Rücknahme nach Falschberatung?

Hallo, wenn man sich im Farben-Fachgeschäft beraten lässt, wieviel Lack man für eine bestimmte Quadratmeteranzahl Boden zum Versiegeln benötigt, drei 10-liter Eimer empfohlen bekommt, diese dort kauft (Fachgeschäft muss dies erst bestellen), dann aber nur einen Eimer benötigt -muss das Farbengeschäft die 2 nicht geöffneten Eimer wieder zurücknehmen? Bzw, wenn sie es machen, können sie 20% Einlagerungs-und Bearbeitungsgebühren einbehalten, da es sich um „Bestellware“ handelt? Recherche hat ergeben, dass üblicherweise für diese Fläche ca.15 l Lack veranschlagt werden (Angebot eines Schreiners)Freue mich über Antworten - Danke wusssel

Hallo Wussel,

leider kann ich dazu keine Antwort geben. Bei mir ging es um Falschberatung bei Geldanlage.

Viel Glück

hopeful

Hallo,
Fragen für oder über Versicherungen kann ich gerne beantworten. In Deinem Fall bist Du an ein tolles Geschäft geraten.

  1. Frage: hast Du einen Zeugen der diese Aussage des Verkäufers bestätigen kann.
  2. Frage: was sagen die AGB aus.
  3. Frage: ein schriftliches Angebot ist wohl nicht vorhanden
  4. geh an den Chef heran.
  5. Ein Gang zum Rechtsanwalt ? eine Rechtsschutzversicherung ist wohl nicht da?

Grüsse