Rücknahme Wohnungskündigung

Hallo,

kann ein Vermieter eine Wohnung neu vermieten, obwohl zuvor die Rücknahme der Wohnungskündigung mündlich von ihm akzeptiert wurde?

Bitte um schnelle Antworten!!!

DANKE

Hallo,

kann ein Vermieter eine Wohnung neu vermieten, obwohl zuvor
die Rücknahme der Wohnungskündigung mündlich von ihm
akzeptiert wurde?

Bitte um schnelle Antworten!!!

Klar kann er, er macht sich aber natürlich ggf. schadenersatzpflichtig.

LG

Bommel

Neben der Beweispflicht und des genauen Wortlautes bliebe noch die Frage weshalb das alles nur mündlich gewesen sein sollte, obwohl doch die Kündigung auch schriftlich erfolgen musste.

vnA

Hallo,

das ist ein klassisches Beweisproblem. Die Kündigung in Schriftform kann der Vermieter jederzeit problemlos einem Gericht vorlegen, und die mündliche Rücknahme bestreiten. Und was kann der Vermieter jetzt an Beweisen dafür bringen, dass der Vermieter seine mündliche Kündigung akzeptiert hat??? Gibt es Zeugen dafür?

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!! Direkte Zeugen gibt es nicht - leider.

Das Problem ist eigentlich Folgendes:

Die Wohnung gehört der Gemeinde. Der Mietvertrag wurde vor 4 1/2 Jahren zwischen einem Arbeitnehmer der Verwaltung und dem Bürgermeister geschlossen.

Da der Bürgermeister im PRinzip der Vorgesetzte ist, wurde auf die mündliche Vereinbarung vertraut. Ist ja auch irgendwie doof, sich das vom Vorgesetzten noch schriftlich geben zu lassen. Naja, hinterher ist man immer schlauer :smile:

Gleich nach dem Gespräch mit dem BGM wurde einer anderen Kollegin von der Vereinbarung (Rücknahme der Kündigung) berichtet. Diese saß im Nebenzimmer.

Die Wohnung hat der BGM nun - trotz der vorherigen Absprache - an eine junge Kollegin vermietet, die von zu Hause ausziehen will.

Eine Familie mit einem 1-jährigen Kind wird somit quasi aus der Wohnung geworfen, nur weil dem Vorgesetzten vertraut wurde. Das ist doch echt der Hammer!

Gibt es nicht irgendwelche Möglichkeiten?

Es wurde auf die mündliche Vereinbarung vertraut, da es sich bei dem Vermieter um einen Bürgermeister handelt, welcher eine gemeindeeigene Wohnung an einen Mitarbeiter der Verwaltung vermietet hat.

Nun sitzt eine 3 köpfige Familie mit 1-jährigem Kind bald auf der Straße, nur weil ein junges Mädchen die Wohnung mieten will.

Gleich nach dem Gespräch mit dem BGM wurde einer anderen
Kollegin von der Vereinbarung (Rücknahme der Kündigung)
berichtet. Diese saß im Nebenzimmer.

Hi,

ich glaube nicht, daß Höhrensagen ausreichend ist.

Die Wohnung hat der BGM nun - trotz der vorherigen Absprache -
an eine junge Kollegin vermietet, die von zu Hause ausziehen
will.

Eine Familie mit einem 1-jährigen Kind wird somit quasi aus
der Wohnung geworfen, nur weil dem Vorgesetzten vertraut
wurde. Das ist doch echt der Hammer!

Naja, schließlich hat man ja selbst gekündigt. Für den VM wäre es auch doof, wenn der Mieter in einem halben Jahr dann doch wieder kündigt.

Gibt es nicht irgendwelche Möglichkeiten?

Man sollte sich schnellstmöglich nach einer anderen Wohnung umsehen.

Gruß
Tina

Falsch: Nur weil eine Familie ohne Sicherheit einfach mal gekündigt hat.

vnA

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