Rücknahme eines Ölbrenners

Vor einem Jahr wurde der Ölbrenner - Einfamilienhaus - ausgewechselt. Weil ein bereits gebrauchtes Gerät gerade vorhanden war, wurde dieses eingebaut. Aber es gab ständig Probleme. Zu totalen Ausfällen kam es im September, dann im November und zuletzt im März dieses Jahres. Folge war stets eine starke Verrußung des Kessels und des Kamins. Ein Brand ist bisher nicht aufgetreten, jedoch möglich und nicht auszuschließen.
Frage 1: Müssen die Rechnungen des Handwerkers bezahlt werden?
Frage 2: Kann der Handwerksbetrieb gezwungen werden, den Brenner gegen Rückerstattung der Kosten zurückzunehmen?
Frage 3: Was kann wegen der bestehenden Brandgefahr gegen den Handwerker unternommen werden?

Hi Heinz,

wenn die Arbeit des Handwerkers Mängel aufweist, mußt du zunächst einmal diese Mängel reklamieren. Der Handwerker hat dann die Möglichkeit, nachzubessern, d.h. den Mangel zu beheben.
Streitigkeiten, die unweigerlich zum Einschalten von Rechtsanwälten und Gerichten führen, kosten viel Geld. In deinem Fall müßte ein Gutachten über diese Mängel erstellt werden, Anwaltskosten und Gerichtskosten bezahlt werden. Und am Ende weiss man nie, was dabei heraus kommt.
Es ist also immer günstiger, mit dem Kontrahenten selbst die Sache zu klären.
Ich würde den Handwerker auffordern, die Mängel zu beheben und mit ihm gemeinsam eine Lösung zu suchen.
Handwerksbetriebe kennen soviel von Gerichtsverfahren, dass sie wissen, welch teure Risiken auf sie zukommen.
Deshalb sind die meisten kooperativ.

Gruß,
Francesco