Ich habe meine Wohnung zum 28.02.2013 gekündigt und möchte aber doch weiter dort wohnen bleiben. Kann der Vermieter die Wohnung
trotzdem zurück wollen?
Ich habe meine Wohnung zum 28.02.2013 gekündigt und möchte
aber doch weiter dort wohnen bleiben. Kann der Vermieter die
Wohnung
trotzdem zurück wollen?
Hallo,
ja, gekündigt ist gekündigt. So geht es im deutschen Recht, welche Möglichkeiten es daraüber hinaus gibt wurde nicht gefragt.
Gruß tummle
Hallo,
ja das kann er. Ohne wenn und aber.
Du kannst nur fragen ob er Dich weiter als Mieter haben will.
Grüße
Wolfgang
Ich habe meine Wohnung zum 28.02.2013 gekündigt und möchte
aber doch weiter dort wohnen bleiben. Kann der Vermieter die
Wohnung
trotzdem zurück wollen?
Sie müssen das dem Vermieter sagen und die Rücknahme schriftlich bestätigt haben (natürlich vom Vermitere). Ggf. hat der Vermieter schon Zeitungsanzeigen aufgegeben (und Zeit investiert) und das Geld will er vermutlich wiederhaben, oder??
Ich habe meine Wohnung zum 28.02.2013 gekündigt und möchte
aber doch weiter dort wohnen bleiben. Kann der Vermieter die
Wohnung
trotzdem zurück wollen?
Hallo Herr Fragesteller… nach meinem Wissen haben Sie einen Vertrag gekündigt. Demnach müssen Sie zum gekündigten Zeitpunkt die Wohnung räumen. Nehmen wir einmal an Sie würden bei einer drei Monatigen Kündigungsfrist im zweiten Monat die Kündigung wieder zurück nehmen. Das leuchtet jedem ein, das es so nicht geht. Bitten Sie den Vermieter das dieser die Kündigung nicht annimmt und lassen Sie sich bitte dieses schriftlich bestätigen. Mfg SirRudolfo