Angeblich soll es ein Urteil geben, dass der Händler ein Neufahrzeug zurücknehmen muss, wenn man aufgrund irgendwelcher Defekte innerhalb der ersten Monate mehrfach die Werkstatt aufgesucht werden muss. Stimmt das? - Muss er den gesamten Kaufpreis erfassen?
Hallo, soweit mir bekannt ist, hat der Händler dreimal die Möglichkeit den gleichen Mangel zu beheben. Ob das Recht besteht, den Wagen zurückzugeben kann ich nicht sagen. Vielleicht wenn der Wagen nicht reparierbar wäre, oder einen Produktionsfehler hätte, oder zuviele Defekte auf einmal auftreten würden.
Hallo!
Habe so etwas auch gehört, bin mir aber nicht sicher.
Auf jeden Fall muß man der Wwerkstatt (Händler) die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben.
Am Besten mal rein informatif einen Anwalt fragen.
Gisi
Sorry, ich kann dir technische,
aber keine kaufmännischen Auskünfte geben.
Was du ansprichst, nennt man Wandlung.
Wenn du einen Rechtschutz hast,
würde ich hier unbedingt einen geeingneten Anwalt hinzuziehen.
Sorry, ich kann dir technische,
aber keine kaufmännischen Auskünfte geben.
Was du ansprichst, nennt man Wandlung.
Wenn du einen Rechtschutz hast,
würde ich hier unbedingt einen geeingneten Anwalt hinzuziehen.
Ein wichtiger Hinweis wäre auch die Beweislastumkehr.
So viel ich weiß, besteht die Rücknahme nur bei erfolgloser, mehrfacher Nachbesserung. Vom Kaufpreis kann dann ein „Nutzgeld“ -Kilometergeld abgezogen werden.