rücknahme von gebot/artikel bezahlen

hallo,

folgenden situation: A hat auf einen artikel geboten, wurde dann aber von B überboten, jetzt hat B sein gebot zurückgezogen und A ist wieder höchstbiter.

A hat in der zwischenzeit den artikel aber anderweitig gekauft, muss A den artikel bezahlen?

danke für eure zeitnahen antworten!

sam

Ohne genaues zu wissen würde ich sagen, nein. Und auch rechtlich dürfte A auf den sicheren Seite sein.

Aber A sollte sich bei dem Verkäufer melden, mit der Bitte zur einvernehmlichen Nichtdurchführung der Auktion.
Dann bekommt der Verkäufer seine Provision zurück und kann den Artikel wieder einstellen.

Hallo!

A muss den Artikel definitiv nicht kaufen!

Gruß
Falke

Das sieht Ebay etwas anders
Hallo,

A muss den Artikel definitiv nicht kaufen!

das sieht Ebay etwas anders:

Wenn Sie überboten werden, warten Sie bis zum Angebotsende, bevor Sie auf einen anderen, identischen Artikel bieten. Wenn der Bieter, der Sie ursprünglich überboten hatte, sein Gebot zurückzieht, wird Ihr Gebot möglicherweise zum Höchstgebot.

http://pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html#…

Gruß

S.J.

Hallo!

Ich nehme an, A ist einziger Bieter? Denn sonst könnte er ja auch sein Gebot zurückziehen. Oder ist die Auktion bereits vorbei und A somit jetzt „unfreiwillig“ noch Auktionsgewinner geworden?

Nach einer Auktion, bei der ein anderer Bieter erfolgreich war, hat mich der Verkäufer als „nächstunterlegenen Bieter“ angeschrieben, nachdem der Auktionsgewinner zurückgetreten war. Ich habe ebenfalls verzichtet, weil ich mittlerweile keinen Bedarf mehr hatte, der Verkäufer konnte das Produkt dann dem nächsten Bieter in der Biet-Hierarchie anbieten. Ich habe nicht in Erinnerung, ob es noch andere Bieter gab, aber das war für mich auch nicht relevant.

Ich wüsste nicht, dass man beim Rücktritt eines anderen den Artikel automatisch zum Käufer wird, wenn man selbst in der Auktion nicht erfolgreich war. Denn sobald die Auktion abgelaufen ist und ich NICHT „gewonnen“ habe, könnte ich meine ursprüngliche Kaufabsicht ja anderswo verwirklichen und somit meinen Bedarf anderswo stillen.
Ich rechne nicht damit, dass ggf. der Käufer zurücktritt und ich nachträglich noch zum Käufer werden könnte - kann ggf. eine nette Überraschung sein, aber eine Verpflichtung zum Kauf als „zweiter Sieger“ kann ich mir schwer vorstellen.

Gruß
Ute

Hallo!

das sieht Ebay etwas anders:

Wenn Sie überboten werden, warten Sie bis zum Angebotsende,
bevor Sie auf einen anderen, identischen Artikel bieten. Wenn
der Bieter, der Sie ursprünglich überboten hatte, sein Gebot
zurückzieht, wird Ihr Gebot möglicherweise zum Höchstgebot.

http://pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html#…

Da handelt es sich doch um " Tipps für erfolgreiches Bieten" (bei noch laufenden Auktionen) und nicht um eine Vorschrift, oder? Klingt für mich eher wie eine Erinnerung, dass eine Auktion auch für überbotene Bieter erst endet, wenn die Auktion eben abgelaufe ist.

Dass man seine Gebote bei laufenden Auktionen beobachtet und nicht vor Ende anderweitig kauft, weil man damit rechnet, erfolgreicher Höchstbieter zu sein, halte ich für logisch, es handelt sich ja um verbindliche Gebote.

Aus dem Ausgangsbeitrag hier ist mir nicht klar, ob die Auktion bereits beendet ist oder nicht. Wenn nicht, ist die Frage, warum A nicht einfach auch sein Gebot zurückzieht oder ändert, sofern die Bedingungen dafür denn zutreffen - http://pages.ebay.de/help/buy/change-bid.html
Sinnvoll ists auf jeden Fall, den Verkäufer zu kontaktieren.

Wenn die Auktion bereits abgelaufen ist und B erfolgreicher Bieter war, dann dürfte A nach Rücktritt von B nur ein Angebot bekommen haben, den Artikel nun doch zu erwerben.

Gruß
Ute

Ergänzung: ‚Was ist ein Angebot an unterlegene…‘
Erneut hallo, noch eine Ergänzug zum Thema „Angebot an unterlegene Bieter“:
http://pages.ebay.de/help/sell/second_chance_offer.html

Unter anderem von Interesse:
"Wie erkennt der Käufer ein Angebot an unterlegene Bieter?

Der Käufer erkennt Ihr Angebot an unterlegene Bieter daran, dass er es nicht nur als E-Mail erhält, sondern dass es ebenfalls in Meine Nachrichten in Mein eBay erscheint. Ihr Angebot ist beim Käufer mit dem Betreff „Angebot an unterlegene Bieter“ und einem blauen Hintergrund gekennzeichnet. Nur wenn Ihr Angebot beim Käufer auch in Meine Nachrichten erscheint, handelt es sich um ein legitimes Angebot an unterlegene Bieter.

Hinweis: eBay versendet niemals Angebote an unterlegene Bieter mit dem Betreff „Nachricht von einem eBay-Mitglied“. […]"

Man kann als Käufer auch einstellen, keine Angebote an unterlegene Bieter zu erhalten.

Ich habe festgestellt, dass es für die Rücknahme eines eigenen Gebots Bedingungen gibt und ein Gebot nicht immer zurückgenommen oder geändert werden kann; http://pages.ebay.de/help/buy/change-bid.html

Wenn die Auktion noch nicht beendet sein sollte, hat A vorschnell den Artikel anderweitig erworben. Es könnte helfen, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären.

Gruß
Ute

Hallo,

Fakt ist:

-Ich biete auf einen Artikel 5,00 Euro.
-Jemand überbietet mich mit 5,50 Euro.
-Das Gebot wird gestrichen oder zurück gezogen.
-Das Höchstgebot fällt wieder auf 5,00.
-Ich bin wieder Höchstbieter.
-Überbietet mich nun keiner, bin ich Gewinner.

Darum weißt Ebay auch darauf hin, dass man stets das Auktionende abwarten soll, bevor man es in einer anderen Auktion versucht. Mit Pech kauft man dann nämlich mehrfach den gleichen Artikel.

Es ist im übrigen völlig legitim, wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufer ein Gebot streicht.

Gruß

S.J.

Die eBay-AGB sind da recht eindeutig:

§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

  1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…

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Stimmt nicht!
Hallo,

Fakt ist:
-Ich biete auf einen Artikel 5,00 Euro.
-Jemand überbietet mich mit 5,50 Euro.
-Das Gebot wird gestrichen oder zurück gezogen.
-Das Höchstgebot fällt wieder auf 5,00.
-Ich bin wieder Höchstbieter.
-Überbietet mich nun keiner, bin ich Gewinner.

Dies stimmt leider nicht. Denn wie ute schon richtig schrieb:

§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

„Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.“

Was eBay ansonsten als „Tipp“ angibt ist völlig irrelevant. Die möchten nur, dass du nicht woanders deinen Kauf tätigst. Relevant ist hier nur die AGB.

Gruß
Falke

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Die eBay-AGB sind da recht eindeutig:

Hmm. Interessant, dass sich Ebay auf den eigenen Seiten wiederspricht…

Die eBay-AGB sind da recht eindeutig:

Hmm. Interessant, dass sich Ebay auf den eigenen Seiten
wiederspricht…

Nein, nicht wirklich. Das eine sind Tipps und das andere AGB. Als Händler würdest du wohl auch schreiben „Mein Tipps: Kaufen Sie nicht woanders!“

Gruß
Falke