Habe einen Bastler roller verkauft
in dem text hatte ich reingeschrieben das der roller nur an bastler ist ,da Tacho und E-starter nicht geht das war das was mir bekannt war es kam ein Mann für den ich den Roller dan auch 2 wochen festhilt weil er ihn unbedingt haben wollte dann wo er da war kam er ich tritt einmal auf den Kickstarter und er war an. Er machte keine Probefahrt oder sonstiges lud den roller auf bezahlte und fuhr er wollte keinen Kaufvertrag oder auch keine Quittung
1 oder 2 Wochen später rufte er mich an und sagte mir die Bremsen sind runter sowie Antriebsriemen und rollen das sind schon mal verschleissteile , dann kam der Roller geht immer aus , und die reparatur würde bei 600€ liegen ich habe den Roller an bastler verkauft und im Kundenauftrag
jetzt kommt er mir mit er ist ja ein polizist und er kennt viele Richter und Anwälte er will die 400€ wieder oder er macht stress der Kunde für den ich den Roller verkaufte hat das Geld nicht mehr und geht jetzt auch nicht mehr ans handy
was soll ich jetzt machen ???
Also, ich würde den Typen einfach ignorieren. Gerade bei solchen Heinis, die rumprahlen, wen sie alles kennen, weil sie ja Polizisten sind, steckt meist gar nichts dahinter.
Ich hab’ mal einen kennen gelernt, der auch unheimlich damit angab, dass er Polizist ist, und in dem Dorf, in dem er wohnt, kuschen ja alle vor ihm. Inzwischen weiß ich, dass er zwar bei der Polizei arbeitet, allerdings ist er dort nur Fahrlehrer. Echt peinlich, solche Typen.
Ja das mit dem ignorieren mach ich seit ein paar tagen
jetzt kommen nur sms aber das ist mir egal kann er so viel schreiben bis die finger bluten
sowas läst mir keine ruhe
Muss ich den denn roller zurücknehmen hat er ansprüche ??
Tach!
Ja das mit dem ignorieren mach ich seit ein paar tagen
jetzt kommen nur sms aber das ist mir egal kann er so viel
schreiben bis die finger bluten
sowas läst mir keine ruhe
Muss ich den denn roller zurücknehmen hat er ansprüche ??
Hast Du das Angebot noch verfügbar?
Einen schriftlichen Kaufvertrag habt Ihr ja nicht gemacht, wohl aber einen mündlichen.
Wenn dieser besagt, dass er wusste, was er da für einen Schrotthaufen kauft, hast Du auch ncihts zu befürchten.
Bei mündlichen Verträgen hat man lediglich das Problem der Beweisbarkeit. Daher die Frage nach der Webannonce. Wenn diese besagt, dass es sich um ein Bastelgefährt handelt, hast Du wohl gute Karten.
Da hilft es dann dem Käufer auch nicht, seine Stellung als Polizeibeamter zu mißbrauchen.
Ich würde gelassen bleiben und nicht mehr reagieren. Wird er persönlich vorstellig, weise ihn höflich auf die vertraglichen Modalitäten (Bastlerfahrzeug ohne Sachmängelhaftung) hin.
Gruß,
M.
Hallo, (so könnte ein Gruß aussehen)
ich lese „Kundenauftrag“ und „Kunde“ in Deinem Text. Dies lässt vermuten, dass Du gewerblich tätig bist. Demnach solltest Du die Grundregeln des Handels kennen, ansonsten würde ich mir über die Berufswahl generell Gedanken machen.
In diesem Fall jedoch (eben: „Kundenauftrag“) hätte ich keine Bedenken. Lass den Käufer einfach gegen die Wand laufen, die SMS geben sich dann mit der Zeit.
Nebenbei: es handelt sich um einen Kleinbetrag, der bereits durch die Kosten einiger weniger Anwaltsschreiben überschritten wird.
Grüsse
formica (so könnte ein Gruß aussehen)
Moin
ich würde dem einfach entspannt entgegen sehen
ein Kaufvertrag kommt auch ohne schriftlichen Vertrag zustande allerdings ist das Rücktrittsrecht bei Privatverkäufen so gestaltet das es ein 3 wächiges Rücktrittsrecht gibt abwarten also angesagt wenn er Kohle haben will muss er das teil zurückbringen
Hallo,
Moin
ich würde dem einfach entspannt entgegen sehen
ein Kaufvertrag kommt auch ohne schriftlichen Vertrag zustande
soweit ok
Das hier:
allerdings ist das Rücktrittsrecht bei Privatverkäufen so
gestaltet das es ein 3 wächiges Rücktrittsrecht gibt abwarten
also angesagt wenn er Kohle haben will muss er das teil
zurückbringen
stimmt allerdings überhaupt nicht… Es gibt kein generelles Recht vom Kauf zurückzutreten!
Gruss,
Little.