Person X kauft online einen Gameboy bei Media Markt oder Saturn. Die Person kauft Ihn + ein Spiel um es zu testen. Die Person will eigentlich nur das neue Spiel durchspielen und mehr nicht. Als die Person das nach 7-10 Tagen gemacht hat, hat Sie keine Verwendung mehr für das Spiel und den Gameboy.
Beide Teile sind in einem neuwertigen Zustand und die Verpackungen vorhanden. Person X ist nicht dumm und will nun die Sachdn zurückgeben. Dazu nutzt Sie das Fernabsatzgesetz mit der 14 Tägigen Rückgabe ohne Angabe von Gründen.
Ist Person X damit im Recht ? Das es kein faires Verhalten ist sei mal dahingestellt.
Da Person X keine Lust hat, ewig auf Ihr Geld zu warten überlegt Sie sich den Saturn vor Ort
aufzusuchen. Muss dort der Händler die Sachen zurück nehmen ? Person X hat einen Nachweis das die Teile innerhalb von 14Tagen online gekauft wurden.
Das Gerät kann innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgegeben werden.
Die bereits Entsiegelte ist hiervon ausgenommen. („Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio– oder Videoaufzeichnungen oder von, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden ist.“)
Da Person X keine Lust hat, ewig auf Ihr Geld zu warten
überlegt Sie sich den Saturn vor Ort aufzusuchen.
Muss dort der Händler die Sachen zurück nehmen?
Nein, da in der Widerrufsbelehrung vermerkt ist, wohin dieser und die Ware zu senden ist. In diesem Fall…
Brief:
Media Markt E-Business GmbH
Wankelstraße 5
85046 Ingolstadt
Rücksendung der Sache:
Media Markt E-Business GmbH
c/o Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG
Zweigniederlassung Apfelstädt
Sülzenbrücker Str. 250
99192 Nesse-Apfelstädt
Zudem die einzelnen MediaMärkte juristisch selbstständige Unternehmen sind und zumeist der Laden A nichts mit dem Laden B zu tun hat.
Kommt auf den Vertrag an.
Bei Mediamarkt z.B. steht: „Rücksendung an angegebene Adresse“, also keine Rückgabe in einer „echten“ Filiale.
Evtl. ist die Rückgabe des Spiels nicht möglich, da in den AGB steht: Rückgabe von Software nur bei versiegelten Datenträgern…
In den AGB’s steht drin, dass das zurücksenden der Ware möglich ist, aber diese nicht über
einen Funktionstest heraus benutzt sein darf. Ansonsten erfolgt ein Wertersatz.
Wenn aber Person X sich das Gerät + Spiel angeeignet hat um das Spiel ausführlich zu spielen, kann er das Gerät dann auch noch zurück geben nach z.b 5-7 Tagen ? Oder kann die Firma sagen NEIN du hast es bestimmt mehr als nur getestet.
Das Gerät befindet sich in dem selbigen Zustand wie ausgepackt.
In den AGB’s steht drin, dass das zurücksenden der Ware
möglich ist, aber diese nicht über
einen Funktionstest heraus benutzt sein darf. Ansonsten
erfolgt ein Wertersatz.
gabs bei diesem Gerät nicht einen Monitor der speichert, wann es wie lange benutzt wurde?
Bei irgend einer Spielkonsole meiner Jungs war das möglich.
In den AGB’s steht drin, dass das zurücksenden der Ware
möglich ist, aber diese nicht über einen Funktionstest heraus benutzt sein darf.
Ansonsten erfolgt ein Wertersatz.
Dies ist Standard. Du sollst die Ware nur in dem Umfang testen, wie es dir im stationären Umfeld möglich gewesen wäre.
Wenn aber Person X sich das Gerät + Spiel angeeignet hat um
das Spiel ausführlich zu spielen, kann er das Gerät dann auch
noch zurück geben nach z.b 5-7 Tagen?
Du hast das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Hinweis: 5-7 Tage sind weniger als 14 Tage.
Oder kann die Firma sagen NEIN du hast es bestimmt mehr als nur getestet.
Auf eine reine Vermutung kann sich das Unternehmen nicht stützen und kann eine Rücknahme m.E. nicht verweigern. Ggf. ist ein Wertersatz zu zahlen wenn die Firma nachweisen kann, dass das Gerät 5-7 Tage 24 Std. „getestet“ wurde, was über eine normale Nutzung hinaus geht. Ob das Gerät eine Auslesung der Spielzeit zulässt, kann ich dir nicht beantworten.