angefertigt worden oder war es sozusagen ein Normalangebot von der Firma. Bei einer sogenannten Sonderanfertigung, kann es möglich sein, das sie laut der AGB´s der Firma, nicht in die Umtausch- oder Rücknahmegarantie fällt, da solltet ihr euch mal in den AGB´s schlauer machen.
Meiner Meinung nach sollte die Firma sehr wohl das beschädigte Parkett entweder ersetzten durch einwandfreies oder kullanterweise das „alte“ Parkett zurücknehmen und euch den vollen KAufpreis erstatten, denn wenn in Parkett ein Holzwurm sein unwesen getrieben hat, dann hätte das der Firma VOR Auslieferung, also bei einer Qualitätskontrolle, das schon auffallen müssen.
Und was die Mehrausgaben angeht, hmmmmm, denke ich mal, das man da auch was machen kann, denn es ist ja nicht eure Schuld, dass das Parkett unbrauchbar war, also, solltet ihr auf jeden Fall versuchen, das es euch die Parkettfirma erstattet, denn wenn die Firma korekt gehandelt hätte und das Parkett vorher geprüft hätte, wäre euch dieser Schaden nicht entstanden.
Ich hoffe, ich konnte euch ein weinig weiterhelfen.
Auf einen Versuch kommt es an, und wenn es sein muß (wegen der Zusatzkosten von den Handwerkern) solltet ihr euch an einen Anwalt wenden, aber ich denke, eine Ankündigung dessen reicht meist schon aus, das ihr doch zu eurem Recht kommt.
Auf jeden Fall wünsche ich euch viel Erfolg :o)
Liebe Grüße
AngelsQueen
Hallo Angels Queen,
vielen Dank,wir hätten gern neues Parkett genommen, aber gestern mussten wir in die neue Wohnung einziehen (Umzugsunternehmen fest terminiert. Es war ganz normales Parkett ohne irgend welche Sondermaße. Gruße SC
Hallo Angels Queen,
vielen Dank,wir hätten gern neues Parkett genommen, aber
gestern mussten wir in die neue Wohnung einziehen
(Umzugsunternehmen fest terminiert. Es war ganz normales
Parkett ohne irgend welche Sondermaße. Gruße SC
also ich würde es an eurer Stelle mal mit der Rückgabe versuchen, schließlich habt ihr das unbrauchbare Parkett nicht selbst kaputt gemacht, und ein Holzwurm, der braucht sicher eine ganze Weile bis holz völlig unbrauchbar ist, ergo lag der Schaden schon vor Auslieferung von Händler vor und somit sollte er auch dafür aufkommen, mit samt den euch entstandenen zusätzlichne Kosten für die Handwerker, die ja ihre Arbeit nicht verrichten konnten und somit zu euch „umsonst“ gekommen sind 
Und ich denke, wenn das gutes Parkett sein sollte (außer das es eben beschädigt war), dann war es auch nicht gerade billig und ihr solltet euch feste dahinterknien, um an euer erstmal verlorengegangenes Geld zurück zu bekommen 
TOI TOI TOI an euch *däumchen drück 