Rücknahme - Wer zahlt Porto?

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Vorgehen bei einer Rücknahme.
Habe da bei (wahrscheinlich gewerblichen) Verkäufern eine in etwa so lautende Regelung gelesen.

  • Wenn der Kaufpreis XX Euro übersteigt (habe 100 euro in Erinnerung) übernimmt der Verkäufer die Portokosten im Falle einer Rücknahme. Wenn der verkaufte Artikel unter 100 euro gekostet hat, trägt im Falle einer Rücknahme der Käufer die Portokosten.

Ist die Grenze von 100 Euro willkürlich vom Verkäufer gewählt?
Wie sieht es aus, wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt? Wer ist gesetzlich dann dazu verpflichtet die Portokosten zu übernehmen (Käufer oder Verkäufer)?

Spielt es eine Rolle, wenn der Käufer die Ware per Abholung bekommen hat und der Verkäufer bei Rücknahme nur den Postweg wünscht?

Vielen Dank für eure Antworten

LG, Sunny

Nachtrag
Hallo!

Hab noch ne Frage vergessen.

Im Falle einer Rücknahme. Wird erst vom Käufer die Ware verschickt und dann vom Verkäufer das Geld per Überweisung zurückerstattet oder umgekehrt (also laut Ebay-Vorschriften bzw. Gesetz)?

Hallo,

Rücknahmebedingungen sind in AGB und im Besonderen der Widerrufsbelehrung geklärt.

Die meisten nehmen das Muster des Bundesjustizministeriums siehe hier
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung…

Die Passage die du meist heißt:
„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt…“

Für weitere rechtliche ebay Fragen lies mal
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer…

Stephanie

Wenn es ein Gesetz dazu gibt, was soll dann die Frage? Ich gehe ich davon aus, daß der Verkäufer nach Erhalt der Ware den Kaufbetrag zurück erstattet und zwar in der Höhe der gesetzlichen Vorgaben.

Ciao
Wolfgang

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