Rücknahme der Baulast

Haben wegen Verletzung des Baurechts unseres Nachbarn ihm freiwillig eine Baulast eingeräumt. Er u. seine Frau haben uns schriftlich zugesichert, dass er die Baulast zurücknimmt, wenn auf dem belasteten Grundstück mal  gebaut  werden würde.
Da sich der Nachbar uns gegenüber - wir müssen schon sagen - ungezogen u. verletzend verhält, möchten wir gern die Baulast zurücknehmen. Frage: Ist die Rücknahme xder Baulst möglich? Mi freundlichen Grüßen D. Pieper

Hallo,
nein, die Rücknahme einer Baulasterklärung ist durch den Abgebenden nicht möglich, wenn sie es einmal ins Baulastenverzeichnis geschafft hat.

Eine Baulast wird vom Bauordnungsamt gelöscht, wenn das durch sie legalisierte Bauvorhaben nicht mehr besteht (oder es ggf. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer seiner Baugenehmigung endgültig nicht mehr errichtet werden kann).

Gruß vom
Schnabel