Rücknahme einer Klage vor dem Gericht

Mal angenommen es klagt jemand gegen die Agentur für Arbeit und es ist nun die Instanz gekommen wo es vor das Sozialgericht gehen soll und die Person bräuchte einen Anwalt. Es stellen sich hierbei folgende Fragen.

  1. Wenn die Person die Kosten für den Anwalt nicht auf sich nehmen kann oder will, in welcher Form müsste die Klage zurückgezogen werden? Findet ein vereinbarter Termin dennoch statt?

  2. Sind nun bereits Kosten entstanden die eine Seite tragen müsste?

  3. Reicht es 3 Wochen vor einem Termin die Klage zurückzuziehen?

Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.

Das ist richtig, es wurde jedoch dazu geraten um die Chancen zu erhöhen eine Anwalt zu Rate zu ziehen.

Die Fragen zielen viel mehr auf die korrekte Form der Rücknahme einer Klage ab.

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Die Fragen zielen viel mehr auf die korrekte Form der
Rücknahme einer Klage ab.

Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen. Jemand erhebt Klage, und weil dann gesagt wird, es sei besser, dafür einen Anwalt zu nehmen, will er die Klage wieder zurückziehen? Warum? Wenn er einen Anwalt hat, kann er die Klage verlieren, wenn er keinen hat, kann er die Klage auch verlieren, und wenn er die Klage zurückzieht, hat er sie quasi schon verloren. Wieso erhebt jemand Klage und nimmt sie dann wieder zurück? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn!

Abgesehen davon kann man ja schließlich auch Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann.

Aber wenn du unbedingt wissen willst, wie man eine Klage zurücknimmt: Man schreibt an das Gericht und erklärt die Klagrücknahme. Ganz einfach.

Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass es keine Beihilfe gibt und beim verlieren der Klage die Anwaltkosten auf die klagende Person zurückfallen. In diesem Fall gehen wir weiterhin davon aus, dass die Klage vor 4 Jahren begonnen wurde und bis zum heutigen Tag zu keinem Ergebnis gekommen ist. Bei dieser Klage wäre es voraussichtlich auch so, dass der Kläger nachträglich keine Vorteile mehr aus dieser Klage ziehen könnte.
Ihr werdet es sicher richtig verstanden haben und ja es ist verwirrend.

Es fallen also nur aufgrund der Rücknahme der Klage keine Verfahrenskosten bis zu diesem Tage an?

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Es fallen also nur aufgrund der Rücknahme der Klage keine
Verfahrenskosten bis zu diesem Tage an?

Das habe ich nicht gesagt. Es kommt auf den Einzelfall an, welche Kosten entstehen:

http://schraegschrift.de/kosten-im-verfahren-vor-dem…

Z.B. müssen Sozialhilfeempfänger keine Kosten tragen, Krankenkassen schon.

Vielen Dank, Lese den Bericht mal. Erst einmal ein schönes Wochenende.

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