Guten Tag.
Ein kleines fiktives Rechtsbeispiel:
Angenommen Person A hat vor kurzem privat ein Mountainbike verkauft und dieses per
Nachnahme verschickt. Nun hat sich der Käufer gemeldet und
sich über den Zustand des Fahrrads beschwert.
Angeblich sei Spiel in der Dämpferaufnahme des Hinterbaus, und das so
stark das er keine Möglichkeit sehe das Fahrrad noch auf der
Einstellung des Federweges zu nutzen.
Zitat Käufer:
„Das Spiel ist so massiv, dass es jedem sofort auffallen muss, der
das Rad in die Hand nimmt, egal wieviel Sachverstand er nun hat.
Nur war davon leider nie die Rede…“
Person A hat das Fahrrad nahezu 2 Jahre nicht mehr
genutzt und wirklich keine Kenntnisse über einen Spielraum des
Dämpfers im Hinterbau. Als Person A es das letzte Mal gefahren habe war
keinerlei Spiel zu merken.
Zur Info:
Angenommen der Verkauf basiert auf einer (nicht zustandegekommenenen) Ebay-Auktion.
Auf Basis des Inhalts dieser Auktion hat der Käufer Interesse
bekundet das Fahrrad privat von Person A zu kaufen.
In dieser Ebayauktion schrieb Person A unter anderem das:
„Kleine Kratzer sind an mehreren Stellen des Bikes zu finden, bis
auf einen einzigen!! ist jedoch keiner davon so gross oder tief als
dass das Erscheinungsbild oder die Funktion des Bikes beeinträchtigt
würde.“
Dies tat Person A in bestem Gewissen über den Wahrheitsgehalt seiner
Aussage. Im Falle einer tatsächlich abgelaufenen Auktion über Ebay
und einem Nachweis des Käufers über eine tatsächliche Beschädigung
müsste Person A ja den Artikel warscheinlich zurücknehmen.
Da der Verkauf rein privat (Emailkontakt) , ohne Ebay oder eine
vergleichbare Instanz abgelaufen ist:
Müsste Person A dann das Fahrrad nun zurücknehmen oder anders gefragt könnte der Käufer Person A verklagen, würde er es nicht zurücknehmen?