Rücknahme sonst Anzeige

Hallo,

habe bei Ebay etwas verkauft (Warenwert 15 Euro) und dies auch dem Käufer geschickt. Er bemängelt die Qualität der Ware (ist eine Kopie, was ich wirklich nicht im Angebot geschrieben habe also mein Fehler).

Ich habe mich entschuldigt und ihm die Rückerstattung der vollen Kaufsumme angeboten. Er soll mir die Ware zuschicken und ich überweise den Betrag (auch Nachnahme angeboten). Will er aber nicht, er will ERST das Geld, ansonsten will er mich anzeigen wegen Verletzung des Urheberrechts.

Ich habe mich als Privatverkäufer bereit erklärt, alles zurück zu nehmen, weil es wirklich mein Fehler war aber er besteht darauf, dass ich zuerst überweisen soll und dann schickt er die Ware. Nur, ich will das nicht da er sonst die Ware und das Geld hat und mich immer noch anzeigen kann.

Was kann ich tun? Kann er mich deswegen anzeigen? was drohen mir für Konsequenzen?

Viele Grüße

hallo,

so langsam komme ich nicht mehr mit was für ar*** bei ebay unterwegs sind, und es werden meinem gefühl nach immer mehr (ich könnte jetzt hier die story meiner letzten negativen bewertung zum besten geben, ich lasse es aber lieber). kommt nur mir das so vor? das wär eigentlich mal ein thema für einen neuen thread…

grundsätzlich gilt natürlich unwissenheit schützt vor strafe nicht, insofern war es dein fehler. den hast du aber gleich eingesehen und richtig reagiert. dass der käufer so reagiert zeigt dass er ein depp ist, nicht mehr und nicht weniger (das muss mal so gesagt werden).

ich würde ihm die 15,- überweisen und ihm beschreiben wo er sich das teil hinstecken kann, alternativ kannst du es dir ja doch schicken lassen. wegen betrugs etc. anzeigen wird nicht viel erfolg haben da du deinen fehler eingesehen hast, allermeistens ist hinter diesem ich-zeig-dich-gleich-an getue sowieso nicht viel hinter, besonders bei 15,- .

viel mehr bleibt dir nicht übrig, ausser ihm eine entsprechende bewertung zu geben.

grüße,
sebastian

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Hallo Claudia,

am besten ist es, wenn du nur durch ebay und nicht von deiner email mit ihm Kontakt hast.
Das Geld würde ich ihm nicht senden, denn er wird dir wahrscheinlich trotzdem eine schlechte Bewertung geben.

Ich hatte neulich den Fall, das ich der Kundin ein Taschenbuch statt Gebundenes Buch geschickt habe. Der Titel war gleich.
Das war ein Drama! Aber wir haben uns geeinigt. Alles lief nur über ebay Vorlagen. Die Bewertung war kühl aber nicht schlecht.
Ich habe ihr dann natürlich eine gute Bewertung gegeben. All is well!

LG kerensa

Hallo!

Also wenn es sich bei der Kopie um die Kopie einer urheberrechtlich geschützten CD oder DVD handelt (Musik, Film, Programm oder Spiel etc.) , ist das schon grenzwärtig. Besonders wenn du wirklich eine Kopie verkaufen wolltest aber nur vergessen hast dieses spezielle Detail zu erwähnen.
Wenn der Originaldatenträger auch noch einen Kopierschutz hatte (was fast alle Datenträger haben), der umgangen wurde (wahrscheinlich auch noch mit illegaler Software), ist das ganze umso schlimmer.

Kopien urheberrechtlich geschützer Datenträger darf man nicht verkaufen. Sicherungskopien sind nur für den Eigengebrauch zugelassen (ich hoffe das ist noch der Fall). Musik (mp3s) darf man in gewissem Rahmen kopieren um sie an Freunde zu verschenken, aber niemals zu gewerblichen Zwecken.

Wenn du das nicht wusstest, ist das Pech. Wenn er wirklich anbietet diese Straftat nicht anzuzeigen, solltest du auf alle seine Bedingungen eingehen. Am besten wäre es vllt. sogar wenn du ihn bittest die Ware zu vernichten und ihm die Originalware zuschickst (Du hättest Sicherungskopie und Original verwechselt und ihm die falsche Ware geschickt z.B.).
Inwiefern sich der Käufer strafbar macht wenn er „Hehlerware“ annimmt bzw. diese Straftat nicht anzeigt, wäre eine Frage für Spezialisten.

Ich weiss von einem Sohn eines ehemaligen Nachbarn, dass er für das Verkaufen von Raubkopien über das Internet einen höllischen strafrechtlichen Ärger bekommen hat und froh sein konnte, dass er zur Tatzeit noch nicht volljährig war.

Also was für Konsequenzen dir drohen, könnte man eher sagen wenn man wüsste um was für eine Kopie es sich handelt. Also eine Kopie eines Geldscheins wäre sehr übel. Ein aus dem Fernsehen mit einem VHS-Videorekorder aufgenommener Film ist zwar auch schwierig, weil es auch dort ein Urheberrecht gibt. Da es sich aber um eine analoge Kopie handelt auf einem veralteten Medium, ist die Gefahr der Strafverflgung dort eher gering.

Wünsche dir alles Gute, Sunny

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Huhu,

ich habe Kopien einer Zeitschrift (eher eines Lernbuches) verkauft.

Habe ihm jetzt die Hälfte überwiesen und nach Erhalt der Ware die andere Hälfte. Wobei ich nicht weiß, was jetzt nicht keümel-kackerisch klingen soll, ob ich ihm wirklich auch die Versandkosten zurückertstatten soll oder nur den Kaufpreis…

Unfreundlich bis zum geht nicht mehr, obwohl ich immer höflich und korrekt geblieben bin… langsam vergeht einem die Lust auf diese Art von Geschäften. Zumindest von Verkäufersicht…

Viele Grüße

Also mal langsam, hier hat der Verkäufer etwas versteigert, was ein Buch / Skript sein sollte, aber nur Kopien geliefert. Dass sich der Käufer erst mal etwas „verarscht“ vorkommt kann ich verstehen, denn das ist verboten (Urheberrecht), nach eBay AGB auch nicht erlaubt und hat für den Käufer viel weniger Wert als ein Original.

Ich würde mich hier als Verkäufer sehr kulant zeigen, dem Kunden den Warenwert inkl. allen (!) Portokosten erstatten und mich entschuldigen. Und eine schlechte Bewertung durch den Käufer wäre eigentlich gerechtfertig, aber wenn sich der Verkäufer einsichtig zeigt und sagt, dass es Versehen war, würde ich als Käufer nicht unbedingt negativ bewerten.

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Hallo Claudia

Du hast Dir die Suppe selber eingebrockt. Was Xanadu schreibt, ist das einzig richtige Vorgehen.
Als Käufer wäre ich auch sauer. Versetz Dich einfach mal in seine Lage.

Gruss
Heinz

Hallo!

Natürlich auch die Versandkosten! Warum sollten die beim Käufer hängenbleiben er hat doch nichts falsch gemacht?

An Deiner Stelle hätte ich gar nichts gezahlt sondern ganz ganz schnell ein Original besorgt und dem Käufer zugeschickt. Kopien zu verkaufen geht gar nicht und kann Konsequenzen haben, gegen die 15 Euro + Versand mehr oder weniger ein Nichts sind!!

Ich hatte auch mal so einen Verkäufer. Der ist aber nach meiner Reklamation ganz schnell in den Buchladen gewetzt und hat ein Original besorgt und nachgeschickt. Ihm habe ich nur mal die möglichen Konsequenzen angedeutet, sollte er das nicht tun. Als betrogener Käufer reicht eine einfache Anzeige, Aufwand ca. ein Stündchen. Das dicke Ende erlebt der Verkäufer.

Du hast wirklich noch Glück mit deinem Käufer, dass er sich nur auf Rückzahlung einlässt. Jetzt solltest Du ihm möglichst schnell die Restsumme inkl. Versand überweisen und noch eine dicke Entschuldigung hinterherschicken. Und dann hoffen, dass es damit gut ist. Die Ware würde ich ihm obendrein lassen. Du brauchst sie doch sowieso nicht und verkaufen kannst Du sie auch nicht.

Sei froh, wenn Du keine Anzeige bekommst!

Es ist gut, wenn Dir die Lust auf solche Geschäfte vergeht. Sie sind extrem illegal. Verkaufe lieber legale Ware, dann hast Du auch keinen Ärger. Sei froh, wenn Dein Käufer nur unfreundlich reagiert. Damit hast Du noch ein Goldstück erwischt.

15 Euro + Versand für ein paar Kopien - tststs. Wer würde da nicht extrem unfreundlich reagieren?

Viele Grüße

Anne

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Hallo!

Natürlich auch die Versandkosten! Warum sollten die beim
Käufer hängenbleiben er hat doch nichts falsch gemacht?

An Deiner Stelle hätte ich gar nichts gezahlt sondern ganz
ganz schnell ein Original besorgt und dem Käufer zugeschickt.
Kopien zu verkaufen geht gar nicht und kann Konsequenzen
haben, gegen die 15 Euro + Versand mehr oder weniger ein
Nichts sind!!

Ganz genau so ist es! Kopien eines Buches zu verkaufen geht gar nicht. Sich dann auch noch über die Reklamation des Käufers beschweren ist da echt unangebracht.
Laut Gesetz wärst du dazu verpflichtet ihm ein Original-Lehrbuch zum vereinbarten Preis von 15 Euro zu schicken. Wenn du ihm nicht das Buch oder die geldliche Differenz zwischen Preis für das Buch im Laden und den 15 Euro zusätzlich schickst, würde ich dich nicht vom Haken lassen. Nur weil deine Auktionsbeschreibung mangehaft war bzw. der von dir verschickte Artikel von der Artikelbeschreibung stark abweichte, muss sich der Käufer eigentlich nicht mit weniger zufrieden geben als ihm nach Recht und Gesetz zusteht.
Du kannst dich glücklich schätzen an einen so nachsichtigen Käufer gelangt zu sein.

wo ist Dein Problem?
Hallo Claudia!

Der Käufer hat völlig Recht, und ich kann mich nur wundern, wie dumm man sein muss, um Kopien auf ebay zu versteigern.
Die Nummer mit „hab ich vergessen in der Auktion zu schreiben“ kaufe ich Dir nicht ab.
Schließlich gibt es ja die Rubriken für „neu“, „mit Etikett“ oder „gebraucht“.

Du hast Mist gebaut und solltest sehen, dass Du aus dieser Nummer wieder herauskommst.
Wieso sollte er Dir erst irgendwas schicken?

DU bist in der Bringschuld dessen, was Du verkauft hast.
Sprich: genau das Buch!
Plus Versandkosten und einer ordentlichen Entschuldigung.

Angelika

Porto
Hallo

Habe ihm jetzt die Hälfte überwiesen und nach Erhalt der Ware
die andere Hälfte. Wobei ich nicht weiß, was jetzt nicht
keümel-kackerisch klingen soll, ob ich ihm wirklich auch die
Versandkosten zurückertstatten soll oder nur den Kaufpreis…

Natürlich auch das Porto, es war ja schließlich dein Fehler. Und wenn er dir was zurückschicken soll, dann musst du ihm außerdem noch das Porto und die Verpackungskosten dafür erstatten.

Viele Grüße
Simsy

Da muss ich jetzt zustimmen, ich war eher von einem gefälschten Kleidungsstück ausgegangen das man unter Umständen als Laie nicht als solches erkennt.

Bei kopierten Zeitschriften etc. hört allerdings der Spass tatsächlich auf. Also Geld + Porto so schnell wie möglich zurück und froh sein dass er sich dazu gemeldet hat.

Und wenn ich lese - ich überweise die Hälfte und die andere Hälfte wenn ich das Teil zurück hab, und ohne Porto - sorry aber kann man ja wirklich nicht ernst meinen!

Grüße,
sebastian

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Kopien eines Buches zu verkaufen geht gar nicht.
Laut Gesetz wärst du dazu verpflichtet ihm ein
Original-Lehrbuch zum vereinbarten Preis von 15 Euro zu
schicken.

Laut Gesetz ist das Erstellen einer Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu etwas anderem als Privatgebrauch eine strafbare Handlung. Laut Gesetz ist da niemand dazu verpflichtet, irgendetwas anderes zu versenden, zu dem Zeitpunkt ist es schon zu spät, die Straftat ist vollbracht, und sich da raus zu reden, hat eh keinen Sinn mehr. Laut Gesetz.

Gruß,
-Efchen

Hi,
und schon stimmt der erste Satz von deinem vorigen Posting :wink:
Lieben Gruß
Plö