Guten Abend!
Ich hab folgende Frage:
Ein Lehrer (verbeamtet) hat Ende letzten Jahres einen Versetzungsantrag gestellt (andere Schule im selben Bundesland, Rheinland-Pfalz).
Im Januar erhielt er die Auskunft, dass die Entscheidung über die Versetzung kurz vor den Sommerferien gefällt werden würde.
Nun hat er seitdem nichts mehr gehört von der ADD und vor 10 Tagen einen Antrag auf Rücknahme an die ADD geschickt (per Mail). Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde bestätigte die Rücknahme des Antrages.
Nun hat sich die Schulrätin eingeschaltet und behauptet, dass die Rücknahme keineswegs einfach so möglich sei, weil mit der neuen Schule bereits verhandelt wurde. Der Rücknahmeantrag müsse auf dem Dienstweg noch einmal an sie gerichtet werden und dann sei immer noch fraglich, ob das Verfahren zu stoppen sei.
Meine Frage:
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Solange die Versetzung noch nicht bestätigt wurde, muss es doch wohl möglich sein, den Antrag zurückzuziehen?!
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Unter welchen Bedingungen kann denn solch ein Antrag zurückgezogen werden?
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Kann der Lehrer gegen seinen (geänderten) Willen versetzt werden?
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Wo kann man entsprechende Gesetzesgrundlagen nachlesen?
Danke für hilfreiche Antworten!
sagt
noigierich