Hallo!
Wie sieht denn die Sachlage aus, wenn ein Käufer aufgrund mangelhafter Ware sein Geld zurück haben möchte?
Angenommen die nagelneue Ware wurde bereits 1x (durch Einschicken beim Hersteller) repariert, aber der Fehler wurde nicht beseitigt bzw. tritt ein neuer Fehler auf, der die Nutzung der Sache nicht bzw. nur mit erheblichen Einschränkungen zuläßt.
Muß der Käufer dem Händler noch einen weiteren Reparaturversuch zugestehen oder wann kann das gezahlte Geld gegen Rückgabe der Ware zurückverlangt werden?
Grüße
Hallo,
Angenommen die nagelneue Ware wurde bereits 1x (durch
Einschicken beim Hersteller) repariert, aber der Fehler wurde
nicht beseitigt bzw. tritt ein neuer Fehler auf, der die
Nutzung der Sache nicht bzw. nur mit erheblichen
Einschränkungen zuläßt.
Muß der Käufer dem Händler noch einen weiteren
Reparaturversuch zugestehen oder wann kann das gezahlte Geld
gegen Rückgabe der Ware zurückverlangt werden?
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Zitat:„Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“
Allerdings muss sich der Käufer auch nicht auf eine Reparatur einlassen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zitat:„Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen“
Gruß
S.J.
Allerdings muss sich der Käufer auch nicht auf eine Reparatur
einlassen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zitat:„Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien
Sache verlangen“
Habe ich gelesen und verstanden. Zusammen mit den Rechten beim Vebrauchgüterkauf sind demnach Klauseln in den AGB, die dem Verkäufer Nachbesserung nach Wahl des Verkäufers (!) zugestehen, nichtig? Müsste doch eigentlich sein, denn eine Nachbesserung vorzugeben ist meines Erachtens doch fast immer ein Nachteil für den Käufer.
Meine wahrgenommene Realität sieht aber anders aus. Gibt es da für Verkäufer doch noch eine Hintertür, die es ihnen erlaubt, die Ware nachzubessern (bzw. das zunächst mal zu versuche!), bevor neu geliefert wird?
Knkretes Beispiel:
Lieschen kauft sich einen teuren Fernseher. Der linke Lautsprecher fällt aus. Der kann problemlos ersetzt werden. Hätte sie trotzdem das Recht, einen neuen Fernseher zu verlangen? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, aber wer weiß?
Knkretes Beispiel:
Lieschen kauft sich einen teuren Fernseher. Der linke
Lautsprecher fällt aus. Der kann problemlos ersetzt werden.
Hätte sie trotzdem das Recht, einen neuen Fernseher zu
verlangen? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, aber wer
weiß?
ich bin mir sicher, lieschen kann lesen. vllt. solltest du einfach nochmal http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html lesen. auch wenn es viel text ist, die vorschrift hat mehrere absätze.
und nun die bonusfrage für das fortgeschrittene lieschen:
wie unterscheiden sich § 439 I bgb und z.b. § 635 I bgb ?