Rücknahme einer Reisebestätigung durch Reisebüro

Liebe Juristen unter Euch,
ich habe eine Frage zum Vertragsrecht/ Reiserecht.
Ich habe im Reisebüro einen Flug angefragt, diesen hat das Reisebüro nach deren Aussage für uns bei der Fluggesellschaft reserviert für 960€. Per Mail wurden mir die Flugdaten und Preis mitgeteilt (16.10.) und telefonisch durchgegebenen, dass die Reservierung für über 2 Wochen besteht. In der Art, der Flug wäre sicher, beim Reisebüro ändern sich die Preise nicht so schnell wie im Netz, ich könnte mich in Ruhe entscheiden. Ich hatte extra schrl. angefragt, ob der Preis zu halten ist, da die Onlinepreise bereits stiegen. Am 17.10. gab mir ein anderer Kollege im Reisebüro die selbe Auskunft zur (unverbindlichen) Reservierung. Am 19.10. ebenfalls die selbe Auskunft im Reisebüro, Annahme des Angebotes durch mich (also mündliche Buchung, schr. würde nichts verlangt). Daraufhin wurde mir eine „Reisebestätigung“ mit den Flugdaten, dem Preis und den Kontodaten des Reisebüros ausgehändigt. Einen Tag später, am So. den 20.10. überwies ich den Betrag. Nach Betragseingang sollten die Flugtickets ausgestellt werden. Am Montag (21.10.) wurde mir per Mail vom R.büro mitgeteilt, dass die reservierten Flüge aus nicht geklärten Gründen rausgeflogen sind und der Flug nun noch in einer anderen Buchungsklasse für 350€ teurer zu kriegen ist. Warum das passiert ist, könnte oder wollte man uns nicht sagen (vielleicht auch ein Versäumnis des R.büros). Gleichzeitig wurde uns ein ähnlicher Flug zum selben Preis reserviert, bei dem wir aber 7 STD. Aufenthalt beim Anschlussflug haben. Toller Urlaubsstart!
Die Fluggesellschaft verwies mich natürlich zum Reisebüro und diese meinten, man könne da nichts machen. Da wir bereits Hotels in der Reisezeit gebucht hatten, waren wir gezwungen, den zeitlich ungünstigeren Flug anzunehmen, welcher nur bis zum 23.10. gehalten werden konnte.

Meine Frage: Wie verhält sich das mit der Reisebestätigung. War das nicht ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss?
Hätte ich auf den mittlerweile teureren Flug mit den günstigsten Flugzeiten bestehen sollen und dann Schadensersatz fordern sollen in Höhe des Differenzbetrages? Kann sich das Reisebüro dem Vertrag einfach entziehen oder ihn nicht erfüllen?

Ich würde mich freuen, wenn hier jemand eine Rechtsantwort für mich hätte.
Viele Dank!
VG Constance

Was stand denn auf dieser

GENAU drauf? Ohne das kann man exakt gar nichts dazu sagen.

Kontaktdaten Reisebüro und meine
Als Betreff: Reisebestätigung Nr… / Kunde Nr…
Buchungsdatum, Reisenummer, Reiseberater
Teilnehmer (2 Personen mit Namen)
Flug über FTI Ticketshop GmbH
Flugdaten
Vorgangsnummer (Buchstaben)
Reisepreis
an wen zu zahlen (Reisebüro) (sofort fällig)
In Fußzeile: Reisebüro-Kontaktdaten und Bankverbindung…

Kann man daraus etwas ableiten?
Irgendwelche ABB`s, Buchungsbedingungen, ein Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, dass der Flugpreis sich nachträglich ändern könnte oder ähnliches stand nicht dabei. Einne Unterschrift wurde von keiner Seite aus geleistet.
Danke!

Dann sollte das ein Vertrag sein, den der Veranstalter eingegangen ist. Lese ich als Laie aus

https://www.hamburg-reiserecht.de/pauschalreise/buchungsprozess/vertragsschluss
oder als Gesetzestext:
https://dejure.org/gesetze/BGB-InfoV/6.html

Und damit ist der Vertragspartner auch schadensersatzpflichtig. Dazu habe ich gefunden:
https://www.test.de/Flugaenderung-Flug-verschoben-Das-sind-Ihre-Rechte-5482941-0/

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Danke, das würde ich als Laie auch sagen. Vielleicht hat das Reisebüro irgendwo Mist gebaut.
Heute mit FTI Ticketshop GmbH telefoniert, worüber die Flugbuchung wohl laufen sollte, bzw. die Reservierung stand. Aber die haben nur Verträge mit den Reisebüros und da kommt man als Endkunde keinerlei Auskunft. „Bitte wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.“ Und so dreht man sich im Kreis.
Und sicherlich hätten wir jetzt auch keine Chance auf irgendwelchen Schadensersatz, weil wir einen uns dann angebotenen Flug zum gleichen Preis (aber sehr langem Zwischenstopp) angenommen haben und das mussten, da wir aufgrund bereits gebuchter Hotels keine andere Wahl hatten, als diesen Flug noch zu bekommen. Ärgerlich ist es dennoch und bei einer Rechtschutz ohne SB hätten wir es vielleicht drauf ankommen lassen.
Danke noch einmal, mal schaun, ob wir noch etwas unternehmen. Jurist müsste man sein :slight_smile:

Und damit haben sie Recht. Denn ihr habt keinen Vertrag mit irgendwem anders, sondern nur mit dem Reisebüro. Von dem doch auch die Reisebestätigung kam. Und nur aufgrund dieses Vertrags könnt ihr Ansprüche geltend machen - gegenüber dem Reisebüro. Und es kann euch völlig egal sein, wer genau das Problem verursacht hat.

Aber wenn das Reisebüro nicht reagiert, wird es ohne Anwalt ziemlich schwierig, die Ansprüche auch durchzusetzen. Für ganz wenig Geld könnte man vielleicht hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Reiserecht-__r32.html
mal eine Anfrage starten. Aber auch ein Anwalt vor Ort kostet bei einer Erstberatung nicht allzu viel, siehe:


Und der kann euch sagen, ab wann das Reisebüro auch eure Anwaltskosten bezahlen müsste.

Vielen Dank für die Links! Ich habe mich reingelesen. Aber es ist nun doch die Frage, ob man sich seinen Urlaub mit solch Streitigkeiten dann „versaut“. Mussten ja nun recht schnell reagieren und etwas umplanen. Aber in Zukunft buche ich sicherlich wieder individuell und selber, da muss ich mich auf keinen verlassen und wenn es in die Hose geht, kann ich mich jedoch selber drum kümmern und werde nicht an allen Ecken an ein Reisebüro verwiesen.
Also besten Dank noch einmal! Vielleicht hilft Deine Antwort auch noch einmal jemand anderen.

Hallo,

wenn Du Deine Ansprüche nicht durchsetzen willst, warum hast Du dann gefragt? Daß das Reisebüro von sich die Differenz zum teureren Flug nicht bezahlt oder anderweitig finanziell aushilft, habt Ihr ja wohl abgeklärt und alles andere geht ja nun schlecht ohne Anwalt, wenn man nicht gerade Moskauinkasso einbinden möchte.

Das ist ja nicht das Problem, auch wenn Du das im Moment so empfindest. Das Problem ist, daß das Reisebüro anscheinend Mist gebaut hat und weder von sich aus tätig geworden ist bzw. das Problem auf eigene Kosten gelöst hat noch Du Deine Ansprüche durchsetzen willst.

Du hast natürlich recht, daß genau dieses Problem bei eigener Buchung nicht entstanden wäre, aber dafür gibt es viele andere lustige Probleme, die auftreten können, wenn Du selbst buchst bzw. die auftreten können und bei dem Dir ein Reisebüro besser helfen könnte als Du Dir selbst, wenn Du irgendwo im Ausland ohne hinreichende Kenntnis der einheimischen Sprache festhängst, weil irgendwo ein Vulkan ausgebrochen ist, eine Fluggesellschaft pleite oder Dein Sitzplatz doppelt verkauft wurde und der nächste Flug der gleichen Fluggesellschaft erst sieben Tage später geht.

Das soll jetzt keine Werbung für Reisebüros sein (ich buche auch in der Hälfte der Fälle alles selbst und direkt), aber doch ein Hinweis darauf, daß es ohne Reisebüro nicht unbedingt immer besser läuft.

Gruß
C.

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